Versicherungen für Apotheker

    Welche Versicherungen sind für Apotheker sinnvoll?

    Für Apotheker gibt es eine Vielzahl an Versicherungen. Einige davon sind obligatorisch, andere können unter bestimmten Umständen wichtig sein oder eine sinnvolle Ergänzung zum Versicherungsschutz bieten. Zu den möglichen Versicherungen zählen die folgenden:

    Welche Leistungen, Gefahren und Schäden sind mit welcher Versicherung für Apotheker abgedeckt? Welche Kosten werden von Versicherungen für Apotheker im Schadensfall übernommen?

    Produkthaftpflicht gemäß Arzneimittelgesetz

    Mit einer Produkthaftpflichtversicherung gemäß Arzneimittelgesetz werden Schäden versichert, die durch selbst hergestellte Arzneimittel eintreten können, unabhängig davon, ob ein eigenes Verschulden vorliegt oder nicht.

    Als Hersteller gilt nicht nur jemand, der einen Grundstoff, ein Teilprodukt oder das gesamte Endprodukt herstellt. Als Hersteller werden auch jene angesehen, die sich als solcher ausgibt, indem er seinen Namen, seine Marke oder ein anderes unterscheidbares Merkmal anbringt. Als Hersteller können auch Lieferanten fungieren, wenn der ursprüngliche Hersteller nicht festzustellen ist.

    So genannte Hersteller haften für alle Schäden, die nach dem Stand der Technik und Wissenschaft zu dem Moment, als die Produkte in den Verkehr kamen, hätten vermieden werden können. Produkte des Apothekenbetriebes, die von der Produkthaftpflicht bertoffen sind, sind:

    • in der Apotheke hergestellte Rezepturen (§ 6 ApBetrO)
    • Defekturen (§ 9 ApBetrO)
    • Bulkware (§ 9 ApBetrO)

    Zu den versicherten Schäden gehören solche an Personen und Sachen genauso wie daraus resultierende Vermögensschäden. Beispiele für versicherte Schäden sind:

    • Vermögensschäden durch vergeblich aufgewandte Kosten für Herstellung und Weiterverarbeitung
    • Vermögensschäden durch Kosten für Rückrufaktionen oder Austausch, wenn die Endprodukte fehlerhafte Komponenten enthalten
    • Personenschäden durch die Abgabe eines falschen Medikamentes

     

    Versicherung für den Versandhandel

    Mit einer Versicherung für den Versandhandel können deutschlandweite Sendungen von Arzneimitteln und medizinischen Heil- und Hilfsmitteln versichert werden.

     

    Betriebshaftpflichtversicherung

    Eine Betriebshaftpflichtversicherung für Apotheker versichert Schäden an Personen und Sachen, die während der typischen Ausübung der beruflichen Tätigkeit eintreten können. Auch daraus resultierende Vermögensschäden sind mit dieser Versicherung abgedeckt. Bei den versicherten Schäden ist es dabei irrelevant, ob sie durch den Inhaber der Apotheke oder dessen Mitarbeiter verursacht wurden.

    Die Betriebshaftpflichtversicherung prüft, ob die Schadensersatzansprüche von Dritten gerechtfertigt sind oder nicht. Sind sie es, werden sie beglichen. Sind die Ansprüche dagegen überhöht oder unberechtigt, werden sie von der Versicherung abgewehrt – notfalls auch vor Gericht. Dabei übernimmt die Versicherung die anfallenden Kosten für Rechtsanwalt und Gutachter sowie die Gerichtskosten. Die Betriebshaftpflichtversicherung ist somit quasi einer Rechtsschutzversicherung vergleichbar, allerdings mit eingeschränktem Umfang.

    Eine Betriebshaftpflichtversicherung für Apotheker sollte auch eine Umwelthaftpflichtversicherung beinhalten. Apotheken sind pharmazeutische Unternehmen, von denen Umwelteinwirkungen auf Boden, Wasser und Luft ausgehen können. Treten infolge dessen auch Personen- oder Sachschäden auf, so ist der Apothekeninhaber gemäß Umwelthaftungsgesetz (UmweltHG) dafür haftbar – unabhängig davon, ob er die Umwelteinwirkungen direkt zu verantworten hat oder nicht.

     

    Betriebsunterbrechungsversicherung

    Muss aufgrund von Schäden (zum Beispiel durch Einbruchdiebstahl, Feuer oder Wasser) der Betrieb der Apotheke unterbrochen werden, so fallen die laufende Kosten trotzdem weiterhin an. Diese und auch den entfallenden Gewinn der Zeit der Betriebsschließung ersetzt eine Betriebsunterbrechungsversicherung (eine besondere Form der Ertragsausfallversicherung). Teilweise gibt es hier je nach Versicherer unterschiedliche Höchstdauern.

    Eine Betriebsschließungsversicherung kann teilweise zusammen mit einer Inhaltsversicherung abgeschlossen werden, je nach Höhe der Versicherungssumme. Unterschieden werden in der Regel drei Arten von Betriebsunterbrechungsversicherung:

    • kleine Betriebsunterbrechungsversicherung: bis zu € 0,5 Mio. Versicherungssumme
    • mittlere Betriebsunterbrechungsversicherung: bis zu € 2,5 Mio. Versicherungssumme
    • große Betriebsunterbrechungsversicherung: für so genannte Industrierisiken

     

    Inhaltsversicherung: Sachversicherung für Waren und Einrichtung

    Mit einer Inhaltsversicherung sind die betrieblichen Sachwerte versichert. Hierzu zählen die betriebliche Einrichtung (sowohl die technische als auch die kaufmännische Einrichtung), Waren und Vorräte sowie das am Arbeitsplatz befindliche Eigentum von Mitarbeitern.

    Schäden durch Feuer und Leitungswasser, Sturm und Hagel sowie durch Einbruchdiebstahl und Vandalismus sind damit abgedeckt. Für die beschädigten, zerstörten oder abhanden gekommenen Sachwerte werden die Kosten ersetzt, die zur Wiederbeschaffung nötig sind, und das sogar unabhängig davon, wie alt oder abgenutzt die Einrichtungsgegenstände sind.

     

    Rechtsschutzversicherung

    Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt bei Rechtsstreitigkeiten (in den versicherten Rechtsbereichen) die Kosten, die für Anwalt und Gericht, aber auch für Sachverständige und Gutachter anfallen. Sinnvolle versicherbare Rechtsbereiche sind zum Beispiel Arbeitsrecht, Steuerrecht, allgemeines Vertragsrecht oder Strafrecht.

     

    betriebliche Unfallversicherung

    Zusätzlich zur gesetzlichen Unfallversicherung kann auch eine private Unfallversicherung abgeschlossen werden, um so den Versicherungsschutz zu erweitern. Die private Unfallversicherung leistet bei Unfällen Schadensersatz in Form von Kapitalleistungen oder Unfallrenten für diejenigen Personen, die im Vertrag benannt werden.

     

    Elektronikversicherung

    Eine Elektronikversicherung sichert Schäden an elektronischen Geräten in der Apotheke ab. Die Schäden können hierbei durch Beschädigung, Zerstörung oder Entwendung entstanden sein.

     

    Glasversicherung

    Schäden an Außen- oder Innenverglasungen können mit einer Glasversicherung abgesichert werden. Auch Werbeanlagen können versichert werden.

     

    Versicherung für den Ausfall der eigenen Arbeitskraft

    Fällt aufgrund einer Erkrankung eine Arbeitskraft aus, übernimmt diese Versicherung die Kosten für eine Vertretung.

    Was ist bei Abschluss von Versicherungen für Apotheker zu beachten? Welche Vorteile bringt ein Vergleich der Versicherungen für Apotheker?

    Die genannten Versicherungen für Apotheker können einzeln abgeschlossen werden. Es gibt jedoch auch Versicherer, die speziell für Apotheker geschnürte Versicherungspakete im Angebot haben. Das muss jedoch nicht immer von Vorteil sein, da manche Pakete unter Umständen zu umfangreich oder aber auch lückenhaft sein können.

    Manche Versicherer bieten auch so genannte Allgefahrenversicherungen an. Sie liefern umfassenden Versicherungsschutz, ohne dabei für jeden Risikobereich einen eigenen Vertrag nötig zu machen.

    Ein Vergleich ist also empfehlenswert. Schließlich sollte der Versicherungsschutz so individuell passend sein wie die jeweilige Apotheke.

    Können die Beiträge zu den Versicherungen für Apotheker von der Steuer abgesetzt werden?

    Beiträge zu folgenden Versicherungen gelten als Betriebsausgaben und können damit bei der Steuererklärung geltend gemacht werden:

    • Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung
    • Inhaltsversicherung
    • Betriebsunterbrechungsversicherung