Seit wann gibt es die Pflegeversicherung


    Seit wann gibt es die Pflegeversicherung?

    versicherungscheck24.de – Seit wann gibt es die PflegeversicherungMit Datum 01.01.1995 wurde die letzte Lücke in der sozialen Versorgung geschlossen und seit diesem Zeitpunkt gibt es die Pflegeversicherung. Sie ist neben der Krankenversicherung, der Arbeitslosenversicherung, der Rentenversicherung sowie der gesetzlichen Unfallversicherung die fünfte Säule der Sozialversicherung. Es ist davon ausgehen, dass grundsätzlich jeder einmal auf Pflege angewiesen sein kann. Aus diesem Grund wurde bereits bei Einführung der Pflegeversicherung eine umfassende Versicherungspflicht für alle gesetzlich Versicherten und auch privat Versicherten festgesetzt. Das heißt, dass jeder, der gesetzlich krankenversichert ist, als selbstverständlich in der sozialen Pflegeversicherung versichert ist. Für die privat Krankenversicherten bedeutet dies, dass sie eine private Pflegepflichtversicherung abschließen müssen.


    Warum die Pflegeversicherung notwendig wurde

    Die Gesellschaften aller Industrienationen werden immer älter. Schätzungen gehen davon aus, dass die Anzahl älterer Menschen bis zum Jahr 2060 von knapp 5 Mio. Menschen auf ungefähr 9 Mio. ansteigen wird. Die Rede ist hier von älteren Personen, die 80 Jahre und älter sind. Ein heute junges Mädchen mit sieben Jahren hat also gute Chancen, tatsächlich das 22. Jahrhundert zu erleben. Zunächst kann dies als eine positive Entwicklung angesehen werden. Bedenkt man jedoch, dass ab dem 80. Lebensjahr die statistische Wahrscheinlichkeit steigt, auf fremde Hilfe angewiesen zu sein, erkennt man schnell die negative Kehrseite dieser positiven Entwicklung. Je älter die Bevölkerung wird, desto höher wird letztlich die Anzahl der pflegebedürftigen Menschen steigen.

    Betrachtet man bei eventueller Pflegebedürftigkeit die Seite der Betroffenen und deren Angehörigen, wird häufig von physischen, psychischen und finanziellen Belastungen gesprochen. Hinzu kommt, dass nicht nur die Menschen älter werden, sondern auch, dass sich die Familienstrukturen verändert haben. Es gibt weniger Kinder in den Familien. Diese sind oft berufstätig und können sich nicht intensiv um ihre Eltern kümmern. In der Vergangenheit wäre dies kein Problem gewesen. Das ist der Hauptgrund, warum die Pflegeversicherung eingeführt wurde. Sie soll Pflegebedürftige und ihre Familien entlasten. Laut der Verfassung ist die Bundesrepublik Deutschland ein sozialer Rechtsstaat. Dieser muss seinen Bürgerinnen und Bürgern für die wesentlichen Lebensrisiken einen adäquaten Schutz garantieren. Finanziert werden die Ausgaben für die soziale Pflegeversicherung durch Beiträge. Diese Beiträge werden von Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte entrichtet, so wie es auch bei der Arbeitslosenversicherung, der Krankenversicherung und Rentenversicherung der Fall ist.