Montageversicherung für Photovoltaikanlagen


    Weshalb ist eine Montageversicherung für Photovoltaikanlagen sinnvoll?

    Montageversicherung für Photovoltaikanlagen - Mann recherchiert Eine Photovoltaikanlage (PV-Anlage) kostet nicht nur Geld, sie sollte zudem auch von Fachunternehmen montiert werden. Der Betreiber einer solchen Anlage kann sie jedoch auch selbst installieren und montieren. Hierfür ist jedoch immer öfter eine entsprechende Montageversicherung vorzulegen.

    Vor allem bei umfangreichen Anlageprojekten gilt eine Montageversicherung für Photovoltaikanlagen mittlerweile als Voraussetzung dafür, dass die Banken der Finanzierung dieser Projekte zustimmen.

    Empfehlenswert ist diese Versicherung vor allem für Solarteure, die fremde PV-Anlagen montieren. Denn diese gehen als Komplettpaket aus Anlage und Montage erst dann in den Besitz des Betreibers über, wenn die Anlage vollständig installiert übergeben wird.


    Welche Leistungen, Gefahren und Schäden sind mit einer Montageversicherung für Photovoltaikanlagen abgedeckt?

    In den Schutz einer Montageversicherung für Photovoltaikanlagen gelangen alle Lieferungen und Leistungen, die nötig sind, um das im Versicherungsvertrag genannte Montageobjekt (Einzelanlage oder Anlagenprojekt) zu errichten. Hierzu gehören auch Reserveteile. Der Versicherungsschutz erstreckt sich dabei auf das als Versicherungsnehmer bezeichnete Unternehmen als auch auf dessen Subunternehmen, die im Zusammenhang mit der Montage der entsprechenden PV-Anlage stehen.

    Werden diese Sachen durch unvorhergesehene Umstände beschädigt und zerstört oder kommen sie abhanden, leistet der Versicherer Entschädigungen dafür. Zu den versicherten Gefahren und Schäden gehören zum Beispiel:

    • höhere Gewalt wie Sturm, Schneelasten, Erdbeben oder Überschwemmungen
    • Feuer durch Brand, Blitzschlag oder Explosion genauso wie Schwelen, Sengen, Glühen und Glimmen
    • Schäden durch Nagetiere wie Marderbisse
    • Schäden durch Kurzschluss und Überspannung
    • innere Unruhen, Aussperrungen und Streik
    • Diebstahl, Raub und Plünderung
    • Schäden durch Ungeschicklichkeit oder Bedienungsfehler
    • Schäden durch Böswilligkeit und Sabotage
    • Schäden durch Fahrlässigkeit – je nach Versicherer nur gekürzte Versicherungsleistungen
    • Schäden durch Vandalismus
    • Montageunfälle
    • Schäden in der Folgen von Material- und Konstruktionsfehlern
    • Schäden, die auf Fehler in der Berechnung oder Montage beruhen

    Zusätzlich dazu bieten manche Versicherer auch erweiterte Deckungen an. Mit diesen Deckungen lassen sich unter anderem folgende Kosten und Risiken versichern:

    • Kosten für Luftfrachten
    • Kosten für Bergungen
    • Kosten für Erd- und Bauarbeiten
    • Kosten für Aufräumarbeiten
    • Kosten für die Dekontamination von Erdreich
    • fremde Sachen
    • Schäden an der Montageausrüstung durch betriebliche Nutzung
    • Nachhaftung

    Was ist bei Abschluss einer Montageversicherung für Photovoltaikanlagen zu beachten?

    Eine Montageversicherung für PV-Anlagen lässt sich für jede Anlage einzeln abschließen. Es gibt jedoch auch umsatzbezogenen Versicherungen, mit denen pauschal sämtliche Projekte eines Solarteurs abgesichert sind.

    Montageversicherung für Photovoltaikanlagen - Vertrag Abschluss

    Welche Kosten werden von einer Montageversicherung für Photovoltaikanlagen im Schadensfall übernommen?

    Im Schadensfall gilt es, zwischen Teil- und Totalschaden zu unterscheiden:

    • Teilschaden: Die Kosten zur Wiederherstellung und die des Altmaterials liegen unter dem Zeitwert unmittelbar vor dem Eintritt des Schadens.
    • Totalschaden: Die Wiederherstellungskosten liegen über dem Zeitwert vor dem Schaden.

    Liegt ein Schaden vor, entschädigt der Versicherer sämtliche Kosten, die zur Wiederherstellung desjenigen Zustandes nötig sind, den die Photovoltaikanlage unmittelbar vor dem Schaden aufwies. Lag ein Totalschaden vor, leistet die Versicherung – je nach Anbieter – entweder Schadensersatz zum Zeitwert oder den vollen Kaufpreis. Ersetzt werden zudem:

    • Mehrkosten durch Überstunden
    • Mehrkosten durch Arbeiten an Sonn- und Feiertagen sowie in der Nacht
    • Mehrkosten durch Eil- und Expressfrachten
    • Mehrkosten durch Änderungen an der versicherten Sachen in der Folge eines Schadens
    • Mehrkosten durch behelfsmäßige bzw. vorläufige Wiederherstellung
    • Vermögensschäden

    Wird bei einem Schaden auch das Dach beschädigt, so sind sofortige behelfsmäßige Maßnahmen nötig. Eine Neueindeckung des Daches jedoch erhöht den Wert der Immobilie. Die meisten Versicherungen rechnen diese Werterhöhung auf ihre Versicherungsleistungen an.


    Welche Kosten werden von einer Montageversicherung für Photovoltaikanlagen im Schadensfall nicht übernommen?

    Eine Montageversicherung für Photovoltaikanlagen sieht in der Regel eine Selbstbeteiligung vor. Diese ist gestaffelt nach der Spitzenleistung der Anlagen – den so genannten kWp. Auch bei Fällen von Diebstahl während der Montage wird eine gewisse Selbstbeteiligung fällig.

    Im Versicherungsschutz nicht enthalten sind die Kosten, die beispielsweise bei der Beseitigung von Mängeln an der versicherten Sache entstehen.


    Wann beginnt der Versicherungsschutz und wo gilt er?

    Der Versicherungsschutz beginnt in dem Moment, in dem das versicherte Objekt erstmals innerhalb des versicherten Ortes abgeladen wird. Als versichert gilt ein Ort, wenn er im Versicherungsvertrag benannt wurde. Auch Verbindungswege zum versicherten Ort und Zwischenlagerplätze können versichert werden, unter Umständen mit einer zusätzlichen Transportversicherung.


    Welche Deckungssumme/Versicherungssumme ist sinnvoll?

    Montageversicherung für Photovoltaikanlagen - Kosten recherche im Internet Die Versicherungssumme entspricht mindestens dem Wert der zu versichernden Anlage. Zur Berechnung werden hierfür sämtliche Kosten für Facht, Montage und Zoll herangezogen, der Gewinn und auch Lieferungen und Leistungen.

    Die Versicherungssumme sollte dabei mindestens den Selbstkosten des Anlagenunternehmens entsprechen.


    Wonach richtet sich der Beitrag und welche Faktoren beeinflussen den Beitragssatz?

    Die Kalkulation des Beitrags orientiert sich an der Nettoinvestitionssumme und der Kilowatt-Peak (kWp – der Wert der Spitzenleistung einer Solaranlage). Zusätzlich spielen auch die Größe der geplanten Anlage eine Rolle und die Dauer der Installation, denn mit zunehmender Größe und Dauer steigen die Risiken.