Wohngebäudeversicherung mit Selbstbeteiligung

     

    versicherungscheck24.de – Wohngebäudeversicherung mit Selbstbeteiligung Nie wieder Miete bezahlen: Immer mehr Menschen favorisieren die eigenen vier Wände als ideale Wohnform.

    Hat sich der Wunsch vom Eigenheim erst mal erfüllt, sollte unbedingt der jeweilige Versicherungsschutz angepasst werden, denn ein Schaden an der Traumimmobilie kann schnell existenzbedrohend werden.

    Das Innere Ihres Hauses bzw. Ihrer Wohnung kann durch eine Hausratsversicherung versichert werden, die äußere Hülle wird wiederum durch die Wohngebäudeversicherung geschützt.

    Mit eingeschlossen sind hierbei:

    • Mauerwerk
    • Fenster
    • Türen
    • Dach, sowie sämtliche
    • Ein- und Ausbauten

    Bei den meisten Versicherern wird ist die Wohngebäudeversicherung mit oder ohne Selbstbeteiligung bereits für den Rohbau gültig, hier wird allerdings nur der Feuerschutz berücksichtigt. Wird die Finanzierung des Gebäudes durch eine Bank mitgetragen, so gilt eine Gebäudeversicherung ohnehin als Voraussetzung, um an einen Kredit zu kommen.


    Wohngebäudeversicherung mit Selbstbeteiligung- was ist alles versichert?

    Eine Wohngebäudeversicherung sichert Sie gegen Risiken vor:

    • Feuer
    • Leitungswasser
    • Sturm
    • Glas und
    • Elementarschäden

    Dabei lässt sich eine Wohngebäudeversicherung mit Selbstbeteiligung als Verbundversicherung abschließen, oder aber in einzelnen Paketen. Sollte es zu einem Schaden kommen, so übernimmt der Versicherer alle Kosten, die dafür notwendig sind, den ursprünglichen Zustand vor Eintritt des Schadens wieder herzustellen.


    Ist eine Wohngebäudeversicherung mit Selbstbeteiligung sinnvoll?

    versicherungscheck24.de – Wohngebäudeversicherung mit Selbstbeteiligung - Freundliche Beraterin Entscheiden Sie sich für eine Wohngebäudeversicherung mit Selbstbeteiligung, dann profitieren Sie als Versicherungsnehmer von einer geringeren Versicherungsprämie.

    Durchschnittlich kann die Wohngebäudeversicherung, mit einem Selbstbehalt von 150 bis 250 EUR, die Versicherungsprämie bis zu 15 % reduzieren.

    Kommt es tatsächlich zu einem Schadensfall, sind Sie dazu verpflichtet den aufgetretenen Schaden bis zur Selbstbehaltsgrenze aus der eigenen Tasche zu bezahlen.

    Alles was darüber hinaus geht und die Deckungssumme nicht übersteigt, wird vom Versicherer übernommen. Dabei gilt der Selbstbehalt immer für das aktuelle Jahr. Kommt es bei Ihnen innerhalb eines Versicherungsjahres also zu mehreren Versicherungsfällen, müssen Sie nur einmal den Selbstbehalt begleichen. Auch Aufwendungen für etwaige notwendige Hotelunterbringungen oder gar eine Ersatzwohnung sind bei einer Wohngebäudeversicherung mit Selbstbeteiligung abgedeckt.