Die Krankentagegeldversicherung der IKK und Ihr Krankentagegeld
Mit der Krankentagegeldversicherung der IKK sind Sie im Krankheitsfall großzügig abgesichert. Damit Sie genau wissen, wie viel Krankentagegeld die Krankentagegeldversicherung der IKK für Sie bei einer Arbeitsunfähigkeit zahlt, müssen Sie Ihr Arbeitsentgelt betrachten. Üblicherweise weisen Sie vor dem Abschluss der Krankentagegeldversicherung bei der IKK Ihr letztes Monatsgehalt vor und erhalten auf dieser Basis Ihr Krankentagegeld errechnet.
Schwankt Ihr Einkommen jeden Monat, müssen Sie der Krankentagegeldversicherung der IKK Ihr Einkommen der letzten drei Monate nachweisen. Diese ermittelt im Anschluss daran Ihr Durchschnittseinkommen und kann somit Ihr individuelles Krankentagegeld errechnen. Beachten Sie, dass Ihre Krankentagegeldversicherung bei einem Eintritt Ihrer Arbeitsunfähigkeit Ihren Anspruch auf ein Krankentagegeld prüft. Deshalb sollten Sie die Bedingungen zum Erhalt von Krankentagegeld vor dem Abschluss einer Versicherung beachten.
Die Krankentagegeldversicherung der IKK und Ihr Anspruch
Nachdem Sie arbeitsunfähig geworden sind, erhalten Sie durch Ihren Arbeitgeber für maximal 6 Wochen eine Lohnfortzahlung. Im Anschluss daran bekommen Sie von Ihrer Krankenkasse das Krankengeld, das jedoch höchstens 90 Prozent Ihres Nettoeinkommens beträgt. Bei der Krankentagegeldversicherung der IKK können Sie von einer finanziellen Unterstützung profitieren, wenn Sie:
- ohne Verschulden arbeitsunfähig werden
- arbeitsunfähig aufgrund eines Unfalls, einer akuten Erkrankung oder einem Krankenhausaufenthalt werden
- mindestens vier Wochen in einem Arbeitsverhältnis sind
- die Wartezeit der Krankentagegeldversicherung der IKK beachten
- keine Vorerkrankung haben, für die bereits ein Krankentagegeld gezahlt wurde