Wann zahlt Gebäudeversicherung?

     
    Bei Familie Hübner geht der Fernseher plötzlich in Flammen auf. Der Brand greift in Minutenschnelle auf das gesamte Wohnzimmer über, die Familie kann sich glücklicherweise unverletzt ins Freie retten. Das Wohnzimmer und die angrenzende Küche sind allerdings weitgehend zerstört. Die Gebäudeversicherung von Herrn und Frau Hübner übernimmt zu ihrer großen Erleichterung die Kosten für den Wiederaufbau der Einbauküche, der Fenster, Türen und des Bodenbelags.


    Wann zahlt die Gebäudeversicherung bei Eintritt eines Schadens?

    Gar nicht auszudenken, welch finanzieller Schaden entstanden wäre, wäre Familie Hübner nicht versichert gewesen, die entstandenen Kosten wären wohl existenzbedrohend gewesen. Dieses Beispiel zeigt, wie wichtig es ist, sich als Eigenheimbesitzer mit Hilfe einer Gebäudeversicherung abzuschichern. Aber wann zahlt die Gebäudeversicherung eigentlich tatsächlich? Die Gebäudeversicherung zahlt die notwendigen Reparaturen am beschädigten Eigenheim bzw. ersetzt den aktuellen Neubauwert. Letzteres ist allerdings nur gewährleistet, wenn Sie eine Wohngebäudeversicherung mit gleitender Neuwertversicherung abgeschlossen haben.

    Wann zahlt Gebäudeversicherung? - Mann rechnet mit einem Taschenrechner

    Was genau zahlt die Gebäudeversicherung ?

    Der generelle Grundschutz einer Gebäudeversicherung umfasst die potentiellen Gefahren von:

    Entsteht auf Basis dieser Gefahrenherde ein Schaden an Ihrem Gebäude, so zahlt die Gebäudeversicherung die Kosten für die Wiederherstellung bzw. Reparatur.

    Oft ist es ratsam die bestehende Gebäudeversicherung durch eine Elementarschadensversicherung zu erweitern.  Dann sind auch Schadensfälle aufgrund von Überschwemmungen oder Erdbeben gedeckt.

    Neben der Regulierung der eigentlichen Schäden zahlt die Gebäudeversicherung meist auch die Folgeschäden, dazu zählen Mietausfälle, Kosten für Hotelübernachtungen oder die Kosten für notwendige Aufräumarbeiten.


    Wann zahlt die Gebäudeversicherung nicht?

    Es gibt Fälle, in denen die Gebäudeversicherung eine Zahlung verweigert, dazu zählt unter anderem:

    • Schäden die bewiesener weise auf fahrlässiges Handeln des Versicherungsnehmers zurückzuführen sind
    • Sturm- oder Hagelschäden, die aufgrund der Tatsache entstanden sind, dass Türen bzw. Fenster nicht ordentlich verschlossen waren
    • Schäden, die noch vor Fertigstellung der eigenen vier Wände auftreten
    • Schäden die die Inneneinrichtung betreffen und nicht die Bausubstanz des Eigenheims