- Weshalb ist eine Warenkreditversicherung sinnvoll?
- Welche Leistungen, Gefahren und Schäden sind mit einer Warenkreditversicherung abgedeckt?
- Was ist bei Abschluss einer Warenkreditversicherung zu beachten? Was ist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen?
- Wonach richtet sich der Beitrag und welche Faktoren beeinflussen den Beitragssatz?
Weshalb ist eine Warenkreditversicherung sinnvoll?
Eine Warenkreditversicherung sichert einen Unternehmer vor den Ausfällen offener Forderungen ab, die er in der Folge seiner Lieferung von Waren, Werken oder Dienstleistungen dem Kunden gegenüber erhebt.
Sie schützt ihn somit vor Bonitätsproblemen und dem Risiko, unter Umständen einen Kredit aufnehmen zu müssen, um Liquiditätsengpässe zu überbrücken.
Die Warenkreditversicherung ist somit sinnvoll für
jeden Unternehmer, der finanziell uneingeschränkt handeln will.
Sie bietet eine Reihe von Vorteilen. Dazu zählen zum Beispiel:
- der Schutz vor umfangreicheren finanziellen Verlusten
- die Sicherheit der eigenen Liquidität
- die Reduktion von Gewinneinbußen
- eine bessere Kontrolle über finanzielle Risiken bei neuen Kunden, aber auch bei Bestandskunden
- eine stabilere Position des Unternehmens
Welche Leistungen, Gefahren und Schäden sind mit einer Warenkreditversicherung abgedeckt?
Eine Warenkreditversicherung versichert zum einen Forderungen aus der Lieferung von Waren, Werken und Dienstleistungen. Zum anderen schützt sie den Unternehmer auch vor den Folgen, die ein solcher Ausfall nach sich ziehen würde.
Die Versicherung basiert dabei auf drei Säulen:
- der Verhütung von Schäden
- der Minimierung von Schäden
- der Vergütung von Schäden
Die Warenkreditversicherung prüft permanent die Bonität der Kunden des Versicherungsnehmers – und zwar sowohl im Inland als auch im Ausland. Bonität bezeichnet die Kreditwürdigkeit einer natürlichen Person oder eines Unternehmens und besteht zum einen aus der Fähigkeit zur Zahlung und zum anderen aus der Willigkeit zur Zahlung der zu Recht gestellten Forderungen.
Erkennt die Versicherung während der Prüfung des Kunden (auch Debitor genannt) kein akutes Risiko, so sind neben der aktuellen Forderung auch weitere, revolvierende Forderungen bis zu einer bestimmten Höhe, dem so genannten Kreditlimit, versichert. Die Höhe des Kreditlimits hängt davon ab, wie der Kunde hinsichtlich seiner Bonität bewertet wird.
Kann der Kunde trotz einer vorherigen positiven Prüfung die an ihn gestellte Forderung nicht begleichen, weil er inzwischen insolvent, also zahlungsunfähig, geworden ist oder weil er schlicht nicht zahlen will, so ersetzt die Versicherung den versicherten Schaden. Ein Insolvenzverfahren ist dafür in der Regel nicht nötig.
Deuten sich während der Prüfung der Kundenbonität Zahlungsprobleme an, so setzt die Versicherung das Kreditlimit herab oder hebt es gar auf. Der Versicherungsnehmer wird darüber sofort informiert und kann daraufhin seine Zahlungsmodalitäten entsprechend anpassen. So kann er statt der bisher üblichen Zahlung auf Rechnung nun zum Beispiel eine Zahlung per Vorkasse oder per Nachnahme verlangen.
Zudem bieten die Versicherungen an, auch das Inkasso für den Versicherungsnehmer zu übernehmen.
Die Warenkreditversicherung bietet – je nach Anbieter – unterschiedliche Leistungen an. Zu ihnen gehören beispielsweise:
- Top-up-cover
- X/L-Police: Excess of loss
- politische Deckung
- Ziehen von Bürgschaften (unfair calling)
- Insolvenz- bzw. Anfechtungsversicherung
Top-up-cover
Bei dieser Art der Deckung handelt es sich um zusätzlichen Versicherungsschutz durch einen zweiten Kreditversicherer. Während der erste Versicherer einen Kunden bis zu einem gewissen Kreditlimit absichert, übernimmt der zweiter Versicherer über das erste Limit hinausgehende Kreditlimits.
X/L-Police: Excess of loss
Diese Police eignet sich für Unternehmen mit einem gut organisierten Management ihrer Debitoren, wenn Forderungsausfälle erst ab einer bestimmten Höhe abgesichert werden sollen. Diese Höhe legt der Versicherungsnehmer meist selbst fest. Voraussetzung für diese Police ist jedoch, dass der Vertrag festen Richtlinien folgend bearbeitet wird.
Politische Deckung
Je nach Versicherer lassen sich nicht nur die wirtschaftlichen Risiken eines Forderungsausfalls versichern, sondern auch politische Einflüsse wie Import- und Exportbeschränkungen, Transferbeschränkungen oder gar Krieg.
Ziehen von Bürgschaften (unfair calling)
Zusätzlich zu Forderungsausfällen lassen sich auch Gewährleistungs- und Anzahlungsbürgschaften gegen unberechtigtes Ziehen versichern. Dies kann beispielsweise vonnöten sein, wenn ein Auftraggeber ein Projekt im Ausland zeitlich verschiebt.
Insolvenz- bzw. Anfechtungsversicherung
Ist ein Kunde insolvent und läuft ein entsprechendes Verfahren, so kann der Insolvenzverwalter vom Lieferanten bereits gezahltes Geld zurückfordern – und das nicht nur für die letzten Monate, sondern unter Umständen für Jahre. Als Voraussetzung hierfür reicht die Unterstellung, der Lieferant hätte von der (drohenden) Zahlungsunfähigkeit seines Kunden gewusst. Dem Lieferanten obliegt es, das Gegenteil zu beweisen – doch wie, bei teilweise Jahre zurückliegenden Lieferungen? In diesem Fall tritt die Anfechtungsversicherung ein.
Was ist bei Abschluss einer Warenkreditversicherung zu beachten? Was ist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen?
Die Warenkreditversicherung wird teilweise auch als Kreditversicherung, Forderungsausfallversicherung oder Delkredereversicherung bezeichnet.
All diesen Bezeichnungen liegt zugrunde, dass die damit bezeichnete Versicherung den Kredit absichert,
den der Lieferant einer Ware, eines Werkes oder
einer Dienstleistung seinem Kunden für die Dauer
des Zahlungszieles einräumt.
Dieser Warenkredit muss dabei folgende Kriterien erfüllen:
- Es ist ein Kredit ohne Vertrag.
- Er erfolgt ohne Prüfung der Bonität.
- Er wird zudem ohne Zinsen enteilt.
Er ist somit für den Käufer der einfachste und günstigste Kredit, den er für die Ware, das Werk oder die Dienstleistung, die er erhalten hat, bekommen kann.
Von der Warenkreditversicherung ausgenommen sind allerdings Immobilienkredite und Bankdarlehen.
Wonach richtet sich der Beitrag und welche Faktoren beeinflussen den Beitragssatz?
Die Beiträge zur Warenkreditversicherung unterscheiden sich von Anbieter zu Anbieter. Wesentliche Faktoren, die die Höhe der Beiträge beeinflussen können, sind unter anderem diese:
- ob Prüfungen nur für Kunden im Inland oder auch im Ausland stattfinden sollen
- die Höhe des Selbstbehaltes
- die Höhe der Selbstbeteiligung
- die Dauer des Zahlungszieles
- zusätzlich versicherte Risiken wie zum Beispiel das Fabrikationsrisiko
- zusätzlich versicherte Inkassokosten
- ob der Schadensersatz bereits bei Zahlungsverzug geleistet werden soll
- der Einschluss eines Rechtsschutzes
- der Einschluss eines möglichen Mediationsverfahren