Warum sind GmbH Versicherungen sinnvoll?
Die Versicherung eines Unternehmens ist ein komplexes Thema. Meist ist der Geschäftsführer
für die operative Absicherung der GmbH verantwortlich und schließt die relevanten Versicherungen ab.
Welche Versicherungsform im Einzelnen
die optimale Lösung ist, hängt stark vom Geschäftsmodell und vom Geschäftsinhalt ab.
Allgemein gelten jedoch folgende Versicherungsformen als grundlegend, da sie Risiken abdecken, deren potentielle Schadenhöhe eine ernste wirtschaftliche Bedrohung der GmbH darstellen würde.
Dazu zählen:
- Die Betriebshaftpflicht
Für eine GmbH gehört die Betriebshaftpflicht zu den wichtigsten Versicherungen. Sie regelt in der Außenhaftung den Ausgleich von Schadenersatzforderungen, die an die GmbH erhoben werden. Die Schäden, die zu solchen Forderungen führen, resultieren meist aus dem allgemeinen Geschäftsbetrieb der GmbH, sind auf ihrem Gelände und in ihrer Haftung entstanden oder wurden durch Mitarbeiter verursacht und müssen von der GmbH ausgeglichen werden. - Die Betriebsinhaltsversicherung
Für die meisten Unternehmen muss eine ausreichende Absicherung der Büroeinrichtung vorhanden sein, damit der Geschäftsbetrieb nach Einbrüchen, Wetterschäden, Wasserschäden oder weiteren versicherbaren Risiken nicht unterbrochen werden muss oder das Kapital der GmbH nicht durch unplanmäßige und unkalkulierbare Ausgaben angegriffen wird. Zu den dafür wichtigen Versicherungen einer GmbH zählt die Betriebsinhaltsversicherung. Sie deckt Schäden an der Einrichtung, Büroelektronik, an der Infrastruktur der Räume (Türen, Fenster) und Verkehrswerten des Unternehmens ab. - Elektronikversicherung
Als eine Ergänzung der Betriebsinhaltsversicherung für Unternehmen, die besondere Einrichtungsschwerpunkte bei elektronischen Anlagen haben, wird die Elektronikversicherung empfohlen. Speziell auf die elektronische und telekommunikative Infrastruktur bezogen gehört sie zu den Versicherungen, die die GmbH gegen Verluste in diesem Invenstitionssektor schützen. Sie greift bspw. auch bei Überspannungsschäden. Typische Versicherte sind bspw. IT-Entwickler. - Vermögensschadenhaftpflicht
Für bestimmte Geschäftsfelder ist die Absicherung der GmbH über eine Vermögensschadenhaftpflicht nötig. U.a. Rechtsanwaltliche, notarielle oder vermögensberaterische Unternehmer benötigen diese Versicherungen, um eine Zulassung zur Geschäftstätigkeit zu erhalten. Darüber hinaus ist die Vermögensschadenhaftpflicht als eine der wichtigsten GmbH Versicherungen empfehlenswert, wenn dem Geschäftszweck nach regelmäßig mit hohen Vermögenswerten Dritter umgegangen wird und aus diesem Umgang auch eine Haftung resultiert. In diesen Bereich fällt bspw. die Tätigkeit von Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern, die die Versicherungen als Selbstständige, aber auch innerhalb einer GmbH benötigen. - Die Absicherung eines Fuhrparks
Betreibt die GmbH einen Fuhrpark (in der Regel lohnenswert ab mind. 3 Fahrzeugen), sollte in das Portfolio der Versicherungen eine spezielle Fahrzeug- bzw. Fuhrparkversicherung eingeschlossen werden, um verkehrsrechtliche und aus Verkehrsunfällen resultierende Schäden angemessen abzudecken.
Wann tritt für die GmbH welche Versicherung in Leistung?
Je nach Versicherungsform ist der Schadenfall unterschiedlich definiert.
Den vorgestellten Versicherungen ist gemeinsam, dass sie die GmbH vor Schadenersatzforderungen infolge der gesetzlich bestimmten Haftpflicht schützen. Ausnahme bildet die Fuhrparkversicherung, die als Kaskoversicherung auch Schäden an den eigenen Fahrzeugen abdecken kann.
Insgesamt stellt für die genannten Versicherungen ein durch die GmbH verursachter Schaden den Versicherungsfall dar. Für jede Form sind, gemessen am konkreten jeweiligen Risiko, einzelne Deckungssummen definiert. Wird eine Versicherung für die GmbH erweitert – bspw. die Betriebshaftpflicht um eine Produkthaftpflichtversicherung – können auch für diese Erweiterung jeweilige Deckungssummen bestimmt werden.
Welche Gefahren und Schäden sind in der GmbH Versicherung erfasst?
Grundsätzlich wehren die wichtigsten Versicherungen Schadenersatzansprüche Dritter gegen die GmbH ab – zum einen durch Ausgleich berechtigter Forderungen bis zur Höhe der Deckungssumme, zum anderen durch in die Vertragsleistungen eingeschlossene Prüfung der Forderungen und ggf. eine Zurückweisung. Kosten dafür trägt die Versicherung regelmäßig selbst, die GmbH bzw. die Deckungssummen werden nicht belastet.
Damit wird neben der Gefahr unvorhergesehener Schadenersatzforderungen auch die Gefahr unvorhersehbar langer Rechtsstreitigkeiten für das jeweilige Versicherungsgebiet durch die GmbH Versicherungen abgewehrt.