In der gesetzlichen Pflegeversicherung können Sie von Leistungen profitieren, die individuell auf Ihre Pflegestufe angepasst werden. Beachten Sie, dass Sie die gesetzliche Pflegeversicherung bei erwünschten Leistungen in Kenntnis setzen muss, denn ohne einen Antrag erhalten Sie keinerlei Leistungen.
Einen Anspruch auf die gesetzliche Pflegeversicherung und deren Leistungen erhalten Sie entweder ab:
- Tag der Antragsstellung
- rückwirkend bei Erfüllung der Anspruchsgrundlagen
Stellen Sie Ihren Antrag nach länger als 4 Wochen nachdem Sie pflegebedürftig geworden sind, erhalten Sie lediglich Leistungen ab dem Monat Ihrer Antragsstellung. Sind Sie durch Ihre Krankheit oder einen Unfall stark eingeschränkt, können Sie von zusätzlichen Entlastungs- und Betreuungsleistungen profitieren. Diese Leistungen werden Ihnen bereits ab der Pflegestufe 0 gewährt.
Seit dem Jahr 2015 können Sie als Pflegebedürftiger auch von einer zusätzlichen Entlastungs- und Betreuungsleistung Gebrauch machen, wenn Sie in der Pflegestufe I bis III sind und keine eingeschränkte Alltagskompetenz vorweisen können.
Die gesetzliche Pflegeversicherung und deren Leistungen bei häuslicher Pflege
Ebenso wie bei den meisten privaten Pflegeversicherungen, erhalten Sie auch bei der gesetzlichen Pflegeversicherung Leistungen, die sich in Abhängigkeit von der Pflegeart ergeben. Die gesetzliche Pflegeversicherung offeriert Ihnen Leistungen die davon abhängen, ob Sie zu Hause von Angehörigen oder Pflegepersonal gepflegt werden möchten. Entscheiden Sie sich für die häusliche Pflege durch Angehörige wie Kinder oder Eltern, erhalten Sie ein über 50 Prozent geringeres Pflegegeld als wenn Sie beispielsweise von einem Pflegedienst regelmäßig besucht werden.
Für die häusliche Pflege in der Pflegestufe 0 erhalten Sie Pflegegeld in Höhe von 123 oder Pflegesachleistungen von 231 Euro. In der Pflegestufe III bekommen Sie Pflegegeld in Höhe von 728 und Pflegesachleistungen von 1612 Euro. Erfordert Ihre Situation eine Betreuung am Tag und in der Nacht, können Sie im Härtefall Pflegesachleistungen von maximal 1995 Euro erhalten. Auf Ihren Wunsch können Sie Ihre Pflegesachleistungen auch mit den Pflegegeldleistungen kombinieren.
Die gesetzliche Pflegeversicherung und deren zusätzliche Leistungen
Tritt der Fall ein, dass das von Ihnen eingestellte Pflegepersonal verhindert ist, können Sie von der gesetzlichen Pflegeversicherung und deren Leistungen profitieren. Die gesetzliche Pflegeversicherung leistet Ihnen Verhinderungspflege, wenn Ihr Personal entweder in Urlaub fährt oder krank wird. Die Verhinderungspflege wird für maximal 6 Wochen in Höhe von höchstens 1612 Euro ausbezahlt. Außerdem haben Sie einen Anspruch auf 8 Wochen Kurzzeitpflegegeld von bis zu 1612 Euro.
Eine Kombination von beiden Optionen ist möglich, um von insgesamt 3224 Euro profitieren zu können.
Außerdem erhalten Sie von Ihrer gesetzlichen Pflegeversicherung folgende Leistungen:
- Wohngruppenzuschlag
- Zuschuss zur vollstationären Pflege
- Pflegehilfsmittelfinanzierung
- Umbaumaßnahmen in der Wohnung
- Rentenversicherungsbeiträge von Pflegern