Vermögenswirksame Leistungen

    Weshalb sind vermögenswirksame Leistungen sinnvoll?

    Vermögenswirksame Leistungen - Freundliche Ansprechpartner Die vermögenswirksame Leistung ist ein Zuschuss,
    den ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen zahlt.

    Diesen Zuschuss in Höhe von sechs bis 40 Euro pro Monat zahlt der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer in
    ein bestimmtes Anlage- oder Sparprodukt ein. Je nach Form der Geldanlage unterstützt auch der Staat diese Form der Vermögensbildung und zahlt einen jährlichen Zuschuss. Die sogenannte Arbeitnehmersparzulage.

    Auf diese Weise können angestellte Arbeitnehmer
    im Laufe der Jahre trotz der vergleichsweise geringen Sparbeträge eine beträchtliche Summe ansparen.
    In manchen Fällen sogar, ohne selber einen Cent einzuzahlen. Alles in allem stellen vermögenswirksame Leistungen damit eine äußerst attraktive Form des Sparens dar. Um optimal davon profitieren zu können, müssen Sparer allerdings auch einige Bedingungen erfüllen. Grundsätzlich können zum Beispiel nur bestimmte Personengruppen vermögenswirksame Leistungen erhalten.
    Das sind:

    • Angestellte Arbeitnehmer
    • Soldaten
    • Beamte
    • Richter
    • Auszubildende

    Eine weitere Bedingung ist, dass vermögenswirksame Leistungen für eine Person aus den genannten Gruppen vertraglich vereinbart sein müssen. Das kann auf unterschiedliche Weise geregelt sein. Zum Beispiel in:

    • Tarifverträgen
    • Arbeitsverträgen
    • Betriebsvereinbarungen

    Erfüllt eine Person die Voraussetzungen und erhält vermögenswirksame Leistungen von ihrem Arbeitgeber, werden diese nicht direkt an den Begünstigten ausgezahlt. Die monatlichen Raten müssen vom Arbeitgeber vielmehr in eine Anlageform für vermögenswirksame Leistungen eingezahlt werden. Die Raten werden dabei üblicherweise sechs Jahre lang eingezahlt und stehen dem Arbeitnehmer erst nach einem weiteren Jahr Wartezeit zur freien Verfügung. Insgesamt ist das Geld damit sieben Jahre lang fest gebunden.

    Als Anlageformen kommen für vermögenswirksame Leistungen nur spezielle Sparprodukte infrage. Zum Beispiel:

    1. Banksparplan
    2. Bausparvertrag
    3. Aktienfondssparplan
    4. Betriebliche Altersvorsorge
    5. Klassische Lebensversicherung
    6. Tilgung von Baukrediten

    All diese Spar- und Anlageprodukte müssen für vermögenswirksame Leistungen ausgewiesen sein.

    Entscheiden sich die Sparer für einen:

    • Bausparvertrag,
    • Aktienfondssparplan oder die
    • Tilgung eines Baukredits,

    erhalten sie zusätzlich zu den vermögenswirksamen Leistungen auch noch eine Arbeitnehmersparzulage von bis zu 80 Euro im Jahr vom Staat. Um diese zu erhalten, müssen jedoch bestimmte Einkommenshöchstgrenzen eingehalten werden. Eine Arbeitnehmersparzulage können auch Sparer bekommen, die eine für vermögenswirksame Leistungen geeignete Sparform nutzen und die Beiträge aus eigener Tasche zahlen. Etwa, weil sie keine vermögenswirksamen Leistungen vom Arbeitgeber erhalten. Auf diese Weise können sie auf jeden Fall von der Arbeitnehmersparzulage profitieren.