Entführungs- und Lösegeldversicherung


    Weshalb ist eine Entführungs- und Lösegeldversicherung sinnvoll?

    Entführungs- und Lösegeldversicherung - Geschäftsmann erklärt den Sachverhalt Entführungen mit dem Ziel der Erpressung
    gegen Lösegeld, so genanntes „Kidnap and Ransom“, zu Deutsch „Erpressung gegen Lösegeld“, nehmen
    weltweit zu.

    Diese Tatsache erfordert eine erhöhte Wachsamkeit
    und ein umfassendes Sicherheitsrisiko-Management seitens besonders vermögender Familien, Einzelpersonen oder durch weltweite Reisetätigkeit gefährdeter Organisationen.

    Viele Unternehmen positionieren sich verstärkt auf internationalen Märkten, wobei sie durch ihr Engagement auch diverse geographische Regionen erschließen. Diese Tatsache jedoch beinhaltet vielfältige Risiken und die Gefahr, das Opfer einer Entführung und damit einer Erpressung zu werden. Neben weltweit tätigen Firmen und Organisationen, die ihre Mitarbeiter ins Ausland entsenden oder dort beschäftigen, können ebenso wohlhabende Menschen von diesem Risiko betroffen sein. Die Folgen sind häufig nicht nur oft horrende Lösegeldzahlungen, sondern auch die Unterbrechung der Geschäftstätigkeit sowie Rechtsstreitigkeiten, die für Betriebe aber auch für Privatpersonen häufig zu hohen Vermögensschäden und zu einem Imageverlust führen können.
    So werden beispielsweise viele Länder Lateinamerikas wie Mexiko, Kolumbien und Venezuela, aber auch zahlreiche afrikanische und asiatische Regionen wie Guinea, Nigeria, Pakistan und Indien von Experten als hohe Risikoländer eingestuft. Das liegt nicht zuletzt auch darin begründet, dass die Bereitschaft aber auch die Fähigkeit dieser Länder, fremde Personen sowie Sach- und Vermögenswerte zu schützen, oft nicht den europäischen Wertvorstellungen entsprechen. Aus diesen Gründen können sich Sicherheitsrisiken von Unternehmen nicht nur in Form von Entführungen, sondern auch durch Körperverletzungen von Mitarbeitern, Beschädigungen von Anlagen, Bestechungen und Erpressungen manifestieren.
    Die Grundsatzentscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes (BVerWG), die am 28. Mai 2009 verkündet wurde (Az.: BVerwG 7 C 13.08.), hat  ebenfalls zu erhöhter Aktualität dieses Themas geführt. Nach Aussagen des BVerWG müssen demnach im Ausland entführte Deutsche Staatsbürger grundsätzlich die Kosten für ihre Befreiung bei Entführung selbst bezahlen. Aus dem geltenden Konsulargesetz seien ausreichende gesetzliche Grundlagen für finanzielle Rückforderungen ersichtlich, so die Entscheidung der Richter. Besonders ist in diesem Zusammenhang hervorzuheben, dass generell die entstandenen Kosten geltend gemacht werden können- und zwar unbegrenzt, da das Gesetz diesbezüglich keine Begrenzung vorsieht.

    Daher spricht, neben der Tatsachen, dass die Befreiungskosten in unbegrenzter Höhe selbst zu tragen sind, auch der enorme Anstieg der weltweit gezahlten Lösegeldsummen für eine Entführungs- und Lösegeldversicherung der betroffenen Personengruppen und Unternehmen.


    Welche Leistungen sind in einer Entführungs- und Lösegeldversicherung versichert?

    Die Entführungs- und Lösegeldversicherung, die auch „Kidnap & Ransom“ Versicherung genannt wird, stellt dem Versicherten einen Krisenberater zur Seite, der gegebenenfalls die notwendigen Schritte einleitet, inklusive der Analyse und Beratung vor Ort, das Aufbauen notwendiger Kommunikationskanäle sowie das Erarbeiten strategischer Vorgehensweisen. Darüber hinaus hilft der Krisenberater bei der Kooperation mit nationalen und lokalen Behörden, unterstützt den Umgang mit den Medien, übernimmt die Betreuung der Angehörigen während der Krise und hilft bei der Rehabilitation des Opfers. Ebenfalls umfasst diese Versicherung die Deckung des Lösegeldes und erstattet alle sonstigen Kosten, die den Versicherungsfall betreffen. Dazu zählen unter anderem:

    • Reisekosten
    • Kosten für Rechtsberatung
    • Kosten für Informanten
    • Rehabilitations- und Genesungskosten
    • Kapitalleistungen bei Personenschäden

    Gute Kidnap & Ransom Versicherungen versichern weiterhin die Kosten des Krisenberaters in unbegrenzter Höhe, unabhängig von der gewählten Versicherungssumme.


    Was ist vor Abschluss einer Entführungs- und Lösegeldversicherung zu beachten?

    Entführungs- und Lösegeldversicherung - Geschäftsfrau erklärt was zu beachten ist Für einen maßgeschneiderten Abschluss einer
    solchen Versicherung, ist unter anderem die Höhe
    der Versicherungssumme ausschlaggebend, die an
    das eigene Vermögen und eine mögliche Forderung angepasst sein sollten.

    Ebenso ist es ratsam, den örtlichen Geltungsbereich
    vor Vertragsunterzeichnung zu besprechen. Viele tarifliche Leistungen sehen zudem eine psychologische Betreuung der Angehörigen sowie der Entführungsopfer vor. Auch Erweiterungen sind bei einigen Verträgen möglich, beispielsweise in Form einer Verkehrsmittelentführung. Ebenso beinhaltet das Produktportfolio häufig eine Betriebsunterbrecherversicherung, da diese für viele Unternehmen eine wichtige Variante sein kann.
    Denn von der Entführungs- und Lösegeldversicherung werden auch die Ausfälle und Kosten, die durch eine Entführung entstehen, übernommen. Auch sollte nicht nur der Versicherungsnehmer, sondern ebenso seine Familienangehörigen durch eine solche Versicherung ausreichend abgesichert sein.


    Welche Kosten werden von der Entführungs- und Lösegeldversicherung im Schadensfall übernommen?

    Generell werden alle Kosten und Ausfälle, die durch die Entführung sowie das geforderte Lösegeld entstehen, übernommen. Dies sind im Einzelnen:

    • Erpressungsgelder
    • Lösegelder
    • Rechtsberatungskosten
    • Kosten, die durch den Einsatz des Krisenmanagements entstehen
    • Etwaige Verluste bei der Übergabe des Lösegelde
    • Tod oder Invalidität des Entführten

    Weiterhin werden von einigen Anbietern auch folgende Kosten gedeckt:

    • Reisekosten
    • Darlehenszinsen
    • Kosten für Informanten
    • Ambulante und stationäre ärztliche Behandlung
    • Finanzielle Verluste
    • Gehälter
    • Kuren und Rehabilitationsbehandlungen

    Wann beginnt der Versicherungsschutz bei der Entführungs- und Lösegeldversicherung?

    Mit der Unterschrift unter den Versicherungsvertrag sowie der Zahlung der ersten Prämie beginnt, wenn nichts anderes vereinbart wurde, der Schutz.


    Welche Deckungssumme ist sinnvoll?

    Wie hoch die jeweiligen Summen ausfallen sollten, hängt immer von den individuellen Gegebenheiten ab. Daher sind detaillierte Empfehlungen nicht möglich.


    Welche Besonderheit besteht bei der Entführungs- und Lösegeldversicherung?

    Die Entführungs- und Lösegeldversicherung gehorcht, anders als die meisten sonstigen Versicherungsarten, eigenen Gesetzmäßigkeiten. Da eine solche Absicherung immer mit einer gewissen Brisanz behaftetet ist, werden alle beteiligten Personen über den Abschluss einer solchen Versicherung Stillschweigen vereinbaren, das in den meisten Versicherungsverträgen sogar festgeschrieben ist, damit sich die Gefahr einer Entführung nicht noch erhöht.