Krankentagegeldversicherung Berufsunfähigkeit


    Die Krankentagegeldversicherung und die Berufsunfähigkeit

    versicherungscheck24.de – Krankentagegeldversicherung BerufsunfähigkeitHaben Sie sich zu dem Abschluss einer Krankentagegeldversicherung entschieden, sichern Sie sich gegen finanzielle Probleme ab, wenn Sie arbeitsunfähig werden. Befinden Sie sich in einem Angestellten-Verhältnis, erhalten Sie in der Regel Ihr Krankentagegeld, wenn Sie die Karenzzeit über 43 Tage erreicht haben. Bei der von Ihnen ausgewählten Versicherung haben Sie auch die Option, später Ihr Krankentagegeld zu erhalten und hierdurch die monatlichen Beiträge zu reduzieren. Unter anderem können Sie deshalb auch Ihr Krankentagegeld ab folgenden Tagen beantragen:

    • 64. Tag

    • 92. Tag

    • 183. Tag

    • 365. Tag

    Wenn Sie als Selbstständiger tätig sind, können Sie bereits Ihr Krankentagegeld ab dem vierten Tag Ihrer Arbeitsunfähigkeit erhalten. Ihre Krankentagegeldversicherung kommt für Sie auf, wenn Sie einen Unfall oder eine Krankheit haben und zu mindestens 50 Prozent arbeitsunfähig sind. In vielen Krankentagegeldversicherungen erhalten Sie erst ab 100-prozentiger Arbeitsunfähigkeit ein Krankentagegeld. Ein Erhalt Ihrer Leistungen aus der Krankentagegeldversicherung trotz Berufsunfähigkeit ist nicht möglich.


    Warum erhalte ich keine Leistungen von der Krankentagegeldversicherung trotz Berufsunfähigkeit?

    Eine Krankentagegeldversicherung leistet bei Berufsunfähigkeit kein Krankentagegeld, da diese lediglich die vorübergehende Arbeitsunfähigkeit unterstützt. Anstelle der Krankentagegeldversicherung ist bei Berufsunfähigkeit deshalb eine Berufsunfähigkeitsversicherung zuständig, die Sie finanziell sichert. Wenn Sie eine Krankentagegeldversicherung sowie Ihre Berufsunfähigkeit absichern möchten, sollten Sie demnach zwei Versicherungen abschließen.