Familienrechtsschutz – die Leistungsbereiche
Bei der Frage Familienrechtsschutz, wer ist mitversichert, hängt dies häufig vom Leistungsbereich ab.
In der Regel beinhaltet eine Rechtsschutzversicherung für Ihre Familie die folgenden Leistungsbereiche:
- Schadensersatz-Schutz
- Arbeits-Schutz
- Straf-Schutz
- Sozialgerichts-Schutz
- Beratungs-Schutz
- Steuer-Schutz
Auch andere Arten des Familienrechtsschutzes wie der Rechtsschutz in den Bereichen Verkehr, Immobilien, Privates und Beruf sind oftmals in den Leistungsbereichen der einzelnen Versicherungsträger enthalten.
Deshalb ist meist nicht nur Ihr privater Lebensbereich in der Rechtsschutzversicherung für Ihre Familie mitversichert, sondern auch der berufliche Bereich. Das Besonderer einer Rechtsschutzversicherung für Ihre Familie ist, dass nicht nur Sie versichert sind, sondern viele weitere Familienmitglieder.
Familienrechtsschutz – die Versicherten
Familienrechtsschutz wer ist mitversichert? Diese Frage stellen sich viele Familien, die nicht ausreichend über eine Rechtsschutzversicherung informiert sind. Wer in dem Familienrechtsschutz mitversichert ist hängt davon ab wo Sie sich versichern lassen möchten. Grundsätzlich sind in einer Familienrechtsschutzversicherung immer Ihre minderjährigen Kinder und Ihr Partner mitversichert. Auch Ihre volljährigen Kinder sind mitversichert, wenn diese noch nicht verheiratet oder berufstätig sind. Bei manchen Versicherungen können Ihre volljährigen Kinder nur bis zur Vollendung vom 25. Lebensjahr mitversichert werden. Auch Ihre Eltern oder Großeltern können Sie mitversichern, insofern diese in Ihrem Haushalt leben.
Die meisten Kunden von Familienrechtsschutzversicherungen schließen auch zusätzlich eine private Krankenversicherung für Familien ab.