Die Einführung der Pflegeversicherung erfolgte im Jahre 1995. Seitdem wurden aufgrund des demographischen Wandels und der daraus resultierenden höheren Zahl von pflegebedürftigen Personen, mehrfach auch die Beitragssätze angepasst. Die Pflegeversicherung zählt zum jüngsten Zweig der Deutschen Sozialversicherung die die Kranken-, Pflege-, Unfall-, Renten und Arbeitslosenversicherung heute umfasst.
Die Einführung der Pflegeversicherung: Geschichte
Die heutige Sozialversicherung ist zurückzuführen auf den damaligen Reichskanzler Otto von Bismarck, der mit Einführung der Krankenversicherung im Jahre 1883 einen Meilenstein legte für das Deutsche Sozialsystem. Im Laufe der Jahre wurde dieses System erweitert, bis schließlich im Jahr 1995 die Pflegeversicherung eingeführt wurde.
Die Gründe für die Einführung der Pflegeversicherung
Da die Bevölkerung immer älter wird und es immer weniger Nachkommen gibt, die die Pflege übernehmen könnten, hatte es sich die Regierung zur Aufgabe gemacht dieser Tatsache Rechnung zu tragen. Gerade ältere Menschen, die bereits aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind, haben meist große Probleme, die anfallenden Kosten für die Pflege selbst zu tragen – dem wollte der Staat entgegen wirken. Aber auch ein anderer Grund führte zur Einführung der Pflegeversicherung: Der Staat ist verpflichtet, seinen Bürgern Schutz zu gewähren. Dies gilt auch für gewisse Lebensrisiken, die beispielsweise ein Pflegefall darstellt. Geht man von den heutigen Schätzungen aus, dann würde die Zahl der Personen, die 80 Jahre oder Älter werden von bisher rund 5 Mio. Menschen auf knapp 9 Mio. Menschen bis zum Jahr 2060 ansteigen können.
Somit steigt auch zukünftig die Wahrscheinlichkeit überproportional, dass mit Eintritt des 80. Lebensjahres die Person auf Hilfe anderer angewiesen sein wird.
Bei Einführung der Pflegeversicherung wurde daher eine umfassende Versicherungspflicht für alle gesetzlich und privat Versicherten festgelegt. Somit ist jeder, der gesetzlich krankenversichert ist, auch automatisch in der sozialen Pflegeversicherung versichert. Gelangt man über der Beitragsbemessungsgrenze von 4.237,50 EUR kann man sich privat krankenversichern und schließt dann eine private Pflegeversicherung ab.
Durch die Einführung der Pflegeversicherung können Menschen, die pflegebedürftig sind, selbst oder auch mit der Familie entscheiden, von wem wie und sie gepflegt werden möchten.
Dies war letztlich der Grund warum die Pflegeversicherung eingeführt wurde – es sollte eine Entlastung für die Pflegebedürftigen und deren Familie geschaffen werden.
Durch die Begutachtung des Medizinischen Dienstes können die pflegebedürftigen Personen in Stufen eingruppiert werden und erhalten dann die benötigte Hilfe im Alltag.
Die einzelnen Pflegestufen der Pflegeversicherung teilen sich folgt auf:
- Pflegestufe 1 (erheblich pflegebedürftig)
- Pflegestufe 2 (schwer pflegebedürftig)
- Pflegestufe 3 (schwerst pflegedürftig)
- Pflegestufe 0 (gering oder nicht pflegebedürftig)