Wer als Reitlehrer tätig ist, trägt große Verantwortung für seine Schüler und auch die eingesetzten Tiere.
Doch auch bei aller Vorsicht kann es immer wieder vorkommen, dass sich ein Reitschüler im Rahmen
einer Reitstunde verletzt. Gut, wenn es nur eine kleine Verletzung ist, die schnell wieder verheilt ist. Aber nicht immer gehen Unfälle beim Reitsport so glimpflich aus. Geht der Unfall außerdem auf einen Fehler des Reitlehrers zurück, muss dieser im Rahmen der gesetzlichen Haftpflicht für den entstandenen Schaden haften.
Aus diesem Grund sollten insbesondere selbstständige Reitlehrer grundsätzlich eine Reitlehrerversicherung, häufig auch als Reitlehrerhaftpflicht bezeichnet, abschließen. Im Falle eines Schadens übernimmt sie berechtigte Schadenersatzansprüche und schützt den Reitlehrer vor den finanziellen Folgen eines Schadensfalles.
Reitlehrerversicherung – Was umfasst sie?
Eine Reitlehrerversicherung beinhaltet wie die meisten betrieblichen Haftpflichtversicherungen im wesentlichen einen umfassenden Schutz vor den finanziellen Folgen von:
- Personenschäden
- Schäden an Sachgegenständen
- (Nachgelagerten) Vermögensschäden
Ein Sachschaden liegt immer dann vor, wenn eine Sache im Rahmen der Reitlehrertätigkeit beschädigt oder sogar vollständig zerstört wird. Etwa ein Übungsgerät. Sofern der Reitlehrer für den Schaden verantwortlich ist, muss er dafür haften. Die Reitlehrerversicherung übernimmt in diesem Fall den Schaden.
Personenschäden spielen beim Reitsport eine große Rolle. Schätzt zum Beispiel der Reitlehrer die Fähigkeiten eines Schülers falsch ein und lässt ihn Übungen reiten, die er noch nicht ausreichend beherrscht, haftet der Reitlehrer wenn der Schüler dabei etwa vom Pferd stürzt und sich ein Bein bricht. Auch in diesem Fall gleicht eine Reitlehrerversicherung die Schadensersatzansprüche des geschädigten Reitschülers aus.
Vermögensschäden werden bei einer Reitlehrerversicherung nur als sogenannte nachgelagerte Vermögensschäden abgedeckt. Das heißt, nur wenn ein Vermögensschaden durch einen anderen abgedeckten Schaden entsteht, ist er durch die Reitlehrerversicherung gedeckt.
Neben diesen typischen Leistungen von betrieblichen Haftpflichtversicherungen sind bei einer Reitlehrerversicherung außerdem bei den meisten Anbietern auch bestimmte Schäden an den Reittieren im Versicherungsschutz inbegriffen. Dies kann aber von Versicherungsanbieter zu Versicherungsanbieter unterschiedlich ausfallen.
Im Detail sind bei den meisten Anbietern von Reitlehrerversicherungen Risiken im Rahmen folgende Aufgaben und Tätigkeiten abgesichert:
- Erteilung von theoretischem und praktischem Reitunterricht
- Beaufsichtigung von Reitschülern oder auch Ausritten
- Leitung und Durchführung von Ausflügen und Veranstaltungen inklusive verbundenen Aufenthalten in Herbergen
- Ausbilden und Einreiten fremder Pferde
- Leitung und Beaufsichtigung von Reitprüfungen
- Verwendung von Übungsgeräten zu Unterrichtszwecken
Je nach Angebot für eine Reitlehrerversicherung können auch Schäden an den berittenen Pferden im Versicherungsschutz inbegriffen sein. Bei vielen Anbietern lässt sich dieser zusätzliche Schutz integrieren. Der Versicherungsschutz bezieht sich außerdem in der Regel nur auf den Versicherungsnehmer und gilt nicht für verschiedene Reitlehrer gleichzeitig. Helfer oder Praktikanten lassen sich hingegen, wenn sie beim Unterricht nur unterstützend tätig sind, bei vielen Anbietern mitversichern.
Ein gesonderter Versicherungsschutz ist bei den meisten Reitlehrerversicherungen hingegen notwendig, wenn der Reitlehrer sein eigenes Pferd als Schulpferd zur Verfügung stellt. In diesem Falle bietet eine zusätzliche Schulpferdversicherung den gewünschten Versicherungsschutz.
Leistungen einer Reitlehrerversicherung
Hauptsächliche Aufgabe der Reitlehrerversicherung ist es, für Schäden aufzukommen, die der versicherte Reitlehrer im Rahmen seiner Unterrichtstätigkeit zu verantworten hat. Dies tut sie allerdings nicht in unbegrenztem Umfang. Neben den genau definierten Risiken und abgedeckten Tätigkeiten des Reitlehrers ist außerdem im Versicherungsvertrag genau festgelegt, bis zu welcher Höhe Schäden beglichen werden. Dieser Betrag wird auch als Deckungssumme bezeichnet. Üblich sind bei Reitlehrerversicherungen Deckungssummen für Sach- und Personenschäden von:
- drei Millionen Euro,
- fünf Millionen Euro oder
- fünfzehn Millionen Euro.
Die Deckungssumme für Vermögensschäden ist bei den meisten Anbietern deutlich geringer. Gerade wegen der großen Gefahr von Personenschäden im Reitsport sollte darauf geachtet werden, dass die Deckungssumme gerade für Personenschäden hoch genug ist. Hier gilt, dass lieber eine zu hohe als eine zu niedrige Deckungssumme gewählt werden sollte. Insbesondere im Falle von schweren Verletzungen sind die Folgekosten oft nicht abzusehen.
Üblich sind bei Reitlehrerversicherungen außerdem auch Selbstbeteiligungen. Deren Höhe ist ebenfalls vertraglich geregelt. Hier sollte berücksichtigt werden, dass Selbstbeteiligungen gegebenenfalls bei jedem Versicherungsfall zu tragen sind. Kommt es zu mehreren Versicherungsfällen im Jahr oder noch kürzerer Zeit können sich die Selbstbeteiligungen zu einem größeren Kostenfaktor entwickeln.
Wie bei jeder betrieblichen Haftpflichtversicherung ist auch bei einer Reitlehrerversicherung ein passiver Rechtsschutz für den Versicherten enthalten. Im Versicherungsfall prüft nämlich die Reitlehrerversicherung, ob eine Schadensersatzforderung:
- tatsächlich berechtigt ist
- in der Höhe angemessen ist
Ist eine Forderung zu hoch oder gar nicht berechtigt, wehrt die Versicherung den Anspruch ab. Im Zweifelsfall auch vor Gericht, wofür die Versicherung die Kosten trägt.
Professionell beraten lassen
Wer beruflich als Reitlehrer tätig ist, sollte sich in jedem Fall unabhängig und professionell beraten lassen, welche Risiken bei seiner Tätigkeit abgedeckt sein sollten. Auch die Höhe der Deckungssummen und möglicher Selbstbeteiligungen sollten sorgfältig kalkuliert werden.
Für eine professionelle und unabhängige Beratung zu einer Reitlehrerversicherung stehen unsere Experten jederzeit gerne zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!




