Die Alte Leipziger Pferdehaftpflicht
Tierhaftpflichtversicherungen gibt es nicht ohne Grund. So ist für Pferdehalter eine gute Pferdehaftpflichtversicherung unverzichtbar. Da ein Pferd im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ein Gefährdungsrisiko darstellt, sollten sich Pferdeliebhaber durch eine Pferdehaftpflichtversicherung für unabsichtliche Schäden absichern, denn der Gesetzgeber zieht Sie im Schadensfall auch ohne eigenes Verschulden in die Verantwortung.
Gründe für die Alte Leipziger Pferdehaftpflichtversicherung
Eine Pferdehaftpflicht leistet Ersatzpflicht für alle Schadensfälle, die von einem Pferd absichtlich oder versehentlich begangen werden. Ohne eine entsprechende Absicherung kann ein durch ein Pferd verursachter Schadensfall den Besitzer den finanziellen Ruin bedeuten.
Die Pferdehaftpflicht der Alte Leipziger übernimmt die Haftung für:
- Versicherte Personenschäden
- Sachschäden, z.B. an Stallungen, Reithallen oder Boxen
- Vermögensschäden
Wer kann sich versichern bei der Pferdehaftpflicht der Alte Leipziger?
Der Personenkreis, für den eine Pferdehaftpflicht sinnvoll sein kann, variiert je nach Nutzung des Pferdes. Allgemein kommen all diejenigen in Frage, die als Besitzer, Reiter oder Ausbilder eines Pferdes mit diesem zu tun haben.
- Tierhüter
- Reitbeteiligte
- Reiter
- Ehepartner/eingetragene Lebenspartner
- Lebensgefährte
- unverheiratete Kinder
Für welche Pferde gilt die Versicherung der Alte Leipziger?
Versichert werden können alle Pferde, wobei es in den Leistungen zu Unterschieden kommen kann, je nachdem, wofür ein Pferd verwendet wird und ob dieses u.U. auch im Ausland versichert werden soll, was besonders für Turnierpferde relevant sein kann.
In der Pferdehaftpflicht der Alte Leipziger erfasst werden u.a.:
- Pferde
- Zuchtstuten
- Ponys
- Fohlen
- Deckhengste
- Trabrennpferde
- Gnadenbrotpferde
Im Rahmen der Deckungssumme kann eine Vielzahl von Vorfällen versichert werden. Die Alte Leipziger Pferdehaftpflichtversicherung deckt folgende Schadensfälle ab:
- Mietsachschäden (mit 250 € Selbstbehalt)
- Verwendung des versicherten Pferdes als Zugtier bei Kutsch- oder Schlittenfahrten
- Teilnahme an Pferdeschauen, Reitturniere und Pferderennen einschließlich des vorbereitenden Trainings
- Reitbeteiligungen und Fremdreiterrisiko
- Auslandaufenthalte
Die Pferdehaftpflicht der Alte Leipziger im Test
Die Pferdehaftpflichtversicherung der Alten Leipziger erhielt im Check des Analyse-Hauses INNO-Rate die Bestnote A**.