Pferdehaftpflicht Fremdreiter

    Die Pferdehaftpflicht für einen Fremdreiter

    Für Pferdeliebhaber stellt ein eignes Pferd die Erfüllung ihrer Träume dar. Allerdings sollten Pferdebesitzer auch versicherungstechnisch vorsorgen und eine Pferdehaftpflicht abschließen, die alle eventuellen Schadensfälle vollumfassend abdeckt. Hierbei ist es wichtig, dass alle Eventualitäten im Vorfeld bedacht werden. Vor allem Fremdreiter können bei einem Unfall schnell zu einem Problem werden. Nicht jede Pferdehaftpflicht schließt Fremdreiter automatisch mit ein. Abgesichert durch die Pferdehaftpflicht ist im Grunde nur der Pferdebesitzer selbst, wenn eventuelle Fremdreiter in der Police nicht einbezogen sind.

    Vollständige Absicherung durch eine Pferdehaftpflicht für Fremdreiter

    Eine Pferdehaftpflicht für Fremdreiter ist zwingend notwendig, wenn das Pferd nicht nur vom Besitzer selbst, sondern auch von fremden Personen geritten wird. Wichtig hierbei ist die Unterscheidung zwischen einer Reitbeteiligung und einem Fremdreiter. Unter einem Fremdreiter versteht man Personen, die:

    • unregelmäßig auf dem Pferd reiten
    • keinerlei Entgelt für das Reiten bezahlen

    Sowohl Freunde oder Bekannte als auch Nachbarn werden als Fremdreiter eingestuft, wenn sie unregelmäßig mit dem Pferd ausreiten. Nicht darunter fallen hingegen Reitbeteiligungen, die sich regelmäßig mit dem Tier beschäftigen.

    Lohnt sich eine Pferdehaftpflicht für Fremdreiter?

    Wenn das Pferd nur selten von fremden Personen geritten wird, dann stellt sich die Frage, ob es sich überhaupt lohnt, eine Pferdehaftpflicht für Fremdreiter abzuschließen. Gerade bei Fremdreitern ist das Unfallrisiko erhöht. Fremde Personen können das Pferd nicht so gut einschätzen wie der Besitzer und Gefahrensituationen dementsprechend falsch bewerten. Auch wenn der Reiter einen Fehler gemacht hat, trägt der Pferdehalter die Verantwortung für die Sach- oder Personenschäden, die durch das Pferd entstanden sind.

    Durch die Pferdehaftpflicht für Fremdreiter abgesichert sind:

    • Sach- und Personenschäden gegenüber Dritten
    • Sach- und Personenschäden gegenüber des Fremdreiters

    Über die Pferdehaftpflicht für Fremdreiter sind lediglich Schäden abgesichert, die im privaten Rahmen entstanden sind. Wird das Pferd gewerblich vermietet oder für Reitstunden verwendet, dann greifen die Policen der Pferdehaftpflicht für Fremdreiter nicht.