Die Gemeindeunfallversicherung NRW allgemein
Die Gemeindeunfallversicherung NRW – neu als Unfallkasse NRW – beschäftigt rund 750 Angestellte. Sie sind auf die Zentrale in Düsseldorf sowie die beiden Regionaldirektionen Rheinland und Westfalen-Lippe mit Standort in Münster sowie weitere Büros im Bundesland verteilt. Die Gemeindeunfallversicherung NRW ist eine sich selbst verwaltende Körperschaft des Öffentlichen Rechts.
Wie viele Unfallkassen der Länder und Gemeinden ist die Unfallkasse NRW ein Zusammenschluss vieler kleinerer, für sich agierender Gemeinde Unfallversicherungen. Dies dient der Optimierung der Organisation und spart zugleich Kosten ein, die ansonsten für gleichartige Einrichtungen von den jeweiligen kommunalen Trägern selbst aufgebracht werden müssten.
Die Gemeindeunfallversicherung NRW wird durch die Mitglieder finanziert. Angestellte und andere durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützte Personenkreise werden nicht zu Beiträgen herangezogen.
Aufgaben und Leistungen der Gemeindeunfallversicherung NRW
Die Aufgaben der Gemeindeunfallversicherung NRW entsprechen denen gleicher Körperschaften in anderen Bundesländern. Sie sind drei wesentlichen Schutzbereichen zugeordnet:
- Prävention – Verhinderung von Unfällen und Beeinträchtigungen
- Rehabilitation – Wiederherstellung der Arbeitskraft und/oder körperlichen Leistungsfähigkeit
- Entschädigung – Ausgleich von Beeinträchtigungen
Diese Aufgaben werden durch einen unterschiedlichen Leistungskatalog erfüllt. Neben der Aufklärung über mögliche Gefahrenquellen und deren Entschärfung umfassen die Leistungen auch die Kostenübernahme für Rehabilitationsmaßnahmen und die Wiedereingliederung. Sollte dies nicht möglich sein, so gleicht die Gemeindeunfallversicherung NRW die entstandenen Defizite durch Unfallrenten, Pflegegeld oder im schlimmsten Fall auch durch Hinterbliebenenversorgung aus.
Wann leistet die Gemeindeunfallversicherung NRW nicht?
Die Gemeindeunfallversicherung NRW übernimmt nur Leistungen, die in die Zuständigkeit der gesetzlichen Unfallversicherung fallen. Die Eigenschaft als Beschäftigter im Öffentlichen Dienst ist nicht zwingend erforderlich. Auch Ehrenamtliche oder Kinder gehören zu den Versicherten.
Es ist jedoch nicht Aufgabe der Unfallkasse NRW, in jeder Lebenslage und jeden Bürger abzusichern. Viele Personengruppen genießen keinen Schutz. Auch die im Berufsleben versicherten Personen müssen sich in ihrer Freizeit individuell durch eine private Unfallversicherung zusätzlich schützen.
Diese wichtige Ergänzung der persönlichen Vorsorge übernimmt eine private Unfallversicherung. Günstige und flexible Tarife ermittelt ein kostenloser Versicherungsvergleich, der online zeitsparend durchgeführt werden kann.