Techniker Krankenkasse Pflegeversicherung

    versicherungscheck24.de – Pflegeversicherung – Techniker KrankenkasseWerden Sie pflegebedürftig oder müssen betreut werden, können Sie von den Leistungen der Techniker Krankenkasse Pflegeversicherung profitieren. Damit Sie die Leistungen der Techniker Krankenkasse Pflegeversicherung in Anspruch nehmen können, müssen Sie ein medizinisches Gutachten absolvieren. Beachten Sie, dass Sie lediglich dann einen Anspruch auf die Leistungen der Techniker Krankenkasse Pflegeversicherung haben, wenn Sie die vereinbarte Wartezeit eingehalten haben. Eine Ausnahme von dieser Vereinbarung stellen beispielsweise Unfälle dar. Werden Sie nach einem Unfall pflegebedürftig, können Sie sofort die finanzielle Unterstützung der Techniker Krankenkasse Pflegeversicherung nutzen.

    Sind Sie pflegebedürftig geworden, können Sie einen formlosen Antrag bei der Techniker Krankenkasse Pflegeversicherung stellen. Diesen Antrag können Sie persönlich beispielsweise per Anruf stellen oder einen Bevollmächtigten ernennen, der diese Aufgabe für Sie übernimmt. Damit die Techniker Krankenkasse Pflegeversicherung feststellen kann wie hoch Ihr Bedarf an Unterstützung ist, erhalten Sie nach Ihrem Antrag einen Besuch zu Hause oder in der stationären Pflegeeinrichtung von einer Pflegefachkraft oder einem Arzt.

    Im Rahmen dieses Besuchs werden folgende Details betrachtet:

    • Vermögen selbstständig zu trinken und zu essen
    • Fähigkeit zur Körperpflege und Haushaltsführung
    • vorhandene Mobilität prüfen

    Die Leistungen der Techniker Krankenkasse Pflegeversicherung

    Als Versicherter bei der Techniker Krankenkasse Pflegeversicherung haben Sie die Möglichkeit Leistungen zu erhalten, wenn Sie eine Betreuung oder Entlastung benötigen. Hierfür benötigen Sie mindestens die Pflegestufe I. Die Pflegestufe I in Kombination mit einer geistigen oder psychischen Behinderung bietet Ihnen eine größere monatliche Förderung durch Ihre Pflegeversicherung.

    Nehmen Sie bereits eine Pflege beziehungsweise Betreuung in Anspruch, haben Sie auch das Recht Ihr Pflegepersonal bei Krankheit oder im Urlaub durch Ersatzpfleget zu ersetzen. Hierbei werden Sie durch die Techniker Krankenkasse Pflegeversicherung für bis zu sechs Wochen jährlich unterstützt. Eine Ersatzpflege durch Familienmitglieder wird durch höhere Leistungen belohnt.

    Außerdem haben Sie die Option eine stationäre Kurzzeitpflege von maximal acht Wochen finanziell unterstützt zu bekommen. Nehmen Sie beispielsweise die Ersatzpflege nicht in Anspruch, können Sie die offerierten Leistungen der Techniker Krankenkasse für diese auf Ihre stationäre Kurzzeitpflege umlegen und so von einer größeren Leistung profitieren.

    Des Weiteren haben Sie die Möglichkeit eine zusätzliche Leistung für Pflegehilfsmittel oder ambulant betreutes Wohnen zu erhalten.


    Die besonderen Leistungen der Techniker Krankenkasse Pflegeversicherung

    Wenn Sie einen Wohnungsumbau aufgrund Ihrer Pflegebedürftigkeit benötigen, werden Sie von der Techniker Krankenkasse mit bis zu 16000 Euro unterstützt. Auch ein Gründungszuschuss für eine betreute und ambulante Wohngruppe ist einmalig bis maximal 10000 Euro erhältlich. Ebenso erhalten Sie finanzielle Unterstützung, wenn Sie technische Hilfsmittel beanspruchen möchten.