Pferdehaftpflicht Beistellpferd
Ein Pferd ist ohne Frage ein ganz besonderes Tier, so anmutig, so stark und doch so feinfühlig. Kein Wunder, dass sich so viele Menschen dazu entschließen, sich ein oder sogar mehrere Pferde anzuschaffen oder gar einen ganzen Pferdehof zu eröffnen, um auch Dritte von diesen wunderbaren Tieren profitieren lassen zu können. Oftmals wird dem eigenen Pferd noch ein sogenanntes Beistellpferd gekauft, damit sich die Tiere gegenseitig Gesellschaft leisten können. Vor allem bei Turnierpferden wird es häufig auf diese Weise gehandhabt. Doch auch wenn ein Beistellpferd nicht so ausgeritten werden mag wie ein Turnier- oder Rennpferd, so kann es doch passieren, dass folgenschwere Probleme auftreten können.
Sobald ein Beistellpferd geritten wird, kann es beispielsweise zu einem Flurschaden gekommen, aber auch Reitunfälle sind durchaus möglich. Ebenso kann es vorkommen, dass es zu einem ungewollten Deckakt kommt, was mitunter sehr teuer werden kann. Deshalb sollten Sie sich in jedem Fall für den Abschluss einer Pferdehaftpflicht für das Beistellpferd entscheiden.
Mit einer Pferdehaftpflicht für das Beistellpferd sind Sie stets gut abgesichert, denn die Pferdehaftpflicht für das Beistellpferd übernimmt in dem Fall, dass es zu einem
- Flurschaden
- Reitunfall
- ungewollten Deckakt
oder einem anderen Schaden kommen sollte, sämtliche entstehenden Kosten. Die Pferdehaftpflicht für das Beistellpferd übernimmt übrigens in der Regel nicht nur Schäden, welche in Kombination mit dem Halter selbst entstehen, sondern auch solche im Zusammenhang mit
- Pflegern
- Tierärzten
- Familienangehörigen oder
- Betreuern
Für die Pferdehaftpflicht spielt es keine Rolle, ob es sich bei dem Beistellpferd um ein
- Pony
- Jungtier oder
- ausgewachsenes Rassepferd
handelt, denn in jedem Fall übernimmt die Pferdehaftpflicht für das Beistellpferd den Schaden in voller Höhe. Ponys und Jungtiere können bei dieser Art der Pferdehaftpflicht meist deutlich günstiger versichert werden als ausgewachsene Tiere. Die Höhe der Pferdehaftpflicht für das Beistellpferd Beiträge richtet sich vor allem nach der Größe, dem Alter und der Rasse des Pferdes.


