- Weshalb ist eine Medienhaftpflichtversicherung sinnvoll?
- Welche Leistungen, Gefahren und Schäden sind mit einer Medienhaftpflichtversicherung abgedeckt? Welche Kosten werden von einer Medienhaftpflichtversicherung im Schadensfall übernommen?
- Was ist bei Abschluss einer Medienhaftpflichtversicherung zu beachten?
- Wann beginnt der Versicherungsschutz? Wie gestalten sich die Laufzeiten des Versicherungsvertrages?
- Welche Deckungssumme/Versicherungssumme ist sinnvoll?
- Wonach richtet sich der Beitrag und welche Faktoren beeinflussen den Beitragssatz?
- Was ist bei einer Kündigung der Medienhaftpflichtversicherung zu beachten?
Weshalb ist eine Medienhaftpflichtversicherung sinnvoll?
Dienstleister der Kreativbranche stehen direkt oder indirekt im Fokus. Ihre Tätigkeit, ihr Können und letztendlich ihre Produkte wie Texte und Designs beeinflussen den Erfolg ihrer Kunden.
Schon ein kleiner Fehler kann folgenschwere
Schäden nach sich ziehen. Mit einer individuellen Medienhaftpflichtversicherung werden die Risiken kalkulierbar.
Sinnvoll ist eine solche Berufshaftpflichtversicherung bzw. Vermögensschadenversicherung für alle kreativen Dienstleister der Medienbranche. Mit ihr können sich zum Beispiel folgende Berufsgruppen ihre berufliche Tätigkeit absichern:
- Text und Content: Redakteure (beispielsweise für Online und Multimedia), Blogger und Content Manager, Ghostwriter und Texter, Autoren und Schriftsteller, Korrektoren und Lektoren, Übersetzer und Software-Lokalisierer, Eigenverleger ( zum Beispiel für Sach- und Fachbücher) und andere
- Graphik und Design: Graphiker und Illustratoren, Designer (zum Beispiel für Logos und Werbung, 3D und Audio), Art-Direktoren, Photographen, Komponisten, Kameramann und ähnliche Tätigkeiten
- Web und Web-Design: unter anderen Designer, Developer und Programmierer (beispielsweise für HTML, CSS, JavaSript, jQuery, PHP, Java, Ruby, Python, Perl, Flash), Entwickler (unter anderem für Open Sources, Content-Management-Systeme, Frontend, iOS, Android, App), Mediengestalter, Web Administratoren
- Beratung, Marketing und Public Relations: Berater und Optimierer für die Bereiche SEO, SEM und SEA (Search Engine Optimization, Marketing und Advertising), Social Media, Usability und Conversion, Consultants und Manager für Online-Werbung und Marketing, Online-Vertrieb und Perfomance Marketing sowie Public Relations
In der Kreativbranche überschneiden sich manchmal gewisse Tätigkeiten, so dass eine Medienhaftpflichtversicherung teilweise auch diese Tätigkeiten einschließt:
- Tätigkeiten als Personal- und Unternehmensberater
- Tätigkeiten als Telekommunikations- und IT-Unternehmen
Welche Leistungen, Gefahren und Schäden sind mit einer Medienhaftpflichtversicherung abgedeckt? Welche Kosten werden von einer Medienhaftpflichtversicherung im Schadensfall übernommen?
Die Medienhaftpflichtversicherung ist eine branchenspezifische Berufshaftpflichtversicherung. Mit ihr sind die Tätigkeiten von Kreativen und Media-Agenturen versichert, so zum Beispiel:
- Gestaltung, Umsetzung und Pflege von Webseiten, Content Management Systemen (CMS), E-Commerce und Online-Shops, Portalen und Blogs
- Search Engine Optimization und Advertising (SEO und SEA – On- und Off-Page)
- Tätigkeiten im Zusammenhang mit Usability und Benutzerverhalten
- Betrieb von Social Media und Foren für Kunden
- Erstellung von Graphiken und Templates oder Live-Streams, Podcasts, 3D-Animationen und Filmen für Image- und Werbezwecke
- Erstellung von mobilen Anwendungen
- Tätigkeiten im Zusammenhang mit Internetdomains, Servern und Webseiten
- Verletzungen von Lizenzen und Rechten wie dem Urheber-, Persönlichkeits-, Namens-, Marken- oder Wettbewerbsrecht
Die Medienhaftpflichtversicherung umfasst in der Regel die Versicherungsbausteine Vermögensschadenshaftpflicht, Büro- und Betriebshaftpflicht für Personen- und Sachschäden sowie einen passiven Rechtsschutz. Je nach Anbieter kann der Versicherungsschutz um die folgenden und andere Leistungen erweitert werden:
- Rücktritt des Auftraggebers vom Projekt
- Druckeigenschäden
- Versicherung für Datenschutz- und Cyber Risk Versicherung
- Directors & Officers Versicherung (D&O-Versicherung)

Berufshaftpflichtversicherung bzw. Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
Die Berufshaftpflichtversicherung stellt den wichtigen Baustein der Medienhaftpflichtversicherung dar. Mit ihr werden Vermögensschäden abgesichert, die sich durch Unachtsamkeiten und Fehler aus der beruflichen Tätigkeit ergeben können.
Büro- und Betriebshaftpflichtversicherung (Personen- und Sachschäden)
Ein weiterer wichtiger Bestandteil der Medienhaftpflichtversicherung sichert Schäden ab, die an Personen oder Sachen entstehen. Auch wirtschaftliche Folgeschäden (so genannte unechte Vermögensschäden) wie Erwerbsausfall und Versorgeschaden können je nach Anbieter mit dieser Haftpflichtversicherung abgesichert werden
Passive Rechtsschutzversicherung
Die Mediahaftpflichtversicherung entschädigt berechtigte Ansprüche Dritter. Sind deren Ansprüche jedoch unberechtigt, wehrt sie diese ab und trägt anfallende Kosten für Anwälte und Gutachter, Verfahren und Gericht. Sie bietet also auch passiven Rechtsschutz.
Eigenschadenversicherung
Mit einer Medienhaftpflichtversicherung können nicht nur Schäden an Dritten abgesichert werden, sondern auch gewisse Eigenschäden im Bereich der Sach- und Vermögensschäden. Dies können sowohl eine geschädigte Reputation oder der Verlust wichtiger Arbeitsdokumente sein als auch Betrug und Unterschlagung durch Mitarbeiter. Die Versicherung hilft auch bei Risiken, die eintreten, wenn die eigene Webseite blockiert oder durch einen Hacker-Angriff beschädigt wurde.
Rücktritt des Auftraggebers vom Projekt
Tritt der Auftraggeber vom Projekt zurück, entgehen dem Auftragsnehmer Gewinne. Mit einer entsprechenden Versicherung können die Kosten für Personal und Material abgesichert werden, die vergeblich investiert wurden.
Versicherung für Druckeigenschäden
Mit einer Versicherung für Druckeigenschäden werden die eigenen Kosten abgedeckt, wenn sich auf Grund einer Unaufmerksamkeit Fehler in die Texte oder in das Layout für eigene Drucksachen geschlichen haben und in der Folge davon alles noch einmal gedruckt werden muss.
Versicherung für Datenschutz- und Cyber-Eigenschäden
Wichtige Kundendaten werden zur Sicherung auf Datenträgern wie Computern, externen Festplatten und anderen Datenträgern oder online in so genannten Clouds gespeichert. Gegen Zerstörung oder Missbrauch durch Hacker-Angriffe oder ihren Verlust durch Diebstahl können sich kreative Dienstleister mit einer Versicherung gegen Datenschutz- und Cyber-Eigenschäden absichern.
Wurden wichtige und empfindliche Daten beschädigt, missbraucht oder zerstört, übernimmt die Versicherung zum Beispiel die folgenden Kosten:
- Kosten für beauftragte Analysten der IT-Forensik und spezialisierte Anwälte
- Kosten, die zur Wiederherstellung der IT-Systeme nötig sind
- Kosten für strafrechtliche Verteidigungen
- Kosten für das Management in Krisenzeiten und entsprechende Maßnahmen der Public Relations
- Mehrkosten, die anfallen, um die Geschäftsunterbrechung wieder aufzuheben
Directors & Officers Versicherung (D&O-Versicherung)
Geschäftsführer von Agenturen haften persönlich und damit auch mit ihrem privaten Vermögen (so genannte Organhaftung). Um sich zu schützen, können sie eine Directors & Officers Versicherung abschließen. Entscheidungen sollten zwar dennoch gut überdacht gefällt werden, diese Versicherung jedoch hält eine schützende Hand über das private Vermögen, sollte eine Entscheidung doch einmal nicht dir richtige gewesen sein.
Was ist bei Abschluss einer Medienhaftpflichtversicherung zu beachten?
Eine Medienhaftpflichtversicherung lässt sich auf die Dauer von einem Jahr abschließen oder mit längeren Laufzeiten.
Der Vorteil kürzerer Laufzeiten ist der schnellere Wechsel zu einem anderen Versicherungsanbieter, wenn dieser ein besseres Verhältnis von Konditionen, Preis und Leistung bietet.
Längere Vertragslaufzeiten können jedoch
mit attraktiven Rabatten verbunden sein.
Wann beginnt der Versicherungsschutz? Wie gestalten sich die Laufzeiten des Versicherungsvertrages?
Der Versicherungsschutz einer Medienhaftpflichtversicherung beginnt mit dem Tag, der im Versicherungsschein als Beginn der Versicherung festgelegt wurde. Je nach Anbieter ist auch eine Rückdatierung von bis zu einem Monat oder eine Vordatierung von bis zu vier Monaten möglich.
Die Medienhaftpflichtversicherung wird in der Regel für ein Jahr abgeschlossen. Bei einem Vertrag, der über mehrere Jahre laufen soll, können Laufzeitrabatte gewährt werden.
Welche Deckungssumme/Versicherungssumme ist sinnvoll?
Für die Medienhaftpflichtversicherung werden im Allgemeinen bestimmte Deckungssummen festgesetzt, zum Beispiel:
- für Personenschäden: € 3 Mio.
- für Sachschäden: € 3 Mio.
- für Vermögensschäden: € 0,5 Mio.
Wonach richtet sich der Beitrag und welche Faktoren beeinflussen den Beitragssatz?
Der Beitrag zur Medienhaftpflichtversicherung beruht auf den individuell gewählten Versicherungsbausteinen. Er ist auch davon abhängig, ob eine Selbstbeteiligung vereinbart wurde und wie hoch diese ausfällt.
Was ist bei einer Kündigung der Medienhaftpflichtversicherung zu beachten?
Der Vertrag einer Medienhaftpflichtversicherung verlängert sich stillschweigend um ein Jahr, sofern er nicht von einer der Vertragsparteien (Versicherungsnehmer oder Versicherer) unter Einhaltung der Kündigungsfrist gekündigt wird.
Die Versicherung kann jedoch auch außerordentlich gekündigt werden. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn ein Freiberufler in ein Angestelltenverhältnis wechselt. Beiträge, die zu diesem Zeitpunkt zu viel bezahlt wurden, werden zurückerstattet.




