Eine Wohngebäudeversicherung ist zwar nicht gesetzlich verpflichtend, dennoch wird sie jeden Hausbesitzer empfohlen, da ein Schaden am Gebäude schnell existenzbedrohend werden kann.
Beschädigt ein Sturm beispielsweise Ihr Dach, so kommen Sie um eine schnelle Reparatur gar nicht rum, der finanzielle Schaden dadurch wäre verheerend.
Wann greift die Wohngebäudeversicherung tatsächlich?
Bei der Wohngebäudeversicherung handelt es sich um eine Verbundversicherung, die sich aus folgenden Teilversicherungen zusammensetzt:
- Sturmversicherung
- Feuerversicherung
- Leitungswasserversicherung
In Einzelfällen ist es auch möglich, diese Versicherungen einzeln abzuschließen, ob das sinnvoll ist, ist eine andere Frage, denn mit einer verbundenen Wohngebäudeversicherung ist Ihr Gebäude vor den gröbsten Risiken abgesichert. Abgesehen davon verlangen Geldinstitute ohnehin den Abschluss einer Wohngebäudeversicherung sollten Sie auf eine Finanzierung hoffen.
Dabei decken die 3 Teilbereiche der Wohngebäudeversicherung folgende Bereiche ab:
- Sturmversicherung: Risikoschutz vor Hagel und Sturm
- Leitungswasserversicherung: finanzielle Absicherung vor Schäden aufgrund von Leitungswasser und Rohrbruch
- Feuerversicherung: Schutz vor Blitzschlag, Explosion, Implosion oder Brand
Was die Sturmversicherung angeht, so muss die Windstärke höher als 7 sein, nur dann greift die Wohngebäudeversicherung. Dabei bezieht sich die Wohngebäudeversicherung immer auf nur auf das Gebäude ansich und die damit verbundenen Elemente bzw. mitversicherten Nebengebäude. Betrifft der Schaden die Innenausstattung Ihrer vier Wände, so benötigen Sie eine Hausratsversicherung, um finanziell abgesichert zu sein.
Wann greift die Wohngebäudeversicherung nicht?
Eine Besonderheit stellen die sogenannten Elementarschäden dar. Unter einem Elementarschaden versteht man Beschädigungen die aufgrund einer Lawine, eines Erdbebens oder eines Vulkanausbruchs entstanden sind.
Meist greift die Wohngebäudeversicherung hier nicht, es sei denn sie haben zusätzlich eine Elementarversicherung abgeschlossen. Das kann allerdings zum Problem werden, und zwar dann, wenn sich Ihr Haus in einem gefährdeten Gebiet befindet.
Dann wird es schwer einen Anbieter zu finden, bei dem Sie eine dementsprechende Elementarversicherung abschließen können. Selbstverständlich greift die Wohngebäudeversicherung auch nicht, falls der Schaden durch den Versicherungsnehmer vorsätzlich oder fahrlässig herbeigeführt wurde. Es lohnt sich in jedem Fall die einzelnen Angebote genau unter die Lupe zu nehmen, denn die Policen der Versicherer unterscheiden sich nicht nur preislich sondern auch was das Leitungsspektrum betrifft.




