Gut geschützt dank Tierhalterhaftpflicht der Uelzener
Als spezieller Dienstleister rund um Versicherungen rund um Hunde, Pferde und Katzen bietet Ihnen die Uelzener Versicherung auch Tierhalterhaftpflichtpolicen an. Als Besitzer einer Katze benötigen Sie diesen Schutz zwar nicht. Als Hundehalter oder Pferdebesitzer allerdings schon. Zentrale Leistung der Tierhalterhaftpflicht Uelzener ist die Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die unabhängig von der Art des versicherten Tieres identisch hoch ist. Je nach gewähltem Tarif liegt diese bei pauschal 5 („basis“), 10 („premium“) oder 15 Millionen Euro („premium plus“) je Schadensfall.
In den weiteren Leistungen sind die Tarife der Tierhalterhaftpflicht der Uelzener teils deckungsgleich. So sind beispielsweise Flurschäden (Pferde) und Schäden bei der Teilnahme an Schauveranstaltungen (Hunde) grundsätzlich mitversichert. Welpen sind bis zum Alter von sieben Monaten Fohlen bis zu einem Jahr kostenfrei mitversichert. Gegen Mietsachschäden und Forderungsausfall bei Schäden ab 2.500 Euro sind Sie allerdings erst ab dem Tarif „premium“ ohne Einschränkungen geschützt. Das Gleiche gilt für weitere Leistungen. Zum Beispiel für Schäden durch gewollten bzw. ungewollten Deckakt in Bezug auf Pferde). Auch Rettungs- und Bergungskosten werden in der Tierhalterhaftpflicht der Uelzener erst ab Tarif „premium“ übernommen.
Die Leistungsmerkmale der Tierhalterhaftpflicht der Uelzener auf einen Blick:
– Personen-, Sach- und Vermögensschäden gedeckt
– Versicherungssumme 5, 10 oder 15 Millionen Euro je Schaden (tarifabhängig)
– Fohlen ein Jahr, Welpen bis sieben Monate ohne Mehrbeitrag mitversichert
– Flurschäden gedeckt (Pferde)
– Rettungs- und Bergungskosten werden übernommen (ab Tarif „premium“)
Rabattsystem ermöglicht Beitragseinsparungen
Dank eines Rabattsystems können Sie in der Tierhalterhaftpflicht der Uelzener unter Umständen von Preisnachlässen profitieren. So bietet der Versicherer beispielsweise einen Rabatt in Höhe von 10 Prozent, wenn mehrere Tiere versichert werden. Dieser Nachlass gilt dabei für alle Tiere. Besitzen Sie einen VDH-Hundeführerschein bzw. sind Mitglied im VFD (Vereinigung der Freizeitreiter und -fahrer in Deutschland e. V.) reduziert sich Ihr Beitrag um 10 Prozent bzw. 25 Prozent. Die Vereinbarung eines generellen Selbstbehalts wird mit (weiteren) 15 Prozent Ersparnis belohnt.




