- Weshalb ist eine Inventarversicherung sinnvoll?
- Welche Leistungen, Gefahren und Schäden sind mit einer Inventarversicherung abgedeckt? Welche Kosten werden im Schadensfall übernommen?
- Was ist bei Abschluss einer Inventarversicherung zu beachten?
- Welche Deckungssumme/Versicherungssumme ist sinnvoll?
- Können die Beiträge zur Inventarversicherung von der Steuer abgesetzt werden?
Weshalb ist eine Inventarversicherung sinnvoll?
Neben dem Betriebs- und Geschäftsgebäude gehört die Geschäftsausstattung zu den wichtigsten Werten eines Unternehmens. Zur Geschäftsausstattung – auch Inventar genannt – gehören unter anderem:
- das Anlagevermögen: Maschinen und Fuhrpark, Betriebs- und Geschäftsausstattung
- das Umlaufvermögen: Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, unfertige und fertige Erzeugnisse
Tritt ein Schaden ein, ist das investierte Geld verloren. Gut, wenn das Unternehmen im Schadensfall auf
eine entsprechende Inventarversicherung
(auch Geschäftsinhaltsversicherung oder auch nur Inhaltsversicherung genannt) zurückgreifen kann,
mit welcher der gesamte Betriebs- und Geschäftsinhalt versichert ist.
Eine solche Versicherung ist für jeden sinnvoll, der über Betriebs- und Geschäftsräume mit hochwertigem Inventar verfügt.
Sei es ein Handwerker, der in seiner Werkstatt Werkzeug vorrätig hält, ein Einzelhändler mit einem gut gefüllten Lager oder ein Unternehmer mit wertvoller kaufmännischer Ausstattung – Gefahren, Risiken und Schäden sind mit der Inventar- oder Geschäftsinhaltsversicherung abgesichert. Die Beiträge zur Versicherung sind regelmäßig wiederkehrende feststehende Größen. Sie können in die geschäftliche Kalkulation einfließen.
Dadurch sind Rückstellungen für nicht vorhergesehen eintretende Schäden nicht nötig.
Welche Leistungen, Gefahren und Schäden sind mit einer Inventarversicherung abgedeckt? Welche Kosten werden im Schadensfall übernommen?
Der Schutz einer Inventarversicherung umfasst sowohl die kaufmännische und technische Ausstattung eines Unternehmens als auch betriebsübliche Waren und Vorräte.
- technische Anlagen: Werkzeuge und Maschinen – notwendig zur Herstellung der Produkte oder zur Erbringung der Dienstleistungen des Unternehmens
- kaufmännische Einrichtung: Schreibtische und andere Büromöbel
Manche Versicherer nehmen in ihre Inventarversicherung auch fremdes Eigentum auf, das sich zu bestimmten Zwecken im versicherten Unternehmen befand. Zu diesen Zwecken zählen Bearbeitung, Benutzung und Verkauf. Je nach Versicherer gilt der Versicherungsschutz in begrenztem Umfang auch für Muster und Modelle, Geschäftsunterlagen oder Bargeld.
Tritt ein Schaden auf, werden die beschädigten oder zerstörten Gegenstände zum Neuwert ersetzt oder die Kosten für eine anfallende Reparatur übernommen. Eine Reparatur hat aus Sicht der Versicherer Vorrang gegenüber einer Wiederbeschaffung. Nur wenn der beschädigte Gegenstand tatsächlich nicht wieder in Stand gesetzt werden kann, wird seitens der Versicherung einer Wiederbeschaffung – und damit der Kostenübernahme – zugestimmt. Muss aufgrund des Schadens der Geschäftsbetrieb unterbrochen werden, so kommt die Versicherung zudem auch für den entgangenen Umsatz auf.
Die Inventarversicherung übernimmt jedoch nicht nur den Sachschaden, sondern auch gewisse im Schadensfall entstehende Kosten:
- Kosten für Aufräum- und Abbrucharbeiten
- Löschkosten
- Kosten für die Wiederherstellung von Akten
- Mehrkosten einer Neuanschaffung – wenn der zu ersetzende Gegenstand nicht mehr für den ehemals versicherten Neuwert erhältlich ist, beispielsweise aufgrund des technischen Fortschritts (dies wird jedoch von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich geregelt)
Voraussetzung dafür, dass die Versicherung Entschädigungen für die Schäden am Inventar leistet, ist, dass die Schäden durch folgende Risiken oder Gefahren entstanden:
- Feuer, Blitzschlag und Explosion
- Einbruch und Einbruchdiebstahl inkl. Raub und Vandalismus
- Leitungswasser
- Sturm und Hagel
Je nach Versicherer können auch Elementarschäden (wie Erdbeben und Erdsenkung, Schneelawine oder Hochwasser) in den Versicherungsschutz aufgenommen werden. Der Versicherungsschutz kann auch zu einer so genannten Allgefahrenversicherung (extended coverage) erweitert werden. In diesem Fall werden auch unbenannte Gefahren und Risiken in den Schutz der Versicherung aufgenommen. Diese können beispielsweise innere Unruhen und Streiks sein oder aber Rauch und Ruß, Sprinklerleckage oder böswillige Beschädigungen.
Was ist bei Abschluss einer Inventarversicherung zu beachten?
Beim Abschluss einer Inventarversicherung sollte darauf geachtet werden, ob tatsächlich sämtliches zum Unternehmen gehörendes Inventar versichert wird. Unter Umständen kann es – je nach Unternehmen – sinnvoll sein, zusätzliche Versicherungen abzuschließen, so zum Beispiel eine Elektronikversicherung für die teure EDV- und IT-Ausstattung, eine Fuhrparkversicherung für die Fahrzeuge des Unternehmens oder eine Maschinenbruchversicherung für die wertvollen Maschinen.
In vielen Fällen ist es sinnvoll, darauf zu achten, ob die Inventarversicherung auch eine Betriebsunterbrechungsversicherung beinhaltet. Diese wird dann benötigt, wenn der Betrieb des Unternehmens aufgrund eines Schadens nicht fortgeführt werden kann. Einen Schaden zu beheben, dauert eine gewisse Zeit. Unter Umständen können in dieser Zeit keine Einnahmen generiert werden, die laufenden Kosten jedoch fallen trotzdem an. Diese wirtschaftlichen Folgen sind mit einer Betriebsunterbrechungsversicherung gut aufgefangen.
Je nach Größe des Unternehmens kann die so genannte kleine Betriebsunterbrechungsversicherung ausreichen. Sie ist als Baustein in die Inventarversicherung integrierbar und übernimmt Ertragsausfälle und anfallende Kosten im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme. Ist das Unternehmen größer, muss eventuell eine eigenständige Betriebsunterbrechungsversicherung abgeschlossen werden.
Welche Deckungssumme/Versicherungssumme ist sinnvoll?
Die Versicherungssumme ist nicht nur von Branche zu Branche verschieden, sondern auch von Unternehmen zu Unternehmen, denn sie richtet sich nach dem individuell zu versicherndem Inventar des Unternehmens.
Die Versicherungssumme hängt somit ab von der kaufmännischen und technischen Ausstattung sowie den Waren und Vorräten im Lager. Zudem sollte die Versicherungssumme auch einen Puffer von
mindestens zehn Prozent des gesamten Wertes
der Unternehmenseinrichtung, Waren und Vorräte berücksichtigen. Dieser soll sicherstellen, dass auch
nach Abschluss der Versicherung angeschafftes Inventar im Falle eines Totalschadens ersetzt werden kann.
Abgesehen davon, ist es zu jeder Zeit möglich, die Höhe der Versicherungssumme anzupassen. Dies sollte natürlich umgehend geschehen, wenn wertvolles Inventar hinzukommt.
Können die Beiträge zur Inventarversicherung von der Steuer abgesetzt werden?
Die Inventarversicherung gilt als Geschäftsversicherung. Beiträge zu dieser Versicherung können daher als Betriebsausgaben bei der Steuererklärung geltend gemacht werden.