Sind in der Hundehaftpflicht eigene Schäden abgesichert?
Absicherung von Haftpflichtschäden
Die Absicherung von Haftpflichtschäden geht in der Hundehaftpflicht zunächst der Deckung von eigenen Schäden vor. Denn auf gesetzlicher Grundlage trifft jeden die volle Schadenersatzpflicht, der einen Schaden verantwortet. Hundehalter haften hier für ihre Vierbeiner. Das macht die Versicherung so wichtig. Trotzdem lassen sich in der Hundehaftpflicht eigene Schäden abdecken.
Absicherung von eigenen Schäden
In sogenannten Options-Tarifen bieten viele Versicherungsunternehmen in der Hundehaftpflicht Möglichkeiten, auch eigenen Schäden mit versichern zu lassen.
Im weiteren Sinn zählen dazu:
- Absicherung von Schäden am Mietbereich (obwohl hier der Vermieter begünstigt wird, trifft der Vorteil doch auch den Versicherten selbst)
- Einschluss einer Abwehrdeckung für zu unrecht erhobene Forderungen
- Kosten für Rechtsverfolgung bei eigenem Schaden
Im engeren Sinn zählen zur Absicherung von eigenen Schäden in der Hundehaftpflicht:
- Versicherung von Zahlungsausfällen bei eigenen Schäden (hier zahlt die Hundehaftpflicht, wenn der Versicherte zwar selbst geschädigt ist, der Verantwortliche aber nicht zahlen kann)
- Kostenerstattung für rechtliche Unterstützung
- Erstattung von Kosten für Behandlungen beim Tierarzt
- Sachkostenerstattung, wenn das Eigentum des Versicherten selbst mit beschädigt wurde
- u.a.m.
Wann trägt die Hundehaftpflicht eigene Schäden nach einem Schadenfall?
Die Übernahme von Kosten für eigene Schäden in der Hundehaftpflicht hängt stark vom konkreten Anbieter und der konkreten Police ab. Grundsätzlich sind zunächst nur Schäden von Dritten abgesichert.
Vor diesem Hintergrund wird in der Hundehaftpflicht die Leistung für eigene Schäden immer zusätzlich versichert. Danach entscheidet sich, wann und für welche Schäden die Versicherung leistet.
Die meisten Kunden von Hundehalterhaftpflichtversicherungen schließen auch zusätzlich eine Hunde OP Versicherung ab.




