Höhe der gesetzlichen Pflegeversicherung – die Beiträge
Seit dem Jahr 2015 beträgt der Beitragssatz zur gesetzlichen Pflegeversicherung 2,35 Prozent. Die Hälfte der Höhe Ihrer gesetzlichen Pflegeversicherung zahlt Ihr Arbeitgeber, die andere Hälfte müssen Sie zahlen. Beachten Sie jedoch, dass die Höhe der gesetzlichen Pflegeversicherung im Bundesland Sachsen eine Ausnahme darstellt. In Sachsen müssen Sie als Arbeitnehmer einen höheren Beitrag zur Pflegeversicherung zahlen, da dort immer noch der Buß- und Bettag als Feiertag besteht. Deshalb beträgt der Arbeitnehmeranteil in Sachsen 1,675 Prozent anstatt 1,175 Prozent.
Die Höhe der Pflegeversicherung definiert sich nicht nur nach dem Bundesland in dem Sie wohnen, sondern auch nach Ihrer persönlichen Situation. Beachten Sie deshalb die individuelle Höhe Ihrer Pflegeversicherung.
Hierbei gilt:
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Rentner 2,35 Prozent
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Kinderlose zusätzlich 0,25 Prozent
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freiwillig Versicherte 2,35 Prozent
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zur Beihilfe Berechtigte 1,175 Prozent
Haben Sie keine Kinder und sind nach dem Jahr 1940 geboren worden, müssen Sie einen Zuschlag in Höhe von 0,25 Prozent zur Pflegeversicherung leisten. Sind Sie unter 23 Jahre alt, arbeitslos oder leben am Existenzminimum müssen Sie diesen Zuschlag nicht selbst leisten.
Höhe der klassischen sowie privaten Pflegeversicherung – die Beiträge
Die Höhe Ihrer privaten Pflegeversicherung ergibt sich aus den von Ihnen gewünschten Leistungen. Wünschen Sie beispielsweise lediglich eine finanzielle Absicherung, wenn Sie zum Pflegefall in der Pflegestufe III werden, können Sie eine Pflegeversicherung bereits für einen günstigen monatlichen Tarif beanspruchen. Beachten Sie, dass neben den von Ihnen gewählten Leistungen auch Ihr Alter sowie Ihr Gesundheitszustand maßgeblich für die Höhe der privaten Pflegeversicherung ist. In der Regel werden Sie von der klassischen privaten Pflegeversicherung abgelehnt, wenn Sie Vorerkrankungen wie Krebs oder einen Herzinfarkt erlitten haben. Alternativ eignet sich in einem solchen Fall die staatlich subventionierte Pflegeversicherung.
In Abhängigkeit von der von Ihnen gewählten privaten Pflegeversicherung können Sie von einer unterschiedlichen Höhe des Pflegegelds in der jeweiligen Tarifstufe profitieren. Bei einigen Anbietern der privaten Pflegeversicherung haben Sie auch die Möglichkeit in jeder Pflegestufe den individuell vereinbarten Höchstbetrag zu erhalten.
Höhe der staatlich subventionierten privaten Pflegeversicherung – die Beiträge
Die staatlich geförderte Pflegeversicherung kann von jedem Menschen, unabhängig vom Gesundheitszustand, genutzt werden. Die einzige Voraussetzung ist, dass Sie einen Mindestbeitrag von 10 Euro pro Monat in Ihre subventionierte Pflegeversicherung investieren, um einen Zuschuss von 5 Euro monatlich zu erhalten. Sind Sie noch relativ jung, kann es sein, dass die Höhe der Pflegeversicherungsbeiträge unter 10 Euro monatlich sind. In diesem Fall können Sie mit der von Ihnen gewählten Versicherung einen anderen Beitragssatz vereinbaren.