Elementarschadenversicherung

     
    versicherungscheck24.de – Elementarschadenversicherung – Paar steht vor EigenheimÜberschwemmungen, Stürme, Hagel oder Erdbeben sind unberechenbare „Launen der Natur“ und können verheerende Folgen haben. Bedingt durch den Klimawandel ist die Wahrscheinlichkeit für Naturkatastrophen in den letzten Jahren und Jahrzehnten stark angestiegen. Schäden an Häusern und Gebäuden, die aus dem Wirken der Natur resultieren, werden allgemein als Elementarschäden bezeichnet. Wer nicht in Folge von Hochwasser, Lawinen oder Erdbeben Haus und Hof verlieren möchte und damit im schlimmsten Fall vor dem finanziellen Ruin steht, der sollte vorbeugend eine Elementarschadenversicherung für den Fall der Fälle abschließen, selbst wenn er nicht in einem risikogefährdeten Gebiet wohnt. Welche Risiken umfasst die Elementarschadenversicherung und welche nicht? Was ersetzt die Elementarschadenversicherung? Wie wird die Elementarschadenversicherung abgeschlossen und warum kann die Beitragshöhe der Elementarschadenversicherung individuell sehr unterschiedlich ausfallen?


    Für welche Schäden kommt die Elementarschadenversicherung auf?

    Die Elementarschadenversicherung haftet für Schäden, die durch äußere Natureinflüsse verursacht wurden. Dazu gehören:

    • Überschwemmung & Hochwasser
      • ausuferndes Gewässer von Flüssen und Seen
      • Damm- oder Deichbruch
      • nach Starkregen zu langsam abfließendes Wasser
      • Austritt von Grundwasser
      • Rohrbrüche
    • Rückstau
      • Wasser, das bedingt durch Überschwemmung aus den gebäudeeigenen Ableitungsrohren ins Haus eindringt
    • Erdbeben
      • Erdbodenerschütterung ausgelöst durch geophysikalische Abläufe im Erdinneren
    • Erdrutsch
      • durch natürliche Hohlräume in Erdinneren bedingtes Absenken des Erdbodens
    • Schneedruck
      • Gewicht von Schnee und Schneemassen, zum Beispiel auf Häuserdächern als Folge von langanhaltendem und starkem Schneefall
    • Lawinen
      • Schnee- und Eismassen, die mit einer Druckwelle von Berghängen niedergehen
    • Vulkanausbruch
      • Austreten von Lava, Gas und Asche aus einem Vulkan oder durch plötzliches Aufreißen der Erdkruste

    Die Elementarschadenversicherung kommt dahingegen nicht für folgende Schäden auf:

    • Schäden durch Erdsenkung, die durch einen künstlichen unterirdischen Hohlraum erzeugt wurden, zum Beispiel beim Bergbau oder anderen Bautätigkeiten
    • Schäden durch Lawinen, die nicht von einem Berghang, sondern von Bäumen niedergehen
    • Schäden durch Grundwasser, das nicht an die Oberfläche gelangt, zum Beispiel Wasser, das von unten durch das Mauerwerk des Hauses eindringt
    • Schäden durch Regen, der in den Keller eingetreten ist
    • Schäden an beweglichen Gegenständen, die sich im Freien befinden
    • Schäden an Gebäuden, die sich im Rohbau befinden. In dem Fall kann eine Bauleistungsversicherung die Kosten übernehmen.

    Viele Versicherer bieten an, auch nur einzelne Teilbereiche der Elementarschadenversicherung abzuschließen. Denn nicht jeder Hauseigentümer benötigt eine Elementarschadenversicherung gegen alle Schadensfälle. Für weitere, natur- und wetterbedingte Schäden, wie zum Beispiel Sturm, Hagel, Blitz, Explosion oder Feuer kommt übrigens die Wohngebäudeversicherung auf. Sie haftet zudem bei Schäden, die durch Leitungswasser – und nicht wie bei der Elementarschadenversicherung durch Grundwasser – entstanden sind.


    Welche Leistungen umfasst die Elementarschadenversicherung?

    Generell ist die Elementarschadenversicherung nicht als eigenständige Police abzuschließen. Sie ist vielmehr Bestandteil einer Hausrat- und/oder Wohngebäudeversicherung. Eine Ausnahme stellt ein „Altvertrag“ dar, der noch zu DDR-Zeiten entstanden ist. In dieser sogenannten „Haushaltsversicherung“ war in der Gebäudeversicherung automatisch eine Elementarschadenversicherung inkludiert. Trotz Übernahme der Allianz nach der Wende blieben die originalen Verträge in vielen Fällen bestehen und haben, sofern sie nicht gekündigt wurden, bis heute ihre Gültigkeit.

    Je nachdem, in welchem Vertrag die Elementarschadenversicherung abgeschlossen wurde, sind andere Leistungen enthalten.

    Bei der Elementarschadenversicherung, die zu einer Hausratversicherung gehört, werden erstattet:

    • Kosten für die Reparatur des beschädigten Inventars
    • Erstattung des Wiederbeschaffungswertes, sofern eine Komplettzerstörung des Inventars vorliegt

    Ist die Elementarschadenversicherung Bestandteil einer Wohngebäudeversicherung, gelten in der Regel und je nach Vertragsbedingungen folgende Leistungen:

    • Notwendige Reparationskosten, die das Haus und sämtliche Nebengebäude betreffen
    • Aufräumen, Sanierung und Trockenlegung des beschädigten Gebäudes
    • Abfahren von Schutt
    • Schutzmaßnahmen für Gegenstände, die nicht vom Schaden betroffen sind
    • Abriss des Hauses
    • Kosten für alternative Übernachtungen im Hotel oder einer Wohnung, sofern das Haus nicht mehr bewohnbar ist

    versicherungscheck24.de – Elementarschadenversicherung – Schützende Hand vor MiniaturhausErstattet wird übrigens, sofern nicht anders in der Elementarschadenversicherung vereinbart, in der Regel zum Zeitwert, die die versicherte Sache zum Zeitpunkt direkt vor dem eingetretenen Schaden hatte. Für alle Bestandteile der Elementarschadenversicherung gilt, dass das Versicherungsunternehmen auch für Aufwendungen aufkommt, die der Versicherungsnehmer zur Abwendung oder Minderung des Schadens unternommen hat, selbst wenn diese erfolglos waren.

    Wichtig bei der Elementarschadenversicherung ist darüber hinaus, eine ausreichende Deckungssumme vertraglich zu vereinbaren. Die Höhe der Deckungssumme der Elementarschadenversicherung ergibt sich aus dem jeweiligen Wert des Hauses beziehungsweise auch des Inventars und kann daher sehr unterschiedlich in der Höhe ausfallen. Es lohnt sich auf jeden Fall vorab zu überprüfen, ob tatsächlich alle Bestandteile des Gebäudes in der Elementarschadenversicherung mitversichert sind und die Deckungssumme tatsächlich dem Wert des gesamten Hauses entspricht, damit keine Unterversicherung der Elementarschadenversicherung vorliegt und der Versicherte im Falle eines Totalschadens einen nicht unerheblichen Beitrag der Schadenshöhe aus eigener Tasche zahlen muss.


    Die Beitragshöhe bei der Elementarschadenversicherung

    Nicht nur bei verschiedenen Anbietern, auch bei einem Versicherer kann die Beitragshöhe für die Elementarschadenversicherung sehr unterschiedlich hoch ausfallen. Diese beträgt zwischen 50 bis circa 450 Euro jährlich und liegt im Durchschnitt bei etwa 100 Euro. Als Bemessungsgrundlage spielt nicht nur der Leistungsumfang der Elementarschadenversicherung eine Rolle, sondern vor allem die geografische Lage des Gebäudes, baurechtliche Besonderheiten, die Beschaffenheit des Bodens und die Häufigkeit von Schäden. Je größer das Risiko einer Naturkatastrophe, desto höher auch der Beitrag. Den größten Einfluss auf den Versicherungsbeitrag der Elementarschadenversicherung hat das Risiko Überschwemmung. Als Berechnungsbasis dafür ist Deutschland in vier Gefährdungsklassen eingeteilt. Diese sogenannten ZÜRS-Zonen, kurz für Zonierungssystem für Überschwemmungen, Rückstau und Starkregen, unterteilen sich wie folgt:

    • Zone 1: Hochwasser, das seltener als alle 200 Jahre auftritt
    • Zone 2: Hochwasser alle 50 bis 200 Jahre
    • Zone 3: Hochwasser alle 10 bis 50 Jahre
    • Zone 4: Hochwasser häufiger als alle 10 Jahre

    Nach dieser Einteilung ist der Beitrag für die Elementarschadenversicherung bei Gebäuden, die in Zone 4 liegen, am höchsten. Knapp 300.000 Gebäude gehören in Deutschland zu dieser höchsten Risikokategorie. Nicht selten wird in diesen Fällen für die Elementarschadenversicherung eine Selbstbeteiligung verlangt. Diese liegt meistens bei etwa zehn Prozent der Schadenhöhe und damit durchschnittlich zwischen 500 und 5.000 Euro. In einigen Fällen kann es sogar vorkommen, dass Versicherer eine Elementarschadenversicherung für ein Gebäude ablehnen, sollte das Risiko für eine Naturkatastrophe zu groß sein. Auch wenn es politisch bereits diskutiert und von den Justizministern der einzelnen Länder befürwortet wurde, eine gesetzliche Pflicht für eine Elementarschadenversicherung gibt es bislang nicht.


    Pflichten des Versicherten bei der Elementarschadenversicherung

    Wird eine Elementarschadenversicherung abgeschlossen, knüpft der Versicherer diese häufig an bestimmte Bedingungen, die der Versicherungsnehmer erfüllen muss. Diese Voraussetzungen für die Elementarschadenversicherung gelten vor allem bei Gebäuden, die in risikobehafteten Gebieten stehen. Mögliche Vertragsklauseln in der Elementarschadenversicherung können sein:

    • Anbringung von Rückschlagklappen in Rohren, die den Rückstau von Grundwasser verhindern sollen
    • Gewährleistung der Freihaltung von Abflussrohren
    • Lagerung von Sachen im Keller mit einem Abstand von mindestens 12 Zentimetern über dem Fußboden

    Weiterhin besteht bei der Elementarschadenversicherung eine Schadenminderungspflicht seitens des Versicherungsnehmers. Mit anderen Worten bedeutet dies, dass sich der Versicherte dazu verpflichtet, einen absehbaren Schaden vorzubeugen und alles daran zu setzen, diesen so gering wie möglich zu halten. Das kann unter anderem bedeuten, Möbel und Sachen aus dem Keller oder sogar dem Erdgeschoss zu räumen, sobald Hochwasser droht oder die Türen und die Fenster abzudichten. Ist das Hochwasserrisiko generell hoch, muss der Hausbesitzer sogar präventive bauliche Maßnahmen zur Schadensabwehr ergreifen. Mögliche Vorkehrungen können beispielsweise sein, Kellerfenster oder Lichtschächte mit speziellen Sicherheitsvorrichtungen zu versehen oder Räume im Erdgeschoss zu fliesen und nicht mit Teppich auszulegen. Ebenfalls unerlässlich ist eine regelmäßige Instanthaltung von Dächern, wasserführenden Anlagen oder Fassaden. Mögliche Mängel müssen für die Gewährleistung des vollen Schutzes der Elementarschadenversicherung umgehend beseitigt werden.

    Kommt man diesen Anforderungen nicht nach, kann es sein, dass die Elementarschadenversicherung nur teilweise oder gar nicht für den entstandenen Schaden aufkommt. Eine Kündigung der Elementarschadenversicherung kann dann seitens des Versicherungsunternehmens fristgemäß, aber auch außerordentlich erfolgen, zum Beispiel unmittelbar nach Entstehen des Schadens. Um Missverständnisse daher bereits im Vorwege auszuloten, ist es sinnvoll, die Situation (zum Beispiel den steigenden Wasserpegel) detailliert und tagesaktuell für die Elementarschadenversicherung zu dokumentieren. Dafür bieten sich Fotoaufnahmen mit einem entsprechenden Datumsvermerk an.


    Elementarschadenversicherung wird immer wichtiger

    versicherungscheck24.de – Elementarschadenversicherung – Paar sitzt auf Sofa und checkt Angebote in LaptopDas Risiko einer extremen Wetterlage oder einer Naturkatastrophe ist in den letzten Jahren bedingt durch den Klimawandel stark angestiegen. Seit 1980 hat sich in Deutschland beispielsweise die Anzahl an schweren Unwettern verdoppelt, meldet die Naturgefahrenstatistik der MunichRe. Die fünf gravierendsten und für Versicherungen teuersten Wetterereignisse der letzten 30 Jahre passierten nach der Jahrtausendwende, so der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft, kurz GDV. Deutschland gehört übrigens zu den weltweit am stärksten gefährdeten Ländern für Naturkatastrophen und befindet sich derzeit auf Platz 32. Auch in den kommenden Jahren sollten wir uns weiterhin auf extreme Wetterlagen einstellen, prognostizieren Wetterexperten. Das Risiko werde sich verdoppeln, möglicherweise sogar verdreifachen.

    Auch wenn in Deutschland immer mehr Grundeigentümer eine Elementarschadenversicherung abschließen, besitzen heute nur etwa 30 Prozent eine Elementarschadenversicherung. Vor allem in den Bundesländern Hamburg, Bremen und Schleswig-Holstein ist die Quote mit etwa 17 Prozent sehr gering. Dahingegen haben in Baden-Württemberg immerhin 95 Prozent der Hausbesitzer eine Elementarschadenversicherung. Das liegt nicht zuletzt an der Tatsache, dass im südlichen Teil der Republik die Wahrscheinlichkeit von Hochwasser, Überschwemmungen, aber auch Schneelawinen besonders hoch ist.

    Im Jahr 2014 wurden laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) immerhin 80.000 Schäden bei der Elementarschadenversicherung gemeldet. Gezahlt wurden 330 Millionen Euro, die durchschnittliche Schadenshöhe lag bei circa 4.300 Euro. Dabei sind nicht immer Haushalte in den stark risikogefährdeten Gebieten betroffen. So entstehen immerhin 85 Prozent der Hochwasserschäden an Gebäuden, die sich außerhalb des Hochrisikogebietes befinden. Um sein Hab und Gut zu schützen und nicht im schlimmsten Fall vor den Trümmern seines Eigenheims ohne finanzielle Mittel zu stehen, kann sich eine Elementarschadenversicherung daher für jeden Hauseigentümer lohnen – extreme Wetterlagen können überall gravierende Schäden anrichten.