Warum ist ein Firmenrechtsschutz wichtig?
Unternehmen sind nicht nur dem Wettbewerb und nicht nur der Konkurrenz durch andere Produkte von anderen Unternehmen ausgesetzt.
Ebenso unterliegt ihr wirtschaftliches Handeln mannigfachen rechtlichen Bedeutungen und Risiken. Verfahren, die sich auf die Produktivität eines Unternehmens auswirken können, wie Verhandlungen um Schadenersatzansprüche und Ähnliches, belasten Zeit, Kapital und Wirtschaftlichkeit. Sie müssen effizient und mit möglichst wenig Eigenaufwand des Unternehmens geregelt werden.
Ein besonders empfindliches Feld sind Vorwürfe strafrechtlichen Inhalts. Schon allein der Vorwurf und ein laufendes Verfahren reichen aus, um ein Unternehmen empfindlich zu behindern. Nicht nur die im Einzelnen Betroffenen leiden unter laufenden Ermittlungen – auch das Unternehmen insgesamt wird aktiv oder passiv in seinem Handlungsspielraum eingeschränkt.
Ein wirksamer Firmenrechtsschutz verhindert Schlimmeres und übernimmt den Kern der anfallenden Belastungen und Kosten. DAS bietet einen auf strafrechtliche Vorgänge spezialisierten Firmenrechtsschutz. Das Angebot Spezial Straf-Rechtsschutz liefert neben erweiterten Kostenübernahmen für anwaltliche Tätigkeiten auch eine Strafkautionsregelung und Vereinbarungen für aktive Strafverfolgung.
Das Unternehmen kann über den Firmenrechtsschutz der DAS frei auch bei Ermittlungen und Anzeigen gegen Unbekannt agieren. Die Versicherung trägt hier Kosten für Stellungnahmen und Schriftsätze, die ggf. durch Dritte begutachtet oder angefertigt werden müssen.
Welche Leistungen deckt der Firmenrechtsschutz von DAS ab?
- Rechtsanwaltskosten
In Erweiterung zum Strafrechtsschutz übernimmt der Firmenrechtsschutz der DAS auch Honorar-Kosten, die mit dem Anwalt für das jeweilige Verfahren vereinbart worden sind. Die Wahl des passenden Anwalts obliegt dabei dem Versicherten. Die DAS berät auf Wunsch. - Gerichtskosten
Eingeschlossen sind alle weiteren Gerichtskosten und Prozesskosten, die von Gerichts wegen anfallen. - Zeugengelder und Gutachter
Müssen Gutachten erstellt werden, sollen Gutachter oder Zeugen auch im Sinne der Verteidigung und nicht nur durch das Gericht berufen werden, leistet der Firmenrechtsschutz der DAS Kostenerstattung.
Im Weiteren versichert:
- erweiterter Zeugenbeistand für betriebsfremde Personen
- anwaltliche Tätigkeiten bei hoheitlichen Eingriffen: Durchsuchungen, Arrestnahme und Ähnlichem
- Beratungs- und Reisekosten für die anwaltliche Vertretung
- andere Leistungen mehr.
Welche Besonderheiten gelten bei Abschluss eines Firmenrechtsschutzes bei DAS?
Die DAS hat ihren Firmenrechtsschutz auf das Feld des Straf-Rechtsschutzes zugeschnitten. Als Paket für Unternehmen werden hier wichtige Leistungen für Verfahren vor strafrechtlichem Hintergrund garantiert.
Angebote zur Unternehmer-Versicherung in Rechtsverfahren werden von der DAS ebenfalls vorgehalten. Im Online-Vergleich erhalten Sie transparente und übersichtlich aufbereitete Vergleichsangebote unterschiedlicher Anbieter und Versicherungsleistungen. Kostenfrei und unverbindlich beraten wir Sie auf Wunsch auch gern, welcher Firmenrechtsschutz für Sie die passende Lösung ist.