Pflegeversicherung Versicherungsträger


    Wer ist Versicherungsträger der Pflegeversicherung?

    versicherungscheck24.de – Pflegeversicherung – Versicherungsträger – Junge Büroangestellte lächelt in die KameraDie Pflegeversicherung ist der jüngste Zweig der Sozialversicherung und stellt seit 1995 die fünfte Säule dar. Zur Deutschen Sozialversicherung gehören

    • die Krankenversicherung
    • die Pflegeversicherung
    • die Unfallversicherung
    • die Rentenversicherung und
    • die Arbeitslosenversicherung

    Diese bezeichnet man als Versicherungsträger.

    Der Versicherungsträger ist eine rechtsfähige Körperschaft des Öffentlichen Rechts.

    Per Gesetz werden dem Versicherungsträger bestimmte Aufgaben zugewiesen, diese Aufgaben erfüllt er in eigener Verantwortung.

    Das zuständige Fachministerium ist das Bundesministerium für Gesundheit. Seine zentrale Aufgabe ist es, die Leistungsfähigkeit der gesetzlichen Krankenversicherung und der Pflegeversicherung zu gewährleisten.


    Die Aufgaben der Pflegeversicherung

    Aufgrund des demographischen Wandels mussten bisher immer wieder Beitragsanpassungen in der Pflegeversicherung vorgenommen werden.

    Grundsätzlich sollte die Pflegeversicherung das finanzielle Risiko der Pflegebedürftigkeit absichern und Pflegebedürftigen trotz des bestehenden Hilfebedarfs im Alltag ein möglichst selbstständiges und selbstbestimmtes Leben ermöglichen. Dabei stellt die Pflegeversicherung eine Pflichtversicherung dar und kann gesetzlich oder privat abgeschlossen werden.


    Die Versicherungsträger der gesetzlichen Pflegeversicherung

    Versicherungsträger der gesetzlichen Pflegeversicherung sind die Pflegekassen. Dabei ist jede gesetzliche Krankenkasse in Deutschland verpflichtet eine Pflegekasse zu unterhalten. Die Pflegekassen arbeiten in eigener Verantwortung und Selbstverwaltung.

    Personen, die nicht gesetzlich versichert sind, sind somit auch keine Mitglieder einer Pflegekasse und müssen sich bei einem privaten Versicherungsträger einer Pflegeversicherung gegen das Risiko der Pflegebedürftigkeit absichern.


    Die Leistungen der privaten Pflegeversicherung

    Die Leistungen der privaten Pflegeversicherung müssen mindestens denen der gesetzlichen Pflegeversicherung entsprechen. Dies wurde gesetzlich festgeschrieben. Der Versicherungsträger hat für die Umsetzung zu sorgen.

    Die gesetzlichen Leistungen der Pflegeversicherung umfassen:

    • Pflegesachleistungen nach § 36 SGB XI für die Ambulante Pflege
    • Pflegegeld nach § 37 SGB XI für selbstbeschaffte Pflegehilfen
    • Eine Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI für Sach-/ und Geldleistungen
    • Kurzzeitpflege nach § 42 SGB XI
    • Vollstationäre Pflege nach § 43 SGB XI
    • Tages-/ und Nachtpflege oder teilstationäre Pflege nach § 41 SGB XI
    • häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson nach § 39 SGB XI
    • Pflegehilfsmittel und technische Hilfen nach § 40 SGB XI

    Wer ist bei welchem Versicherungsträger einer Pflegeversicherung versichert?

    versicherungscheck24.de – Pflegeversicherung – Versicherungsträger – Freundlicher Berater und MandantenEin Arbeitnehmer unterhalb einer bestimmten Einkommensgrenze ist in der Regel automatisch pflichtversichert. Der Versicherungsträger wird grundsätzlich von den Beiträgen der versicherten Mitglieder (Arbeitnehmer) und des Arbeitgebers finanziert. Der Beitragssatz für das Jahr 2016 liegt bei 2,35 Prozent des versicherungspflichtigen Einkommens. Ab der Beitragsbemessungsgrenze von 4.237,50 EUR steigt der Beitrag zur Pflegeversicherung nicht mehr an. Dieser ist dann auf 99,58 EUR pro Monat auf das versicherungspflichtige Einkommen gedeckelt. Kommt man über die Beitragsbemessungsgrenze, kann die private Pflegeversicherung gewählt werden. Die private Pflegeversicherung wird über das Anwartschaftsdeckungsverfahren finanziert. Es werden dann für den Versicherten Alterungsrückstellungen über die Laufzeit gebildet, um dann die höheren Beiträge im Alter ausgleichen zu können.