Vermögensschadenhaftpflichtversicherung R+V

     
    Logo R+V Jeder Selbstständige trägt für seine Tätigkeit die volle Verantwortung. Das bedeutet, dass er auch für Schäden, die er im Rahmen seiner Tätigkeit verursacht, in vollem Umfang aufkommen muss.

    Während bei vielen insbesondere handwerklichen Tätigkeiten vor allem ein hohes Risiko besteht, Sach- oder Personenschäden zu verursachen, sind Selbstständige in beratenden Tätigkeiten einem anderen Risiko ausgesetzt. Dem Risiko, einen echten Vermögensschaden zu verursachen. Für Dienstleister aus beratenden Bereichen wie zum Beispiel:

    • Buchhaltung
    • Büroservice
    • Gutachter
    • Unternehmensberatung
    • Werbung
    • etc.

    bietet die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung der R+V einen angemessenen Schutz vor Vermögensschadensersatzansprüchen Dritter. Auch für Vereine und Verbände ist der Schutz geeignet.


    Vermögensschadenhaftpflichtversicherung R+V – Kosten

    Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung der R+V wird immer auf die individuellen Bedürfnisse und Risiken des Versicherten zugeschnitten. Aus diesem Grund unterscheiden sich auch die Kosten von Fall zu Fall. Entscheidender Faktor sind insbesondere die Deckungssummen, die im Schadensfall gelten. Eventuell vereinbarte Selbstbehalte können die Kosten für den Versicherungsschutz gegebenenfalls reduzieren.


    Vermögensschadenhaftpflichtversicherung R+V – Ausschlüsse

    Ziel der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung der R+V ist es:

    • Berechtigte Schadensersatzansprüche für verursachte Vermögensschäden zu übernehmen
    • Unberechtigte Schadensersatzansprüche abzuwehren

    Nicht im Versicherungsschutz eingeschlossen sind daher Sach- und Personenschäden. Sie können gegebenenfalls durch eine zusätzliche Büro- oder Betriebshaftpflichtversicherung ergänzend abgesichert werden. Außerdem vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Schäden, die der Versicherte vorsätzlich oder im Zusammenhang mit einer Straftat verursacht hat.


    Mindestabsicherung der R+V Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

    Die Mindestabsicherung der R+V Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist immer abhängig von den vereinbarten Deckungssummen. Sie sollten mindestens so hoch angesetzt werden, dass die tatsächlichen Risiken des Versicherten angemessen abgesichert werden. Sind die Deckungssummen zu niedrig angesetz, muss der Versicherte Kosten, die die Deckungssumme übersteigen, selber tragen. Je nach Branche und Tätigkeit können die Risiken und damit die Deckungssummen für eine Mindestabsicherung daher sehr unterschiedlich ausfallen. Das Versicherungsangebot berücksichtigt diesen Umstand und ermöglicht eine individuelle Anpassung der Deckungssummen.


    Die R+V Vermögensschadenhaftpflichtversicherung im Vergleich

    Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung der R+V bietet einen umfangreichen und vielseitigen Versicherungsschutz speziell für die Risiken beratender Berufe. Auch für Verbände und Vereine bietet das Angebot einen angemessenen Versicherungsschutz. Die Möglichkeit zur Anpassung des Versicherungsschutzes an individuelle Risiken und Gegebenheiten des Versicherungsnehmers bietet eine besonders flexible Absicherung. Das Angebot sollte daher in jedem Fall in einen Vergleich unterschiedlicher Tarife und Angebote mit einbezogen werden.