Die Krankentagegeldversicherung der DEVK für Selbstständige, Freiberufler und Arbeitnehmer
Als Arbeitnehmer können Sie für einen unbegrenzten Zeitraum das Krankentagegeld der Krankentagegeldversicherung DEVK in Anspruch nehmen. Dies bedeutet, dass Sie auch an Feier- und Sonntagen Ihr Geld erhalten. Sie entscheiden, ob Sie ab dem 43.Tag Ihrer Arbeitsunfähigkeit bereits Ihre erste Auszahlung wünschen oder lieber an folgenden Tagen:
- 92. Tag
- 183. Tag
- 365. Tag
Haben Sie ein besonders geringes Einkommen, müssen Sie keinen Gehaltsnachweis an die Krankentagegeldversicherung DEVK weiterleiten. Dies ist der Fall, wenn Sie ein Krankentagegeld von höchstens 20 Euro wünschen. Bei der Krankentagegeldversicherung der DEVK haben Sie eine Wartezeit von drei Monaten, bis Sie Ihre erste Leistung in Anspruch nehmen können. Bei einem Unfall entfällt diese Wartezeit generell.
Sind Sie als Freiberufler oder Selbstständiger tätig, können Sie Ihr Krankentagegeld ab dem 29. oder 15. Tag Ihrer Arbeitsunfähigkeit erhalten. Werden Sie aufgrund Ihrer Krankheit im Krankenhaus behandelt, erhalten Sie ab dem 3. Tag Ihrer Arbeitsunfähigkeit Ihr Krankentagegeld.
Sinnvolle Zusatzleistungen zur Krankentagegeldversicherung der DEVK
Kommen Sie in Folge eines Unfalls oder einer Krankheit in das Krankenhaus, ist das Krankenhaustagegeld der Krankentagegeldversicherung DEVK eine gute Absicherung gegen hohe Zuzahlungen. Durch ein Krankenhaustagegeld können Sie es sich leisten ein Telefon oder einen Fernseher im Zimmer zu haben. Auch die Beanspruchung eines Einzelzimmers können Sie mit Ihrem Krankenhaustagegeld von maximal 60 Euro nutzen.


