Krankentagegeldversicherung R+V


    Die Krankentagegeldversicherung der R+V für Angestellte und Selbstständige

    versicherungscheck24.de – Krankentagegeldversicherung R+VBei der Krankentagegeldversicherung der R+V erhalten Sie ein Krankentagegeld, wenn Sie einen Unfall erleiden oder vorübergehend arbeitsunfähig sind. Hierdurch erhalten Sie auch im Fall einer Arbeitsunfähigkeit maximal Ihre Nettoeinkommen aus Ihrer beruflichen Tätigkeit durch die Krankentagegeldversicherung der R+V zugesichert. Die Karenzzeit können Sie bei der Krankentagegeldversicherung der R+V individuell wählen. Beachten Sie, dass die von Ihnen ausgesuchte Karenzzeit erst nach der Fortzahlung Ihres Lohns erfolgen kann. Sind Sie als Angestellter beschäftigt, ist es deshalb frühestens ab dem 43. Tag Ihrer Arbeitsunfähigkeit möglich die Leistungen der Krankentagegeldversicherung der R+V zu nutzen. Bei einer Arbeit als Selbstständiger können Sie bereits nach zwei Wochen Ihr Krankentagegeld in Empfang nehmen.


    Die Tarife der Krankentagegeldversicherung von der R+V

    Wählen Sie die Krankentagegeldversicherung von der R+V aus, können Sie aus folgenden Tarifen wählen:

    • TA 2U (Karenzzeit 14 Tage)

    • TA 4U (Karenzzeit 28 Tage)

    • TA 6U (Karenzzeit 42 Tage)

    • TA 13U (Karenzzeit 91 Tage)

    • TA 26U (Karenzzeit 182 Tage)

    Für Sie als Selbstständiger haben Sie die Option jeden der angegebenen Tarife zu nutzen. Arbeitnehmer können die Tarife TA 26U, TA 13U und TA 6U wählen. Wünschen Sie eine Leistung zu einem besonders späten Zeitpunkt, erhalten Sie höhere Tagessätze. Bei einer erhöhten Karenzzeit über eine Woche erhalten Sie 0,30 Euro für einen Tagessatz von fünf Euro.