Die Kommunale Unfallversicherung Bayern allgemein
Zuständig für die Umsetzung der gesetzlichen Unfallversicherung im Freistaat ist die Kommunale Unfallversicherung Bayern. Sie tritt gemeinsam mit der Bayrischen Landesunfallkasse auf und hat seit 1987 ihre Verwaltungszentrale in München, wo sie zunächst als Bayerische Gemeindeunfallversicherungsverband tätig war. Die aktuelle Benennung in Kommunale Unfallversicherung Bayern erfolgte zum Jahresbeginn 2012.
Die Kommunale Unfallversicherung Bayern gewährleistet die Versicherung für:
- Bedienstete des Öffentlichen Dienstes
- Kinder in allen Formen der kommunalen Betreuung
- Studenten
- Schüler
- Pflegende in privaten Pflegebereichen
- Ehrenamtliche
- Haushaltshilfen
- und alle natürlichen Personen, die unter den Geltungsbereich der gesetzlichen Unfallversicherung fallen.
Dazu ziehen Unfallversicherung und Unfallkasse die Beiträge von den Mitgliedern ein. Die versicherten Personen müssen keinen Beitrag zu dieser Unfallversicherung leisten, sind aber auch nur in den ausdrücklich vorgesehenen Lebenssituationen versichert.
Leistungen durch die Kommunale Unfallversicherung Bayern
Die Leistungen, für die die Kommunale Unfallversicherung in Bayern zuständig ist, sind vielfältig und nicht allein auf die Schadensbearbeitung begrenzt. Tatsächlich stellt bereits die Prävention etwaiger Schäden, zu denen auch Berufskrankheiten gehören, einen wichtigen Aufgabenbereich für die Kommunale Unfallversicherung Bayern dar.
Um diese Aufgabe wahrzunehmen, finden Schulungen statt, werden Unfallverhütungsvorschriften erlassen und Studien und Merkblätter erstellt. Diese sollen Schadenfälle also im Vorfeld verhindern. Ist dies nicht möglich, leistet die Kommunale Unfallversicherung Bayern mit dem Hauptziel der möglichst umfassenden Rehabilitation des Betroffenen. Eine Rente steht erst am Ende der Zielsetzung und soll erst dann bewilligt werden, wenn die Teilhabe am Arbeitsleben nicht mehr möglich ist.
Wann leistet die Kommunale Unfallversicherung Bayern nicht?
Der Zuständigkeit für die Kommunale Unfallversicherung Bayern umfasst nicht die Absicherung von Unfallgeschehnissen oder Beeinträchtigungen im Privatleben. Ebenso wenig sind Personen versichert, die nicht zum geschützten Personenkreis der Unfallversicherung gehören wie Hausfrauen, Rentner, nicht im Öffentlichen Dienst Beschäftige oder Kinder außerhalb der Betreuungszeiten.
Die optimale Absicherung macht deswegen auch für Bedienstete im Öffentlichen Dienst eine Absicherung durch eine individuelle private Unfallversicherung unumgänglich. Nur so kann der Schutz auf alle Lebensbereiche ausgedehnt werden. Günstige Tarife – häufig mit Sonderkonditionen für den Öffentlichen Dienst – ermittelt ein Versicherungsvergleich.