- Weshalb ist eine Restkreditversicherung sinnvoll?
- Welche Leistungen, Gefahren und Schäden sind mit einer Restkreditversicherung abgedeckt?
- Was ist bei Abschluss einer Restkreditversicherung zu beachten?
- Welche Kosten werden von einer Restkreditversicherung im Schadensfall nicht übernommen?
- Wonach richtet sich der Beitrag und welche Faktoren beeinflussen den Beitragssatz?
- Welche Vorteile bringt ein Vergleich der Restkreditversicherung?
Weshalb ist eine Restkreditversicherung sinnvoll?
Für das Bestehen eines Unternehmens (vor allem in der Form einer Personengesellschaft oder bei Freiberuflern) ist der Unternehmer unerlässlich und mit ihm die Zahlungsfähigkeit. Doch was geschieht mit den unternehmerischen Krediten, wenn der Unternehmer schwer erkrankt oder gar seine Selbstständigkeit aus wirtschaftlichen Gründen aufgeben muss?
Erst werden Kreditlinien minimiert, dann gekündigt. Kann der gewerbliche Kredit nicht mehr bedient werden, haften die Unternehmer schließlich mit ihrem privaten Vermögen. Unter Umständen kann dies zur Insolvenz führen. Das Darlehen oder der Kredit wären dann notleidend. Und dies sind nur die Folgen auf der unternehmerischen Seite. Für den gesundheitlich angeschlagenen Unternehmer hieße das auch, sein Vermögen zu verlieren und damit nicht nur seine finanzielle Vorsorge fürs Alter, sondern auch seine soziale Stellung.
Mit einer Restkreditversicherung – auch Restschuldversicherung genannt – sind das Unternehmen und der Unternehmer auf der sicheren Seite, denn sie kann im Fall der Fälle dafür sorgen, dass das Unternehmen liquide bleibt. Sie sichert somit den Fortbestand des Unternehmens.
Besonders zu empfehlen ist diese Versicherung daher für:
- kleine und mittelständische Unternehmen
- Selbstständige und Freiberufler
- Inhaber von Personengesellschaften
- geschäftsführende Gesellschafter von Gesellschaften mit beschränkter Haftung
Welche Leistungen, Gefahren und Schäden sind mit einer Restkreditversicherung abgedeckt?
Mit einer Restkreditversicherung für Gewerbe können Unternehmenskredite abgesichert werden. Sie versichert:
- Kontokorrentkredite
- Annuitätendarlehen
- Tilgungsdarlehen
- Förderdarlehen
- teilweise auch Leasingverträge
Der Versicherungsschutz umfasst am Allgemeinen die gesamte Kreditsumme, ebenso die gesamte Laufzeit des Kredits. Es ist aber auch möglich, nur Teilmengen daraus zu versichern.
Versichern lassen sich natürliche Personen mit einer tragenden Rolle im Unternehmen. Geschieht es, dass die versicherte natürliche Person erkrankt, einen Unfall erleidet oder durch die Folgen davon arbeitsunfähig wird, so zahlt die Versicherung die betrieblichen Kreditraten – und zwar solange, bis diese Person wieder ihrer Arbeit nachgehen kann. Verstirbt die Person, so zahlt die Versicherung die verbleibenden Kreditraten in voller Höhe, wodurch das Unternehmen fortbestehen kann. Der Wert des Unternehmens bleibt erhalten.
Je nach Versicherer können mit der Restkreditversicherung auch die folgenden Risiken versichert werden:
- Verlust der eigenen Selbstständigkeit – oder anders ausgedrückt: Arbeitslosigkeit durch Unternehmensaufgabe – aus wirtschaftlichen Gründen, zum Beispiel wegen Unrentabilität des Unternehmens oder zu geringem Einkommen für den Unternehmer (nachweisbar durch offizielle Arbeitslosmeldung und Suche nach neuer Arbeit): Die Restkreditversicherung unterstützt den Versicherten dann in Zeiten angespannter Liquidität.
- schwere Krankheit: In Fällen schwerer Krankheit – das heißt, nach zwölf Monaten der Arbeitsunfähigkeit – tilgt die Versicherung den noch ausstehenden Kreditanteil.
Gezahlt werden die von der Versicherung geleisteten Zahlungen auf das Kreditkonto. Als Versicherungsnehmer gilt das kreditgewährende Institut. Der Unternehmer ist die versicherte Person.
Was ist bei Abschluss einer Restkreditversicherung zu beachten?
Bevor eine Restschuldversicherung abgeschlossen wird, gilt es zu prüfen, ob die für die Versicherung anfallenden Kosten den Aufwand rechtfertigen. Soll zum Beispiel ein Ratenkredit mit einer niedrigen Kredithöhe und einer nur kurzen Laufzeit abgesichert werden, könnten die zusätzlichen Kosten für die Versicherung in einem fragwürdigen Verhältnis zum Risiko stehen. Lohnender ist eine Restkreditversicherung dagegen, wenn ein langfristiger Kredit über mehrere Jahre oder gar Jahrzehnte abgeschlossen werden soll, der zudem eine hohe Kreditsumme beinhaltet.
Ob es angebracht ist, eine Restkreditversicherung abzuschließen, hängt hiervon ab:
- Dauer der Kreditlaufzeit: kurzfristige oder längerfristige Bindung
- Höhe der Kreditsumme
- aktuelle individuelle Situation: besondere Erkrankungsrisiken
- Karenzzeit: in der Regel zwei Monate
- Einkünfte in den letzten Monaten bzw. Jahren im Vergleich zur Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung
Im Allgemeinen verlangen die Versicherer für den Abschluss einer Restkreditversicherung eine Prüfung des gesundheitlichen Zustands des Versicherungsinteressierten. Diese kann anhand von Gesundheitsfragen erfolgen oder durch eine medizinische Prüfung.
Welche Kosten werden von einer Restkreditversicherung im Schadensfall nicht übernommen?
Tritt der Schadensfall ein, übernimmt die Restkreditversicherung zwar die Raten für den Kredit. Sie kommt aber nicht für die Kosten auf, die die versicherte Person für ihren Lebensunterhalt benötigt. Dafür gibt es spezielle Versicherungen wie zum Beispiel die Berufsunfähigkeitsversicherung oder die Krankentagegeldversicherung.
Wonach richtet sich der Beitrag und welche Faktoren beeinflussen den Beitragssatz?
Die Beitragssätze richten sich nach:
- dem Umfang der zu versichernden Risiken
- der verbleibenden Kreditlaufzeit
- der Kredithöhe
Welche Vorteile bringt ein Vergleich der Restkreditversicherung?
Soll eine Restkreditversicherung abgeschlossen werden, so lohnt sich ein Vergleich in jedem Fall – immerhin geht es um viel Geld.
Besonderes Augenmerk sollte dabei auf folgende Kriterien gelegt werden:
- Karenz- und Wartezeiten
- Altersbeschränkungen
- Ausschlüsse
Ein Vergleich ist vor allem dann angebracht, wenn das kreditgewährende Institut einen bestimmten Anbieter empfiehlt. Banken erhalten in der Regel Provisionen für den Abschluss von Versicherungen. Die angeboten Empfehlung muss kein schlechtes Angebot sein, aber ein Vergleich schadet trotzdem nicht.