Sportunfallversicherung

    Was ist eine Sportunfallversicherung?

    Die Absicherung vor Folgen, vor allem finanziellen Folgen, nach einem Unfall ist grundsätzlich ratsam. In den meisten Fällen wird die Absicherung direkt über eine Unfallversicherung gewährleistet. Im Alltag sind im Wesentlichen 2 Formen der Unfallversicherung wichtig.

     

    1. Gesetzliche Unfallversicherung
      Die gesetzliche Unfallversicherung ist vor allem für Arbeitnehmer und Angestellte wichtig. In Trägerschaft für die einzelnen Bundesländern sind die Arbeitgeber für die Beitragszahlungen verantwortlich. Die Arbeitnehmer stehen während ihrer Arbeitszeit und auf dem Weg zur Arbeit und von der Arbeit nach Hause unter dem entsprechenden Versicherungsschutz.Die gesetzliche Unfallversicherung stellt Leistungen zur medizinischen Versorgung, für Soforthilfen und Beihilfen in der Reha bereit. Darüber hinaus setzt sie bei bleibenden Beeinträchtigungen die Invaliditätsrente um, die sich nach Schwere der Beeinträchtigung und Arbeitseckdaten bemisst.
    2. Private Unfallversicherung
      Die private Unfallversicherung stellt eine wichtige Ergänzung zur gesetzlichen Unfallversicherung dar. Sie greift, je nach Sachverhalt, nicht nur für den Fall beruflicher Unfälle. Auch und besonders, wenn der Unfall sich in der Freizeit bzw. bei privaten Aktivitäten ereignet, sind ihre Leistungen wichtig. Denn der gesetzliche Unfallschutz greift hier in aller Regel nicht.Auch die private Unfallversicherung leistet Zuzahlungen für medizinische und Versorgungsleistungen sowie spätere Rentenzahlungen bei Invalidität. Sie ist individuell anpassbar. So kann persönlichen Risiken optimal Rechnung getragen werden.

     

    Zusätzliche Absicherung bei sportlichen Aktivitäten: Die Sportunfallversicherung

    In der Sportunfallversicherung sind speziell Menschen abgesichert, die im Rahmen von Vereinssport oder sportlicher Leistungsgruppen regelmäßig tätig sind. Zunächst gilt die Sportunfallversicherung für organisierte Vereine, die ihre Mitglieder darüber absichern. Sie ersetzt Unfallschäden, Folgen von Unfallbehandlungen und Kosten für Bergung, Transport und besonders lang anhaltende Kosteneinschnitte bis hin zur Invaliditätsrente.

     

    Für alle Sportler ist es wichtig, nicht nur die Basis der Versicherungsleistungen in der eigenen Unfallversicherung bei einem Unfall nutzen zu können. Langfristige Ausfälle oder gar dauerhafte Einschränkungen in der Bewegungsfähigkeit oder in jeder anderen körperlichen oder damit verbundenen Form, bedeuten einen ernsten Einschnitt nicht nur in die grundsätzliche Lebensführung des Verletzten, sondern auch in die finanzielle Situation. Eingeschränkte Arbeitsfähigkeit, Arbeitsausfall insbesondere unmittelbar nach dem Unfall und langwierige Rehabilitationsbehandlungen können ebenso schwere Auswirkungen haben.

     

    Die Sportunfallversicherung greift diese Einschnitte auf. Je nach Vertragsgestaltung zahlt sie Soforthilfen, Übergangsleistungen, Nebenkosten, die im Zusammenhang mit dem Unfall auftreten, und langfristige Renten, wenn eine bleibenden Einschränkung nach dem Unfall zurück bleibt.

    Welche Leistungen erbringt die Sportunfallversicherung?

    Die Leistungen aus der Sportunfallversicherung sind auf die Ansprüche von Sportlern abgestimmt. In vielen Verträgen gelten verlängerte Meldefristen für die Anspruchserhebung auf Invaliditätsleistungen. Zusätzlich erfolgt die Schadenbearbeitung in der Regel nur durch eine Versicherung, die für die Unfallfolgen verantwortlich ist – das kann die gesetzliche, eine private oder die Sportunfallversicherung selbst sein. Das ist jedoch auch davon abhängig, wie der Versicherte seinen Unfall bzw. seine Beeinträchtigung meldet.

    Vorteil bei vollständiger Meldung: Die Häufigkeit ärztlicher Untersuchungen kann wesentlich reduziert werden.

     

    Ein zentraler Vorteil der Sportunfallversicherung ist, dass ihre Leistungen zusätzlich zu anderen Versicherungsleistungen, die aus demselben Unfall resultieren, gezahlt werden. Eine Aufrechnung erfolgt nicht. D.h.: Von allen Leistungen, die die Sportunfallversicherung dem Verunfallten gegenüber erbringt, wird die vollständige Summe an ihn weitergeleitet. Stehen ihm zusätzliche Leistungen aus einer privaten Unfallversicherung zu oder aus der gesetzlichen Haftpflicht, erhält er diese ohne Berücksichtigung zusätzlich ausbezahlt.

     

    Die Leistungen der Sportunfallversicherung sind vergleichbar mit den Leistungen in der gesetzlichen und der privaten Unfallversicherung.

     

    Je nach Tarifmodell und Absicherungshintergrund zählen dazu:

    • Unfallereignisbeihilfen zur Kompensation von Mehrkosten aus Such- und Rettungseinsätzen oder für Transportkosten
    • Rehabilitationsbeihilfen für erweiterte oder besonders langwierige Reha-Maßnahmen
    • Zuzahlungen zu medizinischen Behandlungen, die von der Krankenkasse nicht in der vollen Höhe oder gar nicht getragen werden
    • Soforthilfen bei schweren Unfällen, wie Knochenbrüchen, Bänderrissen u.ä.
    • Übergangsleistungen, z.B. Verletztengeld
    • Invaliditätsleistungen.
    • Allkörperversicherung: Bänder, Überlastung, Ermüdung, sporttypische Unfälle

    Die Sportunfallversicherung ist, je nach Ausgestaltung, eine erweiterte Unfallversicherung, die die herkömmlich versicherten Grundlagen von Körperschäden wesentlich erweitert. In der Regel ist im Versicherungsvertrag der Leistungsfall auch für diejenigen Beschädigungen vorgesehen, die sonst nicht in der Unfallversicherung erfasst sind. Vor allem zählen dazu der Einschluss von Verletzungen an den Bändern und an den Muskelgruppen. Auch die Teile des Skeletts sind erfasst.

     

    Ebenfalls wesentlich erweitert ist die Begründbarkeit des Unfalls. Sie darf zusätzlich zur äußeren Einwirkung in vielen Verträgen und Tarifmodellen Ermüdungsursachen, Abnutzungen und für die jeweilige Sportart typische Ursachen umfassen. Für den Leistungsfall in der Sportunfallversicherung ist also die äußere Einwirkung, die in der Mehrzahl der grundlegenden Unfallversicherung in der Regel maßgeblicher Bestandteil der Unfalldefinition ist, nicht ausschlaggebend. So kann auch durch Zerrung, Riss oder Überdehnung der Versicherungsfall in der Sportunfallversicherung eintreten.

     

    Todesfallleistung
    Leistungen für den Todesfall sind in der Sportunfallversicherung ebenfalls erfasst. Sie begünstigen in der Regel die Hinterbliebenen.

    Wichtig ist: Die Sportunfallversicherung greift in den meisten Fällen auch, wenn kein Unfall im herkömmlichen Sinn Ursache des Todes ist. Besonders wichtig ist das, wenn der Todesfall durch Kreislaufversagen eingetreten ist.

     

    Extremsportarten, Sportartenausschluss, Luftfahrtsport
    Die Versicherung von Extremsportarten ist auch in der Sportunfallversicherung nicht grundlegend gegeben. Entscheidend ist die Versicherungsgrundlage im Landessportbund. Der Versicherer entscheidet in der Regel nach dem Einzelrisiko, das versichert werden muss. Der jeweilige Verein bzw. der betroffene Sportler selbst muss die entsprechende Absicherung prüfen.

     

    Bestimmte Sportarten werden vor diesem Hintergrund nicht in der Sportunfallversicherung abgesichert.

     

    Eingeschlossen ist in den meisten Fällen jedoch der Luftfahrtsport. Das schließt das Bewegen von Flugzeugen und den Gleitschirmsport mit ein. Ausnahmen können dann gelten, wenn für einzelne Sportarten besondere Risiken gelten, die als Einzelrisiko nicht in der Sportunfallversicherung erfasst werden.

    Ist eine Sportunfallversicherung sinnvoll?

    Die Sportunfallversicherung gilt nach Bundesländern für alle Sportvereine, die im Landessportbund organisiert sind. Sie kann für zusätzliche Vereine gelten, wenn sie entsprechend in einer Einzelpolice wirksam ist.

     

    Vor diesem Hintergrund sind alle Vereinssportler vom Versicherungsschutz erfasst. Die Sportunfallversicherung greift bei Trainings- und Spielunfällen, Geräteunfällen und auch bei Unfällen durch die Wechselwirkung von mehreren Sportlern, wie sie typisch für Mannschaftssportarten ist.

     

    Da auch selbstbezogene Unfallursachen in den Leistungskatalog der Sportunfallversicherung eingeschlossen sind, ist ihre Absicherung umfassend sinnvoll. Denn auch bei Erwärmung oder im Spiel oder bei den Übungen selbst kann es zu Verletzungen kommen, die ohne äußere Einwirkung passieren.

     

    Leistungen für alle gleich: Gruppenunfallversicherung
    In der Sportunfallversicherung sind Leistungen definiert, die grundsätzlich alle Vereinsmitglieder gleich behandeln für gleiche Beeinträchtigungen, die sie durch die Sportausübung erleiden. Sie sind auf Grundlage ihrer Vereinszugehörigkeit versichert. Vor versicherungsrechtlichem Hintergrund gilt die Sportunfallversicherung als Gruppenunfallversicherung. Sie kann neben der grundlegenden Absicherung im Landessportbund in diesem Zusammenhang auch als einzelne oder zusätzliche Absicherung für einen einzelnen Verein angefragt werden.

     

    Leistungen für alle Vereinsmitglieder: Sportler, Funktionäre, Spielrichter, Trainer und Übungsleiter
    In die Leistungsabdeckung für Sportverletzungen sind neben den Sportlern selbst alle weiteren Vereinsmitglieder eingeschlossen. Die Leistungen gelten damit insbesondere auch für Schiedsrichter und Schiedsrichterassistenten, Übungsleiter und Trainer und alle Funktionäre des Vereins.

     

    Hier sind ausdrücklich alle Leistungen eingeschlossen, also auch Invaliditätsleistungen und medizinische Beihilfen.