Die Berichte über die schweren Unwetter in verschiedenen Teilen Deutschlands reißen nicht ab. Neben Überflutungen wüten nun auch Sturmtiefs und sogar Tornados und richten vielerorts ein Bild der Verwüstung an.
Die Schäden an Gebäuden, Fahrzeugen und Wohnungseinrichtungen sind enorm. Aber welche Versicherung kommt eigentlich für welche Art von Schaden auf?
Schäden an Dach und Fenstern
Wenn der Sturm das Dach abdeckt oder Fensterscheiben bersten lässt, dann übernimmt die Wohngebäudeversicherung die Kosten für die Schäden. Diese beinhaltet in aller Regel den Schutz vor Sturm- und Hagelschäden.
Möbel, elektronische Geräte und sonstiges Inventar
Für Schäden am Wohnungsinventar – etwa die Beschädigung des Fernsehers oder Computers durch einen Blitzeinschlag – ist die Hausratversicherung zuständig.
Achtung: Elementarschäden müssen extra versichert sein!
Sowohl für die Gebäude- als auch für die Hausratversicherung gilt: Schäden durch starken Regen oder Überflutungen sind nicht automatisch mit abgedeckt. Diese gehören, genau wie Erdrutsche, Lawinen oder Schneedruck, zu den sogenannten Elementarschäden. Diese sind entweder im Rahmen einer speziellen Zusatzversicherung abzusichern oder aber explizit als Ergänzung in den Vertrag für die Hausrat- und Wohngebäudeversicherung mit aufzunehmen. Sie sollten daher unbedingt Ihre Policen kontrollieren und gegebenenfalls nachrüsten oder den Anbieter wechseln.
Sind die Elementarschäden nicht mit abgesichert, dann bedeutet das in der Praxis: Werden Möbel oder Elektrogeräte ruiniert, weil durch das zerbrochene Fenster Regen eindringt, greift die Hausratversicherung, weil es sich um einen Sturmschaden handelt. Läuft das Gebäude jedoch aufgrund einer Überschwemmung voll, bleiben Sie ohne eine Elementarschaden-Versicherung auf den Kosten sitzen.
Schäden an Fahrzeugen
Wird ihr stehendes Auto beschädigt, dann übernimmt die Teilkaskoversicherung die Kosten. Diese schließen Sie zusammen mit Ihrer Kfz-Versicherung ab. Bei Eintritt des Versicherungsfalles tragen Sie als Kunde lediglich die Selbstbeteiligung, die meist bei 150 Euro liegt.
Erstattet werden je nach dem Ausmaß des Schadens entweder die Kosten für die Reparatur oder aber – bei einem Totalschaden – der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs. Einige Versicherer bieten auch Tarife an, bei denen eine sogenannte Neupreis-Entschädigung vorgesehen ist.
Achtung: Persönliche Gegenstände, die sich während des Unwetters im Auto befinden, aber nicht dazu gehören, sind nicht in den Versicherungsschutz inbegriffen. Außerdem greift die Versicherung nicht, wenn der Fahrer sich bzw. das Fahrzeug fahrlässig gefährdet, indem er zum Beispiel eine bereits überschwemmte Straße befährt.
Verhalten im Schadensfall
Wenn Sie von Unwetterschäden betroffen sind, ist rasches Handeln wichtig. Die Versicherungsbedingungen sehen in der Regel vor, dass der Schaden unverzüglich gemeldet werden muss. Die Schadensmeldung muss schriftlich erfolgen, je nach Sachlage kann es aber zunächst auch reichen, den Versicherer telefonisch zu kontaktieren und das weitere Vorgehen abzuklären.
Vor allem bei hohen Schäden wird die Versicherung einen Gutachter vorbeischicken, der sich das Ausmaß der Zerstörung ansieht. Sie können dessen Arbeit unterstützen, indem Sie zu Dokumentationszwecken Fotos machen. Außerdem ist eine genaue Auflistung der beschädigten oder verlorenen Gegenstände anzufertigen. Zu beachten ist, dass Sie beschädigtes Eigentum erst nach Rücksprache mit dem Gutachter entsorgen dürfen.
Neben der Melde- und Dokumentationspflicht haben Sie als Versicherungsnehmer dafür Sorge zu tragen, dass der Schaden möglichst gering gehalten wird. Dazu zählt zum Beispiel, dass Sie Sacheigentum aus dem Keller nach oben bringen, wenn dieser vollzulaufen droht, und dass Sie kaputte Dächer, Türen und Fenster schnellstmöglich abdichten lassen. Andernfalls kann es passieren, dass bei weiteren Unwettern und den daraus resultierenden Schäden die Versicherung diese nur zum Teil reguliert.