Deckung Maschinenversicherung – All-Risk-Deckung
Eigentümer oder Betreiber fahrbarer oder stationärer Maschinen sichern Schäden an den Geräten im Rahmen einer Versicherung ab. Bei der Maschinenversicherung gilt die
- All-Risk-Deckung,
also eine Allgefahrendeckung, die alle Schäden abdeckt, die nicht ausdrücklich in den Versicherungsbedingungen ausgeschlossen wurden. In der Regel sind folgende Schäden im Rahmen der vollen Deckung abgesichert:
- Bedienungsfehler
- Ungeschicklichkeit
- Vorsatz Dritter
- Konstruktions- oder Montagefehler
- Materialfehler
- Überlastung
- Zerreißen infolge Fliehkraft
- Brand, Blitzschlag, Explosion
- Sturm, Frost
Auch die Absicherung von Schäden durch Schmiermittelmangel sowie Bruchschäden an Motoren und Getrieben sind üblicherweise im Versicherungsumfang enthalten. Verschleiß ist in nicht mit abgesichert. Für jede Maschine wird bei den meisten Anbietern ein Selbstbehalt vereinbart. Dabei gilt: Je höher der Selbstbehalt, desto günstiger der Versicherungsbeitrag. Die versicherten Risiken ergeben sich aus den Versicherungsbedingungen der Anbieter.
Deckung Maschinenversicherung – Weitere Versicherungsoptionen
Möglich ist auch eine Maschinen- Teilversicherung, oder eine sogenannte Teilkaskoversicherung, die die Geräte nur gegen bestimmte Gefahren wie
- Diebstahl
- Brand
- Blitzschlag
- Sturm
- Hochwasser
- Überschwemmung
- Erdbeben
- Glasbruch
absichert.
Erweiterten Schutz bietet die Kaskoversicherung, die zudem von außen einwirkende Schäden wie z.B. Schäden durch einen Unfall absichert. Diese Versicherungsvariante entspricht einer Vollkaskoversicherung für Autos. Die optionalen Deckungsvarianten gelten bei den meisten Versicherungen lediglich für die Absicherung fahrbarer Maschinen. Mit einer Allgefahrendeckung entscheiden sich Betreiber oder Eigentümer der Maschinen für den umfangreichsten Schutz stationärer oder fahrbarer Maschinen.