Die Rechtsschutzversicherung für die Familie
„Kleine Kinder, kleine Sorgen, große Kinder, große Sorgen“. Leider bewahrheitet sich dieses Sprichwort auch und vor allem in einem Rechtsstreit. Daher kann es sich durchaus lohnen, eine Rechtsschutzversicherung für die Familie abzuschließen. Denn eine Auseinandersetzung kann schneller entstehen, als man denkt und dann ist es gut, wenn die Kosten nicht von der Familie, sondern von der Rechtsschutzversicherung getragen werden.
Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung Familie?
Die meisten Rechtsschutzversicherungen für die Familie bestehen aus unterschiedlichen Bausteinen. Häufig sind folgende Rechtsgebiete Teil der Versicherung:
- Verkehrs-Rechtsschutz
- Privat-Rechtsschutz
- Berufs-Rechtsschutz
Grundsätzlich ist es so, dass in einer Familien-Rechtsschutzversicherung alle Familienangehörigen mit versichert sind. Das gilt auch für Kinder, die schon volljährig sind, aber noch im elterlichen Haushalt wohnen und kein eigenes, erwerbsmäßiges Einkommen haben. Einige Versicherer bieten darüber hinaus die Möglichkeit, auch andere Verwandte unter den Schutz der Rechtsschutzversicherung zu stellen.
Im Falle eines Rechtsstreits sollte die Rechtsschutzversicherung für die Familie folgende Kosten übernehmen:
- Telefonische Rechtsberatung durch einen unabhängigen Anwalt
- Mediation
- Kosten für einen Anwalt und ggf. die Gerichtskosten
- Honorar eines Gutachters oder Sachverständigen
Außerdem sollten Sie beim Abschuss einer Rechtsschutzversicherung für die Familie unbedingt die Deckungssumme im Auge behalten. Empfohlen wird, dass diese Summe bei mindestens 1 Mio.€ liegen soll. Einige Versicherer bieten auch unbegrenzte Deckung an.
Die Wartezeit bei der Rechtsschutzversicherung für Familie
Wer als Familienoberhaupt eine Rechtsschutzversicherung abschließt, muss auch in diesem Fall mit Wartezeiten rechnen. Je nach versichertem Rechtsgebiet kann diese jedoch variieren. Manche Rechtsschutzversicherungen bieten beispielsweise an, den Bereich Verkehrsrecht ohne Wartezeit abzuschließen. Konkret bedeutet das, dass an dem Tag der Vertragsunterzeichnung die Deckung durch die Versicherung gilt. Hier darf der Schaden jedoch nicht vor dem Vertragsabschluss liegen.
Auch für den Bereich Privatrecht kann es Ausnahmen von der gängigen dreimonatigen Wartezeit geben. Hier sind einige Rechtsschutzversicherer am Markt, die bereits nach einem Monat Wartezeit die komplette Rechtsschutzversicherung für die Familie übernehmen.



