Pflegezusatzversicherung Bahr
Seit dem 1. Januar 2013 gibt es eine staatlich geförderte, private Pflegezusatzversicherung. Die Bezeichnung Pflege-Bahr leitet sich vom Namen des damaligen Gesundheitsministers Daniel Bahr ab.
Die Förderung ist Teil des Pflege-Neuausrichtungs-Gesetzes, das im Jahr 2012 beschlossen wurde. Die Bezeichnung wurde in Anlehnung an die Riester-Rente zunächst auch als Pflege-Riester bezeichnet. Im weiteren Verlauf setzte sich jedoch der Name Pflege-Bahr durch. Unter der Bedingung, dass der Versicherte monatlich mindestes 10 Euro für die Pflegeversicherung aufwendet, erhält er eine Förderung in Höhe von 5 Euro monatlich. Der Abschluss einer Pflegezusatzversicherung ist sinnvoll, denn die gesetzliche Pflegeversicherung allein kann die Kosten der Pflegbedürftigkeit nicht decken.
Kriterien der Versicherungspolicen für die Pflegezusatzversicherung Bahr
Damit die Verträge eine staatliche Förderung erhalten, müssen die Policen der Pflegezusatzversicherung Bahr bestimmte Kriterien erfüllen:
- ein Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht seitens des Versicherers
- die Versicherung muss Leistungen in allen Pflegestufen bieten
- in der Pflegestufe III müssen mindestens 600 Euro monatlich als Pflegegeld gezahlt werden
- für die Pflegestufe II sind mindestens 30 Prozent des Pflegemonatsgeldes vorgesehen
- für die Pflegestufe I gibt es Leistungen in Höhe von 20 Prozent
- für die Pflegestufe 0 übernimmt die Versicherung mindestens 10 Prozent
- die maximale Wartezeit beträgt fünf Jahre
- die Höhe der Abschlusskosten ist auf zwei Monatsbeiträge beschränkt
- für die Verwaltung darf der Anbieter maximal 10 Prozent der Prämie beanspruchen
Die Förderung für die Pflegezusatzversicherung Bahr erhalten alle Mitglieder der Sozialversicherung, die über 18 Jahre alt sind. Die Versicherten dürfen keine Leistungen wegen Pflegebedürftigkeit beziehen. Versicherte, die bereits Leistungen der Pflegestufe 0 beantragt haben aber noch nicht erhalten, kommen in den Genuss der Förderung. Kriterium für die Förderung ist nicht die Beantragung, sondern der Bezug der Leistungen.
Die Beantragung der Zulagen
Die Zulage in Höhe von 60 Euro jährlich beantragt das Versicherungsunternehmen für den Versicherten. Das wird bereits bei Vertragsabschluss vereinbart. Der Versicherer übermittelt die Daten zum Jahresende an eine zentrale Stelle. Der Förderbetrag wird auf dem Vertrag des Versicherten gutgeschrieben.
Die Höhe der Beiträge
Nach dem Vorbild der Riester-Rente haben die Versicherer Tarife für die Pflegezusatzversicherung Bahr im Angebot. Experten der Stiftung Warentest raten bei Abschluss der Verträge zu einer Dynamisierung. Das ist sinnvoll, denn gerade Versicherte, die den Vertrag in jungen Jahren abschließen, wissen nicht, mit welchen Pflegekosten sie in einigen Jahren rechnen müssen. Für die Anpassungen werden im Gegenzug höhere Beiträge fällig, die Versicherte auch bei Pflegebdürftigkeit zahlen müssen.
Nicht nur die Dynamisierung hat Auswirkungen auf die Beitragshöhe. Die Höhe des Pflegetagesgeldes sowie die Leistungen der Versicherung spielen ebenfalls eine Rolle. Zudem orientieren sich die Prämien immer am Alter des Versicherten. Wegen Krankheit dürfen die Versicherer einen Antragsteller nicht ablehnen.