Hundehalterhaftpflicht Eigenschäden mitversichert


    Können in der Hundehaftpflicht Eigenschäden mitversichert werden?

    versicherungscheck24.de – Hundehalterhaftpflicht Eigenschäden mitversichertDie Hundehaftpflicht als Tierhalterhaftpflicht allgemein ist von der Idee her eine Versicherungsform, die Schaderersatzansprüche befriedigt. Und zwar solche, die von Dritten dem Versicherten gegenüber erhoben werden.

    Das bedeutet aber auch: In der „reinen“ Haftpflichtversicherung (auch in der Hundehaftpflicht) werden Eigenschäden häufig nicht mitversichert. Der Versicherte bleibt auf seinen Kosten sitzen.

    Beispiel: Zwischen 2 Hunden kommt es zu einer Beißerei, für die der Versicherte verantwortlich war. Die Tierarzt-Kosten des anderen Hundes trägt die Hundehaftpflicht. Aber die eigenen Kosten muss der Hundehalter selbst tragen, denn sie sind als Eigenschäden zunächst nicht mitversichert.


    Angebote zur Hundehaftpflicht, in denen Eigenschäden mitversichert sind

    Der beschriebene Umstand hat dazu geführt, dass der Bedarf an entsprechenden Angeboten in der Hundehaftpflicht gestiegen ist. Entsprechend oft wird aktuell angeboten, dass Eigenschäden mitversichert werden können. Bei bestimmten Angeboten ist dieser Einschluss bereits inklusive, sodass auch die Beiträge nicht unverhältnismäßig steigen.


    Wann sind bei der Hundehaftpflicht Eigenschäden mitversichert?

    Verschiedentlich sind Eigenschäden in der Hundehaftpflicht bereits grundsätzlich mitversichert. Andere müssen ausdrücklich nachversichert bzw. in den Versicherungsschutz mit aufgenommen werden.


    Abwehrdeckung

    Zu unrecht erhobene Forderungen nach Schadenersatz, werden häufig direkt von der Hundehaftpflicht getragen. Der Versicherte muss für die Abwehr dieser Ansprüche nicht selbst aufkommen. Anwalts- und Gerichtskosten zur Zurückweisung unangemessener oder falscher Forderungen an die Hundehaftpflicht werden damit indirekt als Eigenschäden mitversichert.


    Schäden am Mietbereich oft mitversichert

    In vielen Angeboten zur Hundehaftpflicht sind Schäden am Mietbereich gedeckt. Streng genommen begünstigt die Hundehaftpflicht hier natürlich den Vermieter. Allerdings bewohnt der Versicherte diesen Bereich auch selbst und profitiert damit von der Deckung.


    Gezielte Versicherung von Eigenschäden

    Selbstverständlich können entsprechende Leistungen auch direkt versichert werden. Am häufigsten werden Tierarztkosten in der Hundehaftpflicht als Eigenschäden mitversichert.

    Die meisten Kunden von Hundehalterhaftpflichtversicherungen schließen auch zusätzlich eine Hunde OP Versicherung ab.