Einkaufen per Mausklick: Das Konzept der Online-Shops boomt. Immer mehr Menschen nutzen die digitalen Möglichkeiten zum Shoppen. Ob Schuhe, Hundefutter oder Babykleidung – dank der schnellen Lieferzeiten und der in den meisten Fällen für den Kunden sehr kulanten Umtausch- und Rückgabemodalitäten hat sich der Online-Handel für viele zu einer attraktiven Alternative entwickelt.
Wichtig für Gründer: der Versicherungsschutz
Aufgrund der sehr regen Nutzung des internetbasierten Einkaufs entscheiden sich inzwischen auch viele Gründer für das Konzept Online-Shop.
Tatsächlich lässt sich ein Online-Versandhandel mit relativ wenig Aufwand realisieren. Wer das Ganze jedoch wahrhaft professionell betreiben möchte, kommt um den gewerblichen Versicherungsschutz nicht herum. Andernfalls droht im Schadensfall das böse Erwachen.
An erster Stelle: die Betriebshaftpflicht
Ohne eine Betriebshaftpflicht sollte auch ein Online-Händler nicht arbeiten. Denn die Shopbetreiber sind ebenso wie Händler mit realen Läden mit vielfältigen Haftungsrisiken konfrontiert. Freilich unterscheiden sich diese von den betrieblichen Gefahren, die beim Verkauf der Waren in einem Ladengeschäft entstehen. So spielt beispielsweise die Möglichkeit, dass Kunden im Laden stürzen und sich verletzen, für den Online-Shop keine Rolle. Dafür können jedoch enorme Schäden entstehen, wenn aufgrund einer Lücke im Virenschutz Malware verschickt wird oder Kundendaten gestohlen werden. Deswegen sollte die Betriebshaftpflicht für Online-Shops auf jeden Fall entsprechende Klauseln beinhalten. Ist dies nicht der Fall, empfiehlt sich eine zusätzliche Cyber Risk Versicherung.
Auch die Produkthaftung ist ein wichtiger Baustein in der Betriebshaftpflicht für Online-Händler. Grundsätzlich ist zwar der Hersteller für Produktschäden haftbar, aber es kann auch sein, dass der Händler zur Verantwortung gezogen wird – beispielsweise, wenn das Produkt aus dem Ausland stammt und der Hersteller nicht festgestellt werden kann. Ergänzend zur Betriebshaftpflicht empfiehlt sich für diesen Bereich eine spezielle Produkthaftpflicht.
Ebenfalls unverzichtbar: die Inhaltsversicherung
Während die Betriebshaftpflicht die Tätigkeiten des Online-Händlers abdeckt, ist eine Betriebsinhaltsversicherung nötig, um die Ausstattung abzusichern. Sie schützt den Shop-Inhaber vor den finanziellen Folgen von Feuer-, Leitungswasser-, Sturm- und Hagelschäden. Auch Diebstahl und Vandalismus sind mit abgedeckt. Eine besondere Rolle spielt bei der Inhaltsversicherung der Schutz der gelagerten Waren. In der Police sollte am besten explizit vermerkt sein, dass sowohl die betrieblichen Räume als auch das Warenlager in den Versicherungsschutz eingeschlossen sind. Sinnvoll ist außerdem, die sogenannten Elementarschäden mit einzubeziehen, also zum Beispiel Schäden durch Überschwemmungen, Erdrutsche oder Schneedruck.
Eine sinnvolle Ergänzung: die Betriebsunterbrechungsversicherung
Kommt es aufgrund massiver materieller Schäden oder Verluste gezwungenermaßen zu einer Unterbrechung der Tätigkeit – etwa, weil die Computertechnik und sämtliche Warenbestände zerstört worden sind – dann springt eine Betriebsunterbrechungsversicherung für die entgangenen Umsätze ein. Diese zusätzliche Absicherung sorgt dafür, dass der Shopbetreiber im Ernstfall in Ruhe die Dinge ordnen und den Schaden regulieren lassen kann.
Für alle, die selbst liefern: die Transportversicherung
Alle Online-Händler, die ihre Produkte selbst ausliefern, sind zudem mit einer Transportversicherung gut beraten.
Dies gilt auch dann, wenn ein Transportunternehmen beauftragt wird. Dieses sollte zwar über eine eigene Betriebshaftpflicht verfügen, aber mit der zusätzlichen Transportversicherung sind Sie auf der sicheren Seite.
Die Kosten hierfür richten sich nach der jeweiligen Transportart und dem Geltungsbereich. Hier ist es wichtig zu prüfen, was tatsächlich benötigt wird. Wichtig ist außerdem, dass Schäden beim Be- und Entladen mitversichert sind.