Vermögenswirksame Leistungen Kosten

    Welche Kosten entstehen bei Abschluss einer vermögenswirksamen Leistung?

    Vermögenswirksamen Leistungen werden aus der Lohnzahlung gespeist und fließen direkt in die jeweils ausgewählte Anlageform ein. Je nach Vertragsschluss und Vereinbarung mit dem Arbeitgeber werden Kosten für vermögenswirksame Leistungen auch direkt vom Arbeitgeber getragen.

    Zusätzlich leistet der Staat einen Beitrag. Abhängig von der Form, in der die vermögenswirksamen Leistungen angelegt werden sollen, erhalten die Zahlungen durch den Arbeitnehmer bzw. Arbeitgeber eine zusätzliche Beteiligung an den Kosten durch staatliche Förderung. Diese Ergänzungen werden zusätzlich zu den Eigenleistungen der Einzahler geleistet.

    Konkret: Für den Abschluss von Verträgen zur Anlage vermögenswirksamer Leistungen entstehen keine expliziten Kosten. Je nach Produkt können jedoch Einrichtungskosten entstehen, beispielsweise bei Abschluss einer Lebensversicherung. Diese Kosten werden zwar in die Gesamtratenleistung einberechnet, sind jedoch nicht in der späteren Kapitalleistung enthalten.
    Für andere Produkte kann es entsprechende Regelungen geben, die im Einzelnen nicht den Abschluss der Anlageform betreffen, jedoch aber die jeweilige Produkteinrichtung. Näheres dazu wird im Vergleich der Angebote und Kosten vermögenswirksamer Leistungen detailliert dargestellt.

    • Kostenfreie Analyse der Inhalte und Vertragsbedingungen
      Kosten für die Aufstellung und Zusammenfassung der detaillierten Vertragsinhalte zur jeder Form vermögenswirksamer Leistungen entstehen nicht. Experten bewerten die Anfragen und Angebote im Einzelnen. Empfehlungen, für wen eine bestimmte Anlageform besonders geeignet ist, werden zusätzlich im ebenfalls kostenfreien telefonischen Beratungsgespräch oder in Nachfragen per E-Mail persönlich besprochen.

      Der breite Umfang von Möglichkeiten, vermögenswirksame Leistungen anzulegen und zum Aufbau von Kapital zu nutzen, erfordert besonders in der Aufstellung einzelner Regelungen vertraglicher Bestimmungen grundlegende Sorgfalt. Sperr- und Verfügungsfristen müssen ebenso beachtet werden wie Regelungen zum Vermögensaufbau und ggf. anfallender Besteuerung der Anlage selbst und der späteren Auszahlung.

    • Kostenfreier Vergleich und Vorbereitung des Abschlusses
      Die Auslieferung der Vergleichsdaten unterschiedlicher Angebote und Tarifmodelle verschiedener Anbieter erfolgt kostenfrei. Der Vergleich kann beliebig oft mit frei wählbaren Anfragebedingungen wiederholt und ergänzt werden. Die Informationen über Hintergrund und Ausfertigung der entsprechenden Abschlüsse ist stets aktuell und wird regelmäßig von Experten überprüft. Je nach Anfrage werden entsprechende Bewertungen abgegeben, die Umfang und Rentabilität der jeweiligen Anlageformen ausdrücken.

      Der Vergleich liefert einen grundlegenden und vollständigen Überblick über alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Anlage vermögenswirksamer Leistungen anfallen. Dazu zählen die Leistungen durch Arbeitnehmer und Arbeitgeber, Gebühren und Einrichtungskosten (sofern sie anfallen – diese Kosten variieren je nach Art der gewählten Anlage) sowie eventuelle Kosten bei Abbruch der Leistungseinzahlung.

      Auf Grundlage dieser Informationen kann der Abschluss vermögenswirksamer Leistungen in der gewünschten Form fundiert und plausibel vorbereitet werden. Neben den zugesandten Vergleichsdaten stehen Experten per Telefon bereit, weiterführende Fragen zu beantworten und den besten Abschluss für die jeweils gewählte Anlageform bereit zu stellen. Hier müssen neben Einkommensgrenzen auch Renditeerwartungen und Leistungszeiträume sowie ggf. bindende Verwendungszwecke der einzelnen Anlageformen beachtet werden.

    • Kostenfreier Abschluss, wenn die gewählte Anlageform selbst ebenfalls keine Einrichtungskosten nötig macht
      Die Vorbereitung des Abschlusses und seine Ausführung sind für sich ohne weitere Kosten konzipiert. Für bestimmte Anlageformen können jedoch durch die Anlage selbst Kosten entstehen, die die Bereitstellung der Anlage verursacht. Dazu können je nach Tarif Einrichtungskosten für Abschlüsse in der Lebensversicherung zählen.

      Entstehen aus der Anlageform keine Kosten, ist der Abschluss selbst ebenfalls kostenfrei. Das umfasst neben der Bereitstellung der entsprechenden Unterlagen für den Abschluss die Prüfung der Daten, Beratungsleistungen per Telefon oder E-Mail sowie die Bereitstellung der Vertragsunterlagen. Die Beratungsunterstützung steht dabei auch für Fragen zur Bearbeitung der Unterlagen entsprechend bereit.

    Sind die Kosten für die vermögenswirksame Leistung steuerlich absetzbar?

    Die steuerliche Absetzbarkeit im Zusammenhang mit vermögenswirksamen Leistungen betrifft auf der einen Seite die Ansparphase und auf der anderen Seite die Auszahlungsphase. Beide Aspekte werden je nach Produkt zur Anlage vermögenswirksamer Leistungen unterschiedlich bewertet.

    In der Regel erfolgt auf die Zahlung der vermögenswirksamen Leistung in eine Anlage unter Förderung durch die Arbeitnehmersparzulage eine Besteuerung der Leistung. Grundlegend greift die Lohnsteuer, weitere lohnabhängige Beiträge werden gewährt. Der geleistete Einzahlungsbeitrag in die vermögenswirksame Leistung ist damit bereits als Netto-Betrag unter Berücksichtigung aller Steuern und Abgaben kalkuliert.

    • Staatliche Förderung
      Den Beitrag ergänzt unter bestimmten Voraussetzungen eine staatliche Förderung. Sie ist je nach Anlageform grundsätzlich gewährbar und wird über die Einkommenssteuererklärung beim zuständigen Finanzamt beantragt. Sie ist in den meisten Fällen an Einkommenshöchstgrenzen gebunden.
    • Bausparprämie
      Die Bausparprämie legt die Kosten für die vermögenswirksame Leistung zum Aufbau einer Immobilienbeteiligung an bzw. als Grundlage späteren Immobilienerwerbs. Je nach Abschlusszeitpunkt und Laufzeit des Gesamtvertrags sind die Auszahlungen aus dem Bausparvertrag, in den über einen festgelegten Zeitraum die Leistungen aus der Bausparprämie zusätzlich zur eigenen Leistung des Arbeitnehmers (oder je nach Vereinbarung des Arbeitgebers) einfließen, gebunden an bestimmte Verwendungszwecke. Für Begünstigungen aus Bausparverträgen sind meist Verwendungen im Rahmen von Immobilienerwerb und -modernisierung bzw. -aufwertung festgelegt.
    • Arbeitnehmersparzulage
      Die Arbeitnehmersparzulage ergänzt Kosten für vermögenswirksame Leistungen, die in den Aufbau von Kapitalvermögen investiert werden. Grundlage sind auch hier Eigenleistungen, die entweder der regulären Entlohnung des Arbeitnehmers entnommen werden und entsprechend den individuellen Vereinbarungen angelegt, oder ganz vom Arbeitgeber getragen werden. Sie werden nach festgelegten Regelsätzen durch staatliche Leistungen ergänzt (Arbeitnehmersparzulage). Hier gelten, ebenfalls orientiert an der Form der Anlage, Einkommensgrenzen.
    • Je nach Modell Auszahlungsbesteuerung (Renten, vermögensaufbauende Lebensversicherung, etc.)
      Die steuerliche Bewertung aus den Kosten und Auszahlungsergebnissen vermögenswirksamer Leistungen bezieht sich ebenfalls auf den Teil der Leistungsauszahlung. Hier greifen gesetzliche Regelungen zur Besteuerung von Kapitalerträgen und Rentenzahlungen.

      Für die Altersversorgung werden die Zahlungen aus den in Rentenfonds angelegten vermögenswirksamen Leistungen versteuert. Für kapitalgedeckte Lebensversicherungen wird im Allgemeinen der Anteil versteuert, der als Kapitalgewinn über den Einzahlungsbetrag hinaus reicht.

    Welche Kosten aus der Besteuerung vermögenswirksamer Leistungen resultieren hängt, zusammenfassend gesagt, wesentlich von der Art der Anlage und ihrer Auszahlung ab.

    Wie können die Kosten vermögenswirksamer Leistungen effizient verglichen werden?

    Die Kosten für Anlagen vermögenswirksamer Leistungen werden im Online-Vergleich übersichtlich, transparent und detailliert dargestellt. Dabei werden alle aktuellen Angebote berücksichtigt und sowohl die Kosten für die Einzahlungen als auch entsprechende Beteiligungen und Förderungen unterteilt präsentiert. Eine valide Entscheidung für die Anlage vermögenswirksamer Leistungen ist aus dem zusammenfassenden Ergebnis des Online-Vergleichs möglich.

    Der Online-Vergleich stellt eine umfassende Analyse günstiger und optimal abgestimmter Möglichkeiten bereit, vermögenswirksame Leistungen anzulegen.

    Zu den übermittelten Informationen zählen u.a.

    • Zugangsberechtigungen und Förderberechtigungen zu bestimmten Formen vermögenswirksamer Leistungen
    • Aufschlüsselung von Lohnanteilen und Förderung
    • Laufzeit und ggf. Sperrfristen für Anlagedauer und angelegte Kapitalwerte
    • Verwendungszwecke, die ggf. bestimmend an eine Förderung gebunden sind
    • Kosten für den Abschluss vermögenswirksamer Leistungen
    • Renditeangaben und -erwartungen aus den verschiedenen Anlageformen
    • u.a.m.

    Darüber hinaus stehen im Rahmen des Online-Vergleichs versierte Fachleute telefonisch kostenfrei bereit, weiterführende Fragen zu beantworten. Vor diesem Gesamtbild ist der Online-Vergleich die optimale Form, Geldanlagen, deren Kosten aus vermögenswirksamen Leistungen (mit-)gespeist werden sollen, zu vergleichen und die günstigste Form zu finden.