Über die Tierhalterhaftpflicht der Debeka
Als Unternehmen mit langjähriger Erfahrung steht Ihnen auch die Debeka Versicherung mit einem umfangreichen Tierhalterhaftpflichtschutz zur Seite. Als Halter eines Hundes und als Reittierbesitzer können Sie sich mittels Tierhalterhaftpflicht der Debeka absichern. Die Tierhalterhaftpflicht der Debeka greift bei Sach- und Personenschäden bis zu einer Schadenshöhe von 15 Millionen Euro je Schadensfall. Vermögensschäden sind immerhin bis zu einer Million Euro abgedeckt.
Innerhalb von EU-Staaten, Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz genießen Sie einen zeitlich unbefristeten Schutz. Vorübergehende Aufenthalte in anderen Ländern sind ebenfalls bis zu einer Gesamtdauer von einem Jahr geschützt. Welpen bzw. Fohlen versicherter Tiere sind bis zum Alter von sechs Monaten kostenfrei mitversichert.
Die Tarifmerkmale der Tierhalterhaftpflicht der Debeka im Überblick:
– Sach- und Personenschäden bis 15 Millionen Euro abgesichert
– Vermögensschäden bis zu einer Million Euro abgedeckt
– Schutz innerhalb EU-Staaten sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz
– Vorübergehender Aufenthalt in anderen Ländern zulässig (bis zu einem Jahr)
– Fohlen bzw. Welpen bis sechs Monate kostenfrei versichert
Tierhalterhaftpflicht unbedingt abschließen
Als Halter eines Tieres sollten Sie dringend den Schutz einer Tierhalterhaftpflichtversicherung in Anspruch nehmen. Das deshalb, weil Sie als Tierhalter aufgrund der gesetzlich verankerten Gefährdungshaftung unabhängig vom Verschulden für alle Schäden haftet, die Ihr Tier verursacht. Und zwar unbegrenzt mit Ihrem Einkommen und Ihrem Vermögen.
Die Police Ihrer privaten Haftpflichtversicherung deckt dabei lediglich Schäden, die sogenannte „zahme Haustiere“ anrichten. Dazu gehören zum Beispiel Hamster und Katzen. Von Hunden und Reittieren verursachte Schäden sind innerhalb der Privathaftpflichtversicherung hingegen nicht versichert.
Um sich zu schützen, sollten Sie deshalb beispielsweise die Tierhalterhaftpflicht der Debeka nutzen.