Besonders im IT-Bereich sind Risiken von Schäden, die aus der beruflichen Tätigkeit erwachsen, von großer Tragweite.
Selten sind Schäden nur auf einen Bereich begrenzt häufig ziehen sie Folge- und Kettenschäden nach sich, die von der Berufshaftpflichtversicherung kompensiert werden müssen.
Denn ein Unternehmen oder ein Selbstständiger können die oft umfangreichen Schadenersatzleistungen in der Regel nicht selbst stemmen.
Die Arbeitsleistungen in der IT-Entwicklung und bei IT-Dienstleistungen sind divers und umfangreich. Sie reichen von der Beschaffung und Einrichtung von Hardware, zur Pflege und Administration von Software-Lösungen bis zur Programmierungs- und Beratungsleistungen, die jeweils eigenes Schadenpotential haben. Die Berufshaftpflichtversicherung muss in einem breiten Umfang möglichst umfassende Risiken abdecken. Dazu zählt auch der Schutz vor Schäden an virtuellem Gut, wie der Löschung von Datensätzen oder der Beschädigung von Software.
Die IT-Leistungen sind in den meisten Fällen in komplexe Arbeitsumgebungen eingebunden. Grundlegend bringt die Berufshaftpflichtversicherung eingeschlossene Rechtsschutzfunktionen mit, die eine Prüfung der vorgeworfenen Beschädigungen vornehmen und begutachten.
In den Kosten für die Berufshaftpflichtversicherung sind die Kosten für die Rechtsprüfung eingeschlossen. Sie werden – unabhängig vom rechtlichen Status der Prüfung, ob also gutachterliche, anwaltliche oder gerichtliche Prüfung – der Versicherung, nicht der Deckungssumme angerechnet.
Was leistet eine Berufshaftpflichtversicherung für den IT-Bereich?
Die Berufshaftpflichtversicherung für den Bereich IT umfasst Leistungen, die für Unternehmen und Selbstständige gleichermaßen spezifiziert werden können. Grundlegend schließen Unternehmen eine Betriebshaftpflichtversicherung ab. Im IT-Bereich können jedoch über Lösungen der Berufshaftpflichtversicherung gezieltere Deckungen erreicht werden.
Auch für Selbstständige regelt die IT Berufshaftpflichtversicherung den grundlegenden Risikoschutz. Hier werden nicht nur Dienstleistungen und Arbeitsleistungen abgedeckt, sondern entsprechend der Versicherungsbedingungen auch Folge- und Kettenschäden bis hin zum Betriebsausfall beim Kunden. Die Berufshaftpflichtversicherung kann entsprechend weiträumig gestaltet werden.
- Angestellte und Mitarbeiter
Angestellte werden umfassend vom Versicherungsschutz der Berufshaftpflichtversicherung erfasst. Arbeiten sie im Auftrag des Unternehmens und verursachen während dessen einen Schaden, greift neben der Betriebshaftpflichtversicherung ggf. die entsprechende Berufshaftpflichtversicherung mit Ersatz von Sach- und Arbeitsschäden, die mit dem Arbeitsbereich der IT-Leistungen zusammenhängt.
So kann je nach Sachlage unterschieden werden: Unfall mit dem Firmenwagen, die Betriebshaftpflichtversicherung greift. Schaden durch falsche Programmierung an einer Anlage beim Kunden: Berufshaftpflichtversicherung übernimmt die Schadenregulierung.
Viele Versicherer bieten hier Kombi-Lösungen an, die im Versicherungsvergleich berücksichtigt werden sollte. Oft können hier Raten eingespart werden.
Beschäftigt ein Selbstständiger im IT-Bereich Angestellte oder auch nur temporär Mitarbeiter oder Projektmitarbeiter, gilt der Versicherungsschutz auch für diese.
Hinweis:Im Bereich der Versicherung Selbstständiger gelten hier in vielen Fällen Beschränkungen der Anzahl mitversicherter Personen. Beachten Sie dazu die Angaben im Versicherungsvergleich.
- Sachen
Werden durch die Berufsausübung in direkter Weise Sachen beim ersatzberechtigten Dritten beschädigt, greift je nach Sachlage die Berufshaftpflichtversicherung. So zum Beispiel, wenn durch Generierung eines fehlerhaften Ansteuerungsprozesses ein Kurzschluss bei einer Anlage verursacht wird.
- Daten
Werden vom IT-Unternehmen Daten beschädigt, ersetzt die IT-Berufshaftpflichtversicherung je nach Versicherungsvertrag die Wiederherstellung von Daten, die Neubeschaffung und Neuinstallation von Software und ggf. Ausfallschäden, die dem Kunden durch den Verlust entstanden sind.
Was muss bei Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung für den Bereich IT beachtet werden?
Nebenschäden versichern lassen
In den Versicherungsschutz für die IT-Arbeit sollten für die Berufshaftpflichtversicherung auch die Nebenschäden, die ein Fehlverhalten verursachen kann, eingeschlossen sein.
Die Deckungssumme muss dementsprechend geprüft werden. So können zusätzlich, neben grundständigen Leistungen, Leistungen eingeschlossen werden, die in direkter Folge zum Schadenereignis stehen.
Beispiel: Die falsche Programmierung eines Produktionsmaschine bedingt in der Produktionskette die Beschädigung einer weiteren Maschine.
Diese sollte durch die IT-Berufshaftpflichtversicherung mit erfasst und ersetzt werden. Denn besonders im Produktionsbereich sind Produktionszusammenhänge schnell komplex und bedingen häufig entsprechend komplexe Schäden. Das schließt auch mögliche Personenschäden mit ein.
Welche Anbieter von IT-Berufshaftpflichtversicherungen sollten verglichen werden?
Der Vergleich möglichst vieler Anbieter zur Identifikation der passenden IT Berufshaftpflichtversicherung ist eine Voraussetzung für eine valide Tarifauswahl. In der Vergleich eingeschlossen sind:
- AXA
- Gothaer
- Hiscox
- HDI
- u.a.m.
Der tatsächliche Vergleichsumfang richtet sich jedoch nach den konkreten Bedürfnissen des Versicherungsnehmers.