Transporthaftpflichtversicherung

     
    Wer Waren und Güter transportiert, ist immer mit einem Schadensrisiko konfrontiert. Dies kann sein Eigentum betreffen, aber ebenso auch Waren, die Dritten gehören. Die Transporthaftpflichtversicherung bietet Versicherungsschutz dann, wenn durch einen Schaden die Fracht nicht oder nicht mehr im vertraglich vereinbarten Zustand oder Umfang beim eigentlichen Empfänger oder Eigentümer ankommt. Die Transporthaftpflichtversicherung ist eine klassische gewerbliche Haftpflichtversicherung, die den Versicherten vor Ansprüchen Dritter schützt, sie abwehrt oder ausgleicht.


    Wer benötigt eine Transporthaftpflichtversicherung?

    Transporthaftpflichtversicherung - freundlicher Ansprechpartner mit einem Laptop Nicht jeder, der fremdes Eigentum transportiert, muss dieses durch eine Transporthaftpflichtversicherung schützen. Diese auch Güterschadenhaftpflicht genannte Versicherung ist eine gewerbliche Versicherung. Privatleute, die aus reiner Gefälligkeit Gegenstände anderer Personen transportieren, gehören damit nicht zur Zielgruppe der Transporthaftpflichtversicherung. Betroffen ist nur der entgeltliche Transport.

    Notwendig ist die Transporthaftpflicht für:

    • Frachtführer
    • Gewerblichen Güterverkehr
    • Logistikunternehmen
    • Transportunternehmen wie Kurierdienste, Paketdienst u. a.
    • Speditionsunternehmen

    Unternehmen, die in diesem Bereich tätig sind und Fahrzeuge über 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht einsetzen, müssen die Transporthaftpflichtversicherung im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen Haftungsdeckung vorweisen. Dabei handelt es sich um eine Untergrenze der jeweiligen Deckungseinheiten. Vielfach reicht diese Mindestabsicherung nicht aus und sollte durch eine entsprechende Erweiterung der Transporthaftpflichtversicherung ausgedehnt werden. Auf diese Weise ist im Schadenfall die notwendige Absicherung für den Wert der Güter gewährleistet.


    Welche Leistungen gehören zur Transporthaftpflichtversicherung?

    Wie bei einer Haftpflichtversicherung üblich entfaltet die Transporthaftpflichtversicherung eine Doppelwirkung. Sie schützt

    • den Versicherten bei Schadensersatzansprüchen des Dritten;
    • sie ersetzt dem Dritten im Rahmen der vereinbarten Deckungssumme und ermittelten Schadenhöhe den entstandenen Schaden an seinen Gütern und macht ihn unabhängig von der wirtschaftlichen Leistungskraft des beauftragten Frachtführers.

    Hauptziel der Transporthaftpflichtversicherung ist jedoch immer der Schutz des Versicherungsnehmers. Aus diesem Grund gehen die Leistungen bereits im Basisschutz deutlich über den reinen Schadensausgleich hinaus.

    Die Transporthaftpflichtversicherung

    • übernimmt die Prüfung des Anspruchs im Schadensfall;
    • beurteilt das Verschulden des Versicherungsnehmers;
    • bietet passiven Rechtsschutz durch Übernahme der Kosten in einem Gerichtsverfahren, das der Klärung von Schadensgrund und Schadenhöhe dient;
    • gleicht bei begründeten Schadenersatzansprüchen die entstehenden Kosten aus.

    Voraussetzung ist, dass Anspruch und Schadenshöhe vom jeweiligen Tarif umfasst werden. Nicht alle Güter werden bereits im Grundschutz von der Transporthaftpflichtversicherung umfasst. In vielen Tarifen bestehen Ausschlüsse für Güter wie Tabak, hochwertige Elektronik oder lebende Tiere. Es ist in der Regel möglich, diese Güter über Zusatzbausteine ebenfalls in die Transporthaftpflichtversicherung einzuschließen. Dies hat Einfluss auf die Versicherungsprämie und ist abhängig davon, ob es sich um Einzelfälle oder das typische Tagesgeschäft des Unternehmens handelt.

    Bestimmt werden die Leistungen der Transporthaftpflichtversicherung zusätzlich durch einen geografischen Faktor. In der Regel unterscheiden sich Tarife und damit auch die Kosten der Transporthaftpflichtversicherung dadurch, in welchem Bereich die Fahrten stattfinden.

    Es können in der Transporthaftpflicht Fahrten

    • regional im vertraglich vereinbarten Kilometerumkreis rund um den Unternehmenssitz
    • national zumeist auch mit Fahrten in Anrainerstaaten
    • international

    versichert werden. Vor Abschluss einer Transporthaftpflichtversicherung empfiehlt sich also aus Kostengründen, den genauen Wirkungskreis und Versicherungsbedarf zu bestimmen, um den Versicherungsschutz des Versicherungstarifs anzupassen.


    Vergleich und Beratung für die optimale Transporthaftpflichtversicherung

    Transporthaftpflichtversicherung - freundliche Ansprechpartnerin Grundsätzlich empfiehlt sich vor dem Abschluss einer Transporthaftpflichtversicherung die Durchführung eines neutralen Versicherungsvergleichs. So ergibt sich eine allgemeine Marktanalyse, die zunächst einen Überblick über die verschiedenen Anbieter und die allgemeinen Tarife und Versicherungsbeiträge gewährt.

    Angesichts der Bedeutung der Transporthaftpflichtversicherung für das Unternehmen sollte dieser generelle Versicherungsvergleich durch eine individuelle Beratung ergänzt werden. Auf diese Weise kann ein genaues individuelles Versicherungsprofil erstellt werden. Der notwendige Tarif wird optimiert und führt im Ergebnis zu einem optimalen Preis-Leistungs-Verhältnis. Lücken im Versicherungsschutz sowie Unterdeckung, aber auch Überversicherung können vermieden werden.

    Als Pflichtversicherung und auch als selbst gewählte freiwillige Absicherung ist die Transporthaftpflichtversicherung unverzichtbar, um ein Unternehmen gegen Schadensersatzansprüche im Güterverkehr abzusichern. Entscheidend ist, dass diese Güterschadenhaftpflicht bei Schäden im Sinne des Versicherten optimale Deckung gewährleistet.