Eine Gebäudeversicherung zählt zu den unverzichtbaren Absicherungen eines jeden Hausbesitzers, egal, ob Sie das Gebäude selbst bewohnen oder vermieten. Sollten die Beiträge aber mit der Zeit merklich in die Höhe schießen, oder die Police den aktuellen Anforderungen nicht mehr entsprechen, sollten Sie sich Gedanken über ein Wechsel machen. So mancher Versicherungsnehmer ist dabei aber recht zögerlich, vor allem fragt er sich „Wann kann ich meine Wohnbauversicherung eigentlich kündigen?“.
Wann kann ich eine Wohngebäudeversicherung kündigen?
Beim Kündigen der bestehenden Wohngebäudeversicherung gilt es die gesetzlichen Fristen zu wahren. Generell gilt:
- 3 Monate vor dem Ende der vereinbarten Laufzeit sollte die Kündigung beim Anbieter eintreffen
- Kündigung muss in schriftlicher Form erfolgen
- am besten per Einschreiben verschicken
- Angabe von Gründen nicht notwendig
Vorsicht bei fremdfinanzierten Gebäuden: Sollte das betreffende Haus zum aktuellen Zeitpunkt über ein Darlehen finanziert werden, so muss die zuständige Bank der Vertragskündigung erst zustimmen. Bei Policen mit einer Laufzeit ab 3 Jahren kann die Versicherung erst nach dem Ende des 3. Jahres gekündigt werden. Viele Versicherer bieten dementsprechende Kündigungsformulare auf Ihren Online-Portalen zum kostenlosen Download an.
Wann kann ich eine Wohngebäudeversicherung kündigen, wenn ein Sonderkündigungsrecht besteht?
Sollten Sie eine Bestandsimmobilie erwerben, dann kaufen Sie die Wohngebäudeversicherung des Vorbesitzers automatisch mit. Falls Ihnen die bestehende Versicherung nicht behagt, so haben Sie nach getätigtem Grundbucheintrag genau einen Monat Zeit, um die bestehende Versicherung zu kündigen. Grundlage ist hierzu das sogenannte Sonderkündigungsrecht. Dieses tritt allerdings nicht in Kraft, wenn Sie eine Immobilie erben, in dem Fall müssen die Gesetzmäßigkeiten der ordentlichen Kündigung eingehalten werden. Das Sonderkündigungsrecht tritt auch dann in Kraft, nachdem ein Schaden eingetreten ist, oder der Vertrag zu Ihren Ungunsten nachträglich verändert wurde.
Das gilt es beim Sonderkündigungsrecht zu beachten:
- 1 Monat Kündigungsfrist
- muss in schriftlicher Form erfolgen
- Kündigungsgrund muss angegeben werden
Wann kann ich eine Wohngebäudeversicherung kündigen, was sollte ich dabei beachten, und wann gibt es eine Sonderregelung? Bei der Beendigung einer Versicherungspolice gibt es eine Menge Hürden zu überwinden. Sollten Sie sich für einen Anbieterwechsel entscheiden, vergleichen Sie vorab unbedingt die aktuellen Angebote am Markt und schließen Sie am besten noch vor der Kündigung eine neue Wohngebäudeversicherung ab. Nur so kann gewährleistet werden, dass keine Versicherungslücken entstehen.