Elterneigenschaft Pflegeversicherung


    Die Elterneigenschaft und die Pflegeversicherung

    versicherungscheck24.de – Elterneigenschaft PflegeversicherungKönnen Sie die Elterneigenschaft in Ihrer Pflegeversicherung vorweisen, profitieren Sie hiervon. Dies liegt daran, dass Sie die Elterneigenschaft in der Pflegeversicherung vor einem Zusatzbeitrag von 0,25 Prozent bewahrt. Somit zahlen Sie wie gewohnt insgesamt 2,35 Prozent für Ihre Pflegeversicherung und nicht 2,60 Prozent wie Kinderlose. Damit Sie Ihre Elterneigenschaft der Pflegeversicherung sowie eventuell Ihrem Arbeitgeber nachweisen können, müssen Sie dies in Papierform tun. Beachten Sie, dass Sie Ihre Elterneigenschaft der Pflegeversicherung auch nachweisen können, wenn Sie ein Kind adoptiert haben. Als Stiefeltern können Sie deshalb auch Ihre Elterneigenschaft der Pflegeversicherung nachweisen.

    Die Elterneigenschaft in der Pflegeversicherung erfüllen Sie deshalb, wenn Sie:

    • ein leibliches Kind haben

    • ein Adoptivkind haben

    • ein Stiefkind haben

    • ein Pflegekind haben

    Gehören Sie und Ihr Partner zu einer dieser Gruppen, können Sie beide von der Elterneigenschaft in Ihrer Pflegeversicherung profitieren.


    Die Elterneigenschaft und die Pflegeversicherung – so weisen Sie Ihre Elterneigenschaft nach

    Damit Sie die Elterneigenschaft bei Ihrer Pflegeversicherung oder Ihrem Arbeitgeber geltend machen können, müssen Sie eine Urkunde vorzeigen. Hierbei ist es unwichtig, welches Dokument Sie genau vorlegen, jedoch muss die von Ihnen gewählte Urkunde Ihre Elterneigenschaft zweifelsfrei nachweisen. Häufig verwenden Eltern das Familienbuch oder die Geburtsurkunde des eigenen Kindes, um zu belegen, dass die Elterneigenschaft in der Pflegeversicherung gegeben ist.

    Auch der Elterngeldbescheid von Ihrer Familienkasse kann als Nachweis verwendet werden. Haben Sie keine dieser Dokumente zur Hand, können Sie auf dem Standesamt einen Auszug aus dem Geburtenbuch erhalten und diese bei Ihrer Versicherung und Ihrem Arbeitgeber vorlegen. Gemäß dem Bundeserziehungsgeldgesetz können Sie auch die Belege über Ihre Elternzeit nutzen, um die Elterneigenschaft nachzuweisen. Eine andere Option ist das Vorzeigen Ihres Einkommensteuerbescheids und der Lohnsteuerkart. Dort kann Ihr Arbeitgeber sowie die Pflegeversicherung erkennen, Sie können außerdem bei Ihrem Träger der Rentenversicherung einen Feststellungsbescheid einfordern. Eine Kopie eines der angegebenen Dokumente ist ausreichend, um die Elterneigenschaft von Ihrer Pflegeversicherung anerkennen zu lassen.


    Die Elterneigenschaft und die Pflegeversicherung sowie die Reduktion Ihres Beitrags zur Pflegeversicherung

    versicherungscheck24.de – Elterneigenschaft PflegeversicherungNeben dem Nachweis Ihrer Elterneigenschaft gibt es noch weitere Optionen eine Vergünstigung der Beiträge zur Pflegeversicherung zu erhalten. Besonders dann, wenn Sie nur ein geringes Einkommen haben oder Arbeitslos sind, haben Sie die Option den Zusatzbeitrag zur Pflegeversicherung durch die Bundesagentur für Arbeit oder das Sozialamt erstattet zu bekommen. Wenn Sie das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder vor dem Jahr 1940 geboren wurden, müssen Sie grundsätzlich keinen Zuschlag zur Pflegeversicherung zahlen.