Einfach und transparent
Sind Sie Halter eines Hundes oder gar stolzer Pferdebesitzer, können Sie zum Beispiel auf die Tierhalterhaftpflichtversicherung der Württembergischen zurückreifen, um sich gegen die Gefahren der gesetzlichen Haftpflicht zu schützen. Die Württembergische Tierhalterhaftpflicht ist in einer einzigen transparenten Tarifvariante erhältlich. Diese sichert Sie pauschal mit bis zu 10 Millionen Euro im Falle von Personen- und Sachschäden ab und gilt für Hunde, Pferde, Ponys, Maultiere und Esel.
Ein durchaus solider Schutz
Neben der grundlegenden Deckungssumme für Personen- und Sachschäden sind auch Mietsachschäden innerhalb der Württembergischen Tierhalterhaftpflicht abgesichert. Bis zu einer maximalen Höhe von 300.000 Euro je Schaden werden diese übernommen, wobei eine Selbstbeteiligung von 250 Euro gilt. Im Rahmen der Teilnahme an Hundeschauen bzw. Reitturnieren genießen Sie als Tierhalter ebenfalls Schutz. Welpen bzw. Fohlen versicherter Tiere sind bis 12 Monate bzw. 36 Monate kostenfrei mitversichert.
Hier die wichtigsten Tarifmerkmale der Württembergischen Tierhalterhaftpflicht auf einen Blick:
- Personen- und Sachschäden versichert
- Deckungssumme 10 Millionen Euro je Schaden
- Mietsachschäden bis 300.000 Euro versichert (250 Euro SB)
- Schutz im Rahmen von Hundeschauen und Reitturnieren
- Welpen bzw. Fohlen 12 bzw. 36 Monate kostenfrei mitversichert
- „exotische“ Tiere nicht ohne Weiteres versicherbar
„Besondere“ Tiere nicht ohne Weiteres versicherbar
Sind Sie Besitzer sogenannter „wilder Tiere“, können Sie diese im Rahmen der Württembergischen Tierhalterhaftpflicht übrigens nicht ohne Weiteres versichern. Dazu gehören beispielsweise Schlangen, Affen und Raubkatzen. Um diese abzusichern, bedarf es einer Direktionsanfrage. Das bedeutet, dass Ihr Antrag einer Einzelfallentscheidung unterliegt und gegebenenfalls abgelehnt wird.



