Pflegeversicherungsgesetz


    Das Pflegeversicherungsgesetz als fünfte Säule der gesetzlichen Sozialversicherung

    versicherungscheck24.de – Pflegeversicherung – Pflegeversicherungsgesetz – Kleine Seniorenfiguren stehen auf Zeitungsartikel mit dem Thema PflegeversicherungZum 1. Januar 1995 wurde dem Sozialgesetzbuch ein elftes Buch hinzugefügt, welches erstmals die Absicherung durch eine Versicherung im Pflegefall verlangte. Im Rahmen des Pflegeversicherungsgesetzes wurde die soziale Pflegeversicherung der deutschen Sozialversicherung hinzugefügt. So ist die soziale Pflegeversicherung neben Krankenversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung zur fünften Säule der gesetzlichen Sozialversicherung geworden.

    Das Pflegeversicherungsgesetz schreibt die Versicherung in einer Pflegeversicherung vor. Die Träger der Pflegeversicherungen sind die Pflegekassen, die in jeder Krankenkasse eingerichtet sind. Auf diese Weise werden Sie automatisch in die Soziale Pflegeversicherung aufgenommen, wenn Sie sich in einer gesetzlichen Krankenkasse versichern. Sollten Sie in einer Privaten Krankenkasse versichert sein, müssen Sie selbst für die Versicherung in einer Pflegeversicherung sorgen.


    Die Leistungen der Pflegeversicherungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz

    Das Pflegeversicherungsgesetz regelt die Grundsicherung pflegebedürftiger Personen im Ernstfall. Leistungsberechtigt sind nach dem Pflegeversicherungsgesetz alle Personen, die dauerhaft auf Hilfe im Alltag angewiesen sind. Wenn Sie im Alltag eingeschränkt sind, wird Ihre Grundversorgung durch das Pflegeversicherungsgesetz gesichert. Sie können aufgrund einer Krankheit, einer Behinderung oder einen Unfall mit schlimmen Folgen pflegebedürftig werden. Auch durch eine im Alter auftretende Krankheit können Sie pflegebedürftig werden und die Leistungen einer Pflegeversicherung in Anspruch nehmen. Die Pflegebedürftigkeit wird in die Pflegestufen 0 bis 3 unterteilt. Demenzkranke Personen werden in die Pflegestufe 0 eingestuft. Die Leistungen der Pflegeversicherung haben nach dem Pflegeversicherungsgesetz die Grundversorgung gemäß der festgestellten Pflegestufe zu sichern.

    Die Pflegeversicherungen übernehmen nach der Feststellung einer Pflegestufe auf Antrag für Sie folgende Leistungen:

    • Pflegegeld bei ambulanter Pflege z.B. durch Familienmitglieder
    • Ersatzpflege bei Ausfall der pflegenden Person
    • Pflegesachleistungen
    • Stationäre Pflege
    • Tages- und Nachtpflege
    • Zusatzleistungen
    • Übernahme von Hilfsmitteln
    • Übernahme von Maßnahmen, die das Wohnumfeld verbessern
    • Versorgungsverträge
    • Beratung

    versicherungscheck24.de – Pflegeversicherung – Pflegeversicherungsgesetz – Enkelin erklärt Großmutter etwasDie Leistungen der Pflegeversicherung richten sich nach der Pflegestufe des Versicherten. Durch die Leistungen der Versicherung soll die Grundversorgung bei Pflegebedürftigkeit gewährleistet werden. Trotzdem kann es sein, dass die anfallenden Kosten zum Beispiel bei Unterbringung in einem Heim die Leistungen der Versicherung übersteigen. Um anfallende Versorgungslücken zu schließen, können Sie zusätzlich zur Sozialen Pflegeversicherung verschiedene Versicherungen abschließen. Informieren Sie sich zu dieser Pflegevorsroge bei verschiedenen Anbietern und wählen Sie die passende Versicherung für Ihre Bedürfnisse.