- Weshalb ist eine Technikversicherung sinnvoll?
- Welche Leistungen, Gefahren und Schäden sind mit einer Technikversicherung abgedeckt?
- Was ist bei Abschluss einer Technikversicherung zu beachten?
- Welche Kosten werden von einer Technikversicherung im Schadensfall übernommen?
- Welche Kosten werden von einer Technikversicherung im Schadensfall nicht übernommen?
- Welche Deckungssumme/Versicherungssumme ist sinnvoll?
Weshalb ist eine Technikversicherung sinnvoll?
Heutzutage kommt ein Unternehmen kaum noch
ohne Technik aus. Egal, ob in der ärztlichen Praxis
oder im Krankenhaus, bei Dienstleistern und Freiberuflern, in Produktionsstätten oder Handelsbetrieben – der wirtschaftliche Erfolg ist
davon abhängig, dass alle elektronischen Geräte
und Maschinen reibungslos funktionieren.
Es ist daher wichtig, das Unternehmen gegen entsprechende Risiken ausreichend zu schützen.
Es gibt verschiedene Versicherungen, um sich gegen den Verlust oder Ausfälle von Geräten und Maschinen abzusichern. Abhängig von der zu versichernden Sachen kommen hierzu folgende Versicherungen in Frage:
- Elektronik- oder Technikversicherung
- Maschinenversicherung
- Versicherung für erneuerbare Energien
Welche Leistungen, Gefahren und Schäden sind mit einer Technikversicherung abgedeckt?
Mit einer Technikversicherung werden sämtliche elektronische Anlagen (Hard- und Software) in ein Unternehmen versichert, sei es während des Transports, der Lagerung oder im Gebrauch. Der Versicherungsschutz umfasst dabei zum Beispiel:
- Studio- und Ateliertechnik
- Licht-, Film-, Bild- und Tontechnik
- Satz- und Reprotechnik
- Bürotechnik wie Photokopiergeräte
- Kommunikationstechnik wie Telephonanlagen
- Informationstechnik wie EDV-Anlagen
- Mess-, Prüf- und Steuerungstechnik
- Sicherungs- und Meldetechnik wie Alarmanlagen
- Medizintechnik
Abgesichert sind damit beispielsweise Schäden wie diese:
- Feuer und Wasser
- Sturm und Überschwemmung
- Kurzschluss und Überspannung
- Fehler in der Bedienung, Ungeschicktheit, Vorsatz Dritter
- Fehler in der Konstruktion, im Material oder in der Ausführung
- Verlust durch Diebstahl, Raub und Plünderung
Je nach Anbieter ist eine Versicherung gegen Elektronikmehrkosten oder gegen eine Betriebsunterbrechungsversicherung integrierbar oder zusätzlich abschließbar. Diese übernehmen im Schadenfalle Mehrkosten, die durch die Benutzung anderer technischer Anlagen oder durch die Inanspruchnahme fremder Dienstleitungen entstehen, sowie den entgangenen Betriebsgewinn und weiterhin laufende betriebliche Kosten wie beispielsweise Löhne und Gehälter.
Was ist bei Abschluss einer Technikversicherung zu beachten?
Wer eine Technikversicherung abschließen will, sollte darauf achten, dass die Versicherungssumme ausrechend hoch angesetzt wurde. Technik und Maschinen kosten viel Geld. Ist im Schadensfall die Deckungssumme nicht ausreichend, kann dies zu finanzieller Überforderung führen, in deren Folge im schlimmsten Falle mit der Handlungsunfähigkeit des Unternehmens zu rechnen wäre.
Welche Kosten werden von einer Technikversicherung im Schadensfall übernommen?
Die Technikerversicherung übernimmt Kosten für die Reparatur oder ersetzt im Schadensfalle zum Listenpreis der versicherten Sache im neuen Zustand, das heißt zum Neuwert. Oft werden dabei auch die Kosten für den Bezug wie Verpackung, Zoll und Montage übernommen.
Welche Kosten werden von einer Technikversicherung im Schadensfall nicht übernommen?
Nicht versichert sind in der Regel Schäden, die durch Computerviren verursacht wurden. Auch Schäden, die in der Folge von Krieg, inneren Unruhen oder Kernenergien, altersbedingte Abnutzung entstehen, sind nicht abgedeckt. Hierfür erstattet die Technikversicherung keine Kosten.
Welche Deckungssumme/Versicherungssumme ist sinnvoll?
Die Versicherungssumme sollte dem Neuwert sämtlicher zu versichernder Technik und Maschinen entsprechen. Zur Orientierung dient hierbei der Listenpreis zzgl. der anfallenden Bezugskosten.
Wurde während des Versicherungsjahres neue Technik hinzugekauft oder der Maschinenbestand erweitert,
so gilt eine so genannte Vorsorgeversicherung.
Sie umfasst einen gewissen prozentualen Anteil
der letzten gemeldeten Versicherungssumme.